Schuldner

  • 91Pfändungs- und Überweisungsbeschluss — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können… …

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  • 92Tilgung (Geldverkehr) — Tilgung nennt man im Geldverkehr die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Tilgungsarten 4 Tilgungsstreckung …

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  • 93Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 94Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… …

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  • 95Versicherung an Eides statt — Die Versicherung an Eides statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz „E.V.“ oder „EV“) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit… …

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  • 96Unmöglichkeit (Recht) — Von Unmöglichkeit spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner eine Leistung aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht erbringen kann. Nach dem Rechtsgrundsatz impossibilium nulla est obligatio erlischt mit der Unmöglichkeit auch die …

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  • 97Vergleichsverfahren — Ver|gleichs|ver|fah|ren 〈n. 14〉 gerichtliches Verfahren zur Abwendung des Konkurses * * * Ver|gleichs|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): gerichtliches Verfahren zur Abwendung eines drohenden ↑ Konkurses (3) durch einen ↑ Vergleich (3). * * *… …

    Universal-Lexikon

  • 98Die Verbraucherinsolvenz —   Zum 1. 1. 1999 trat die neue Insolvenzordnung in Kraft. Sie löste die bis dahin geltende Konkursordnung und die Vergleichsordnung sowie die in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung ab. Es wurde ein für die gesamte… …

    Universal-Lexikon

  • 99Anschlusspfändung — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… …

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  • 100Pfändungsfreigrenze — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… …

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