Sachsen-Coburg

Sachsen-Coburg
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Territorium im Heiligen Römischen Reich

Sachsen-Coburg
Wappen
Coat of arms of Saxony.svg
Bestehen 1572 – 1826
Entstanden aus Pflege Coburg
Herrschaftsform Herzogtum
Herrscher/Regierung Herzog
Heutige Region/en DE-BY, DE-TH
Reichskreis Obersächsischer Reichskreis
Hauptstädte/Residenzen Coburg
Dynastien Wettiner
Konfession/Religionen lutherisch
Sprache/n Itzgründisch
Aufgegangen in Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

Sachsen-Coburg war ein ernestinisches Fürstentum mit dem oberfränkischen Coburg als Residenzstadt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Wappen von Sachsen-Coburg auf der Veste Coburg mit dem Wahlspruch „Fideliter et constanter“ (Treu und standhaft)
Wappen am Stadthaus Coburg

Ernestinische Linie

Als Heinrich VIII. von Henneberg-Schleusingen 1347 starb, wurde der Besitz des Hauses Henneberg-Schleusingen zwischen der Witwe Jutta von Brandenburg und Heinrichs jüngerem Bruder Johann aufgeteilt, wobei Jutta die sogenannte neue Herrschaft, unter anderem mit Coburg, zugesprochen bekam. Sechs Jahre später folgte nach dem Tod von Jutta die endgültige Aufteilung der neuen Herrschaft unter drei ihrer Töchter. Die zweite Tochter Katharina von Henneberg bekam den südöstlichen Teil mit dem Coburger Land zugesprochen.

Markgraf Friedrich III. von Meißen aus dem Haus Wettin, Gemahl von Katharina von Henneberg, forderte schon nach der Heirat 1346 die Mitgift seiner Frau, die sogenannte Coburger Pflege, was allerdings auf Widerstand bei seinem Schwiegervater stieß. So konnte Friedrich III. von Meißen erst nach dem Tod von Jutta im Jahr 1353 den Besitz belehnen. Damit bildete die Pflege Coburg den südlichsten Teil der sächsischen Territorien. Mit der Großen Sächsischen Landesteilung 1485 in eine albertinische und eine ernestinische Linie fiel die Pflege Coburg zusammen mit dem größeren Teil der Landgrafschaft Thüringen und den vogtländischen Besitzungen an Ernst von Sachsen und wurde dadurch der ernestinischen Linie zugeteilt.

Herzog Johann Ernst

Schloss Ehrenburg in Coburg, Bauteil aus dem 16. Jahrhundert

Nach dem 1547 verlorenen Schmalkaldischen Krieg wurde der Territorialbesitz der Ernestiner in Thüringen stark reduziert (siehe auch Geschichte Thüringens). Da die Ämter der Pflege Coburg aber Herzog Johann Ernst als Ausstattung zugeteilt waren, blieben sie unberührt von den Maßnahmen gegen den geächteten Kurfürsten. Johann Ernst ließ sich in der Stadt die Ehrenburg als neues Residenzschloss errichten, das auch später von den verschiedenen Herzögen von Sachsen-Coburg genutzt und weiter ausgebaut wurde.[1] Als Johann Ernst kinderlos 1553 starb, war der vormalige Kurfürst Johann Friedrich I., jetzt nur noch Herzog von Sachsen, gerade aus der Haft entlassen und starb schon 1554.

Gemeinsame Regierung

Die Pflege Coburg erhielt Herzog Johann Friedrich II. der Mittlere zu seinem Erbanteil. Er regierte von Gotha aus gemeinsam mit seinen Brüdern Johann Wilhelm (in Weimar residierend) und Johann Friedrich, "dem Jüngeren". Nach dem frühen Tod des jüngsten Bruders kam es zu einer vorläufigen Teilung des ernestinischen Gesamtbesitzes, wobei die Brüder eine "Mutschierung", also einen Wechsel in der Regierung, alle 3 Jahre vereinbarten. Johann Friedrich II. regierte in Gotha, Eisenach und Coburg, geriet aber in seinem Bemühen, die Kurwürde wieder für sich und sein Haus zurückzugewinnen, in Konflikt mit dem Kaiser (Grumbachsche Händel) und wurde schließlich geächtet und bis an sein Lebensende gefangen gesetzt. Sein Besitz fiel zunächst an seinen Bruder Johann Wilhelm, der sich an der Reichsexekution an der Seite von Kurfürst August von Sachsen beteiligt hatte, wurde jedoch in der Erfurter Teilung 1572 an seine Söhne zurückgegeben.

