Kammergut
1Kammergut — (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie wurden von… …
2Kammergut — Kammergut, s. Kammer und Domäne …
3Kammergut — Kammergut, s. Domänen …
4Kammergut — Kammer: Das Wort kam schon früh mit dem römischen Steinbau zu den Germanen. Mhd. kamer‹e› »Schlafgemach; Vorratskammer; Schatzkammer; öffentliche Kasse; Gerichtsstube usw.«, ahd. chamara, entsprechend niederl. kamer gehen auf lat.( gemeinroman.)… …
5Kammergut, das — Das Kammergut, des es, plur. die güter, ein dem Landesherren zum Behuf seines Hofstaates, seiner Tafel u.s.f. gehöriges Gut, welches unter der Aufsicht seiner Finanz Kammer stehet; ein Domänen Gut, Tafelgut. Große Güter dieser Art sind unter dem… …
6Kammergut — Kameralgut; Tafelgut * * * Kạm|mer|gut 〈n. 12u; früher〉 einem Fürsten gehörendes Gut, Domäne * * * Kạm|mer|gut, das [zu ↑Kammer in der urspr. Bed. „Finanzbehörde“] (früher): land u. forstwirtschaftlich nutzbarer Grundbesitz eines Landesherrn …
7Domanium — Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie… …
8Tafelgut — Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie… …
9Domäne — (mittellat. Domanium, auch Demanium. v. lat. dominium, »Eigentum, Herrschaft, Herrengut«, Domanialgut, Kammergut), war ursprünglich allgemein das Herrengut im Gegensatze zu dem den Hintersassen zugewiesenen Gelände (daher heute noch in Schlesien… …
10Kloster Döllstädt — Koordinaten: 51° 5′ N, 10° 49′ O …