Kammergut

Kammergut

Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie wurden von seiner Kammer – so hieß die landesherrliche Finanzbehörde – verwaltet. Die Kammergüter bestanden aus Landgütern und Herrschaften im Besitz des Fürsten. In vielen Ländern wurden auch die landesherrlichen Städte und die geistlichen Stifte dazugerechnet, die im Gegensatz zum Adel nicht unbedingt als gleichberechtigte Mitglieder der Ständegemeinde galten.

Im 19. Jahrhundert sprach man statt von Kammergut von Staatsdomäne oder Domanium (siehe Domänenfrage).


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Synonyme:

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  • Kammergut — Kammergut, s. Kammer und Domäne …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kammergut — Kammergut, s. Domänen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kammergut — Kammer: Das Wort kam schon früh mit dem römischen Steinbau zu den Germanen. Mhd. kamer‹e› »Schlafgemach; Vorratskammer; Schatzkammer; öffentliche Kasse; Gerichtsstube usw.«, ahd. chamara, entsprechend niederl. kamer gehen auf lat.( gemeinroman.)… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Kammergut, das — Das Kammergut, des es, plur. die güter, ein dem Landesherren zum Behuf seines Hofstaates, seiner Tafel u.s.f. gehöriges Gut, welches unter der Aufsicht seiner Finanz Kammer stehet; ein Domänen Gut, Tafelgut. Große Güter dieser Art sind unter dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kammergut — Kameralgut; Tafelgut * * * Kạm|mer|gut 〈n. 12u; früher〉 einem Fürsten gehörendes Gut, Domäne * * * Kạm|mer|gut, das [zu ↑Kammer in der urspr. Bed. „Finanzbehörde“] (früher): land u. forstwirtschaftlich nutzbarer Grundbesitz eines Landesherrn …   Universal-Lexikon

  • Domanium — Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Tafelgut — Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Domäne — (mittellat. Domanium, auch Demanium. v. lat. dominium, »Eigentum, Herrschaft, Herrengut«, Domanialgut, Kammergut), war ursprünglich allgemein das Herrengut im Gegensatze zu dem den Hintersassen zugewiesenen Gelände (daher heute noch in Schlesien… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kloster Döllstädt — Koordinaten: 51° 5′ N, 10° 49′ O …   Deutsch Wikipedia

  • Kloster Gottesaue — Schloss Gottesaue, auf dem Areal einer ehemaligen Benediktinerabtei, ist ein mehrfach zerstörtes und wiederaufgebautes Renaissance Schloss in der Karlsruher Oststadt. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Überblick 1.2 Kloster 1.3 Schloss …   Deutsch Wikipedia

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