Herzog Johann Casimir

Johann Casimir Herzog von Sachsen-Coburg, 1597, Öl auf Holz; Schloss Callenberg, Coburg

Mit dem Erfurter Teilungsvertrag von 1572 wurde das verbliebene Land schließlich zwangsweise auf die Söhne des unterlegenen Kurfürsten Johann Friedrich aufgeteilt (Siehe auch: Johann Ernst I. von Coburg). Der jüngere Sohn Johann Wilhelm erhielt Sachsen-Weimar unter anderem mit den Städten Jena, Altenburg und Saalfeld. Da der ältere Sohn Johann Friedrich II. (der Mittlere) in lebenslänglicher Gefangenschaft in Österreich war, bekamen die minderjährigen Enkel Johann Casimir und Johann Ernst das neue Fürstentum Sachsen-Coburg mit Coburg als Residenzstadt zugeteilt. Das Fürstentum bestand aus süd- und westthüringischen Gebieten, u. a. mit den Städten Eisenach, Gotha und Hildburghausen. Vormund der Kinder war unter anderem Kurfürst August von Sachsen, der für eine Erziehung unter seiner Aufsicht und in seinem Sinne sorgte sowie eine korrupte kursächsische Vormundschaftsregierung in Coburg einsetzte.

Erst nach dem Tode von Kurfürst August von Sachsen 1586 konnte Herzog Johann Casimir zusammen mit seinem Bruder Johann Ernst die Regierung des Fürstentums übernehmen. 1596 wurde für Johann Ernst das Fürstentum Sachsen-Eisenach abgespalten, und Casimir regierte in Coburg alleine weiter. Sein Herrschaftsgebiet bestand aus den Ämtern Coburg mit den Gerichten Lauter, Rodach und Gestungshausen, Heldburg mit Gericht Hildburghausen, Römhild, Eisfeld, Schalkau, Sonneberg, Neustadt, Neuhaus, Mönchröden und Sonnefeld. Unter ihm gab es eine rege Bautätigkeit in Coburg. Vor allem errichtete er aber als Kern Coburger Staatlichkeit einen Verwaltungsapparat, der über seinen Tod hinweg lange bestand und viele politische Umwälzungen überlebte. 1633 starb Casimir, der Gründer des coburgischen Staates, kinderlos. Das Fürstentum Sachsen-Coburg fiel an Sachsen-Eisenach des ebenfalls kinderlosen Bruders Johann Ernst. In dieser Zeit wurde das Coburger Land durch den Dreißigjährigen Krieg als Durchgangsstation zahlreicher Heere stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Einwohnerzahl reduzierte sich von 55.000 auf 22.000.

Erbteilungen

1638 erlosch die Coburg-Eisenacher Linie der Ernestiner und das Territorium wurde zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg aufgeteilt. Durch Losentscheid fiel das Coburger Land 1640 mit den Ämtern Coburg, Sonnefeld, Sonneberg, Neuhaus, Neustadt, Hildburghausen und Römhild an Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg. Die Fürstentümer Altenburg und Coburg wurden vom Herzog in Personalunion regiert und behielten ihre eigenen Landesbehörden. Herzog Friedrich Wilhelm II. starb 1669, drei Jahre später Erbprinz Friedrich Wilhelm III., womit die Linie Sachsen-Altenburg erlosch. Dreiviertel des Altenburger Gebietes, unter anderem auch die Coburger Gebiete, sicherte sich im Gothaer Teilungsvertrag 1672 der neue Landesherr Herzog Ernst I. der Fromme von Sachsen-Gotha, der 1675 starb. Die Regierungsgeschäfte von Sachsen-Gotha übernahm der älteste Sohn Friedrich auf Wunsch des Vaters zusammen mit seinen anderen sechs Brüdern.

Da der Versuch der gemeinsamen Hofhaltung im Schloss Friedenstein in Gotha scheiterte, wurde 1680 das Erbe auf die sieben Brüder verteilt. Der zweitälteste Sohn Ernsts I. des Frommen von Sachsen-Gotha Albrecht erhielt das Fürstentum Sachsen-Coburg. Wie Sachsen-Gotha unter Herzog Friedrich und Sachsen-Meiningen unter Herzog Bernhard I., dem drittältesten Sohn, erhielt das Fürstentum volle Landeshoheit im Reichsverband. Es war jetzt allerdings mit den Ämtern Coburg, Neustadt/Sonneberg, Mönchröden, Sonnefeld und Neuhaus beträchtlich kleiner als zuvor, da Römhild und Hildburghausen zur Versorgung jüngerer Brüder Albrechts abgetrennt wurden.

Herzog Albrecht

Der Riesensaal in der Ehrenburg zeugt von Albrechts prachtliebendem Bauprogramm in den 1690er Jahren

Unter Herzog Albrecht begann der Ausbau Coburgs zur barocken Residenz. Dabei orientierte er sich an den Gepflogenheiten seiner königlichen und fürstlichen Zeitgenossen und versuchte deren Hofhaltung en miniature in Coburg nachzuahmen. Seine Hofbibliothek umfasst 4.757 Bände. Seine Absicht, das Gymnasium Casimirianum zur Universität zu erheben, scheiterte an den knappen Finanzen. Der Wiederaufbau des 1690 niedergebrannten Schlosses Ehrenburg als Barockschloss führte schließlich zum Ruin der Finanzen