eingetragener+Kaufmann

  • 1Eingetragener Kaufmann — Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzungen e.K …

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  • 2Eingetragener Kaufmann — e. K …

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  • 3eingetragener Kaufmann (e.K.) — e.Kfm., e.Kffr., gemäß § 19 I Nr. 1 HGB erforderlicher Zusatz zur ⇡ Firma eines ⇡ Einzelkaufmanns. Statt e.K. kann auch eine allgemein verständliche Abkürzung verwandt werden …

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  • 4Kaufmann (HGB) — Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB). Kaufleute wie Nichtkaufleute sind den… …

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  • 5Kaufmann kraft Eintragung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder wer aus anderen Rechtsgründen im… …

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  • 6vermuteter Kaufmann — ein zu Unrecht im Handelsregister eingetragener Kaufmann. Wenn überhaupt ein Gewerbe betrieben wird und eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird zu Gunsten eines jeden, der sich auf die Eintragung beruft, bis zur ⇡… …

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  • 7e. K. — Eingetragener Kaufmann …

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  • 8Fa. — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …

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  • 9Firmengrundsätze — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …

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  • 10Firmenzusatz — Eine Firma (lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.[1] Man spricht auch… …

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