stillschweigende+Willenserklärung

  • 1Konkludente Willenserklärung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …

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  • 2Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… …

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  • 3Konkludent — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …

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  • 4Konkludente Handlung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …

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  • 5Konkludentes Verhalten — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …

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  • 6Konkludenz — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …

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  • 7Schlüssiges Handeln — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …

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  • 8Schlüssiges Verhalten — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …

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  • 9Kori [2] — Kori, August Sigismund, geb. 1778 zu Frauenstein im Erzgebirge; war zuerst Rechtsconsulent in Leipzig, wurde 1812 Appellationsrath in Dresden, 1815 Mitglied der Oberjustizcommission u. 1816 Oberlandesgerichtsrath zu Naumburg, 1818… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 10konkludente Handlungen — stillschweigende Handlungen, die den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein ⇡ Rechtsgeschäft abschließen will, z.B. kann Verbrauch unbestellt zugesandter Waren Annahme des Kaufangebotes sein. Soweit für das ⇡ Rechtsgeschäft keine ⇡… …

    Lexikon der Economics