Wirtschaftsjahr
41Stuttgarter Verfahren — 1. Begriff: Ein steuerliches Verfahren zur Bewertung nicht notierter Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaft. Wo der gemeine Wert der Anteile unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten zu schätzen ist, wird er durch das St.V …
42Abschnittssteuer — Der Begriff Abschnittsbesteuerung ist ein Grundsatz aus dem deutschen Steuerrecht, nach dem die Besteuerungsgrundlagen immer auf regelmäßige Zeitabschnitte bezogen ermittelt werden. In Betracht kommen dafür das Kalender oder Wirtschaftsjahr, das… …
43Apple iPhone 2G — iPhone iPhone der 1. Generation im MP3 Player Modus Hersteller Apple Inc. Funkverbindungen …
44Apple iPhone 3G — iPhone iPhone der 1. Generation im MP3 Player Modus Hersteller Apple Inc. Funkverbindungen …
45Apple iphone — iPhone iPhone der 1. Generation im MP3 Player Modus Hersteller Apple Inc. Funkverbindungen …
46Aufbewahrungsfrist — Für die Aufbewahrung von Dokumenten und die zugehörigen Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen gelten unterschiedliche Gesetze. Am weitesten verbreitet und bekannt sind die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Daten nach Handels und… …
47Buchführung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …
48Einkommensteuer (Deutschland) — Formular Einkommensteuererklärung Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Dabei gelten spezielle Regelungen für das inländische Einkommen und das Welteinkommen.… …
49Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine Gewinnermittlungsmethode. Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher …
50Einnahmen-Überschuss-Rechnung — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine Gewinnermittlungsmethode. Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher …