- Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland
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Einzelunternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB- Gesellschaft) AG KGaA GmbH eG Gründung Mindestanzahl der Gründer 1 2 2 2 2 1 5 1 3 Form - nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag Aufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer Beginn der Gesellschaft sofort sofort sofort sofort sofort mit der Eintragung mit der Eintragung mit der Eintragung mit der Eintragung Firma Vor- und Zuname des Inhaber (Personenfirma) ohne Kennzeichen Namen aller Gesellschafter oder Name eines Gesellschafters mit Zusatz (Personenfirma) Namen der Vollhafter oder Name eines Vollhafters mit Zusatz - Sachfirma mit Zusatz AG Sachfirma (oder Personenfirma) mit Zusatz KGaA Sach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbH Sachfirma mit Zusatz eG Anmeldung zum Register ja (Handelsregister Abteilung A, wenn eingetragener Kaufmann) nein ja (Handelsregister Abteilung A) ja (Handelsregister Abteilung A) nein ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Genossenschaftsregister) Beteiligung am Kapital allein aus Privatvermögen Selbstfinanzierung begrenzte Kreditbasis stiller Gesellschafter mit Kapitaleinlage gesamthänderisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten aus Privatvermögen der Gesellschafter Selbstfinanzierung breite Kreditbasis gesamthänderisch; Vollhafter jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlage gesamthänderisch; jeweiliger Stand der Anteile Aktien, Mindestnennwert 1,00 Euro Mindestkapital (Grundkap.) 50 000 Euro Kap. aus Vermögen der Aktionäre, Eigenfinanz, über Kapitalmarkt, große Kreditwürdigkeit wegen Gläubigerschutz, Börsenzulassung Vollhafter: gesamthänderisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: Aktien Geschäftsanteil mind. 1,- Euro am Stammkapital mind. 25 000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner, Selbstfinanzg. durch Aufnahme weiterer Gesellschafter Geschäftsguthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzg. mögl., wegen Stimmrechtsbegrenzung und Mitgliederwechsel beschränkt Gewinnbeteiligung allein angemessener Anteil 4 % des Kapitals, Rest nach Köpfen oder Vertrag 4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnis nach Köpfen Dividende Vollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividende entsprechend dem Geschäftsanteil entsprechend dem Geschäftsguthaben Verlustbeteiligung allein nach Vertrag nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag nach Köpfen keine Beteiligung Ausnahme: Insolvenz, Kapitalherabsetzung Vollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Insolvenz beschränkte Haftpflicht mit Geschäftsanteil; Nachschusspflicht Abzug vom Geschäftsguthaben oder lt. Statut Leitung der Unternehmen Geschäftsführung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam Vorstand Vollhafter (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen) Vertretung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam Vorstand Vollhafter (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen) Überwachendes Organ - - - - - Aufsichtsrat Aufsichtsrat bei mehr als 500 Beschäftigten: Aufsichtsrat Aufsichtsrat Beschließendes Organ - - - - - Hauptversammlung Hauptversammlung Gesellschafterversammlung Generalversammlung Kündigung eines Gesellschafters - nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist wie OHG jederzeit (nicht zur „Unzeit“) keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien - keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäftsanteils zum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist Auflösungsgrund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation Zeitablauf Beschluss d. HV Insolvenz wie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter) Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, Insolvenz Zeitablauf, Beschluss der Generalversammlung, Insolvenz Beteiligung am Auflösungserlös allein Rückzahlung der Kapitaleinlage (bei Insolvenz: Insolvenzforderung) nach Geschäftsanteilen nach Geschäftsanteilen nach Anteilen nach Aktien wie KG u. AG nach Geschäftsanteilen nach Geschäftsguthaben Gesetzliche Regelung HGB §§ 1-104 HGB §§ 230-237 HGB §§105-160 HGB §§161-177 BGB §§ 705-740 Aktiengesetz (AktG) AktG §§ 278-290 GmbH Gesetz Genossenschaftsgesetz Rechtsformen nach deutschem Recht: AG | gAG | AG & Co. KG | AG & Co. KGaA | AdöR | eG | e. V. | GbR | GbRmbH | GmbH | gGmbH | GmbH & Co. KG | GmbH & Co. KGaA | GmbH & Co. OHG | InvAG | KdöR | KG | KGaA | Limited & Co. KG | OHG | Partenreederei | PartG | G-REIT | Stiftung | Stiftung & Co. KG | Stiftung & Co. KGaA | Stiftung GmbH & Co. KG | Stille Gesellschaft | UG (haftungsbeschränkt) | UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG | VVaG
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