konkludente+Handlung

  • 31Verbalinjurie — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …

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  • 32Realakt — Ein Realakt ist eine rein faktisch wirkende Handlung, die eine Rechtsfolge kraft Gesetzes hervorrufen kann, also unabhängig vom Willen des Handelnden. Im Zivilrecht wird der Realakt zur Willenserklärung, im Verwaltungsrecht wird er zum… …

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  • 33Drohwirkung — Unter Drohwirkung versteht man den Eindruck, den ein reales oder virtuelles Objekt auf eine Person oder Tier ausübt. Die Drohwirkung ist im Gegensatz zur Drohung unabhängig von einer Ankündigung oder einer tatsächlichen zu erwartenden Anwendung.… …

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  • 34Duldungsvollmacht — Der Begriff Duldungsvollmacht stammt aus der Rechtswissenschaft. Als Duldungsvollmacht bezeichnet man eine Form der Vollmacht, bei der ein Vertretener zwar um das Handeln einer Person, welche als sein (angeblicher) Vertreter auftritt, weiß, nicht …

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  • 35Eingehungsbetrug — Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Der Betrüger täuscht hierbei über seine Absicht, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit auch tatsächlich zu erfüllen.… …

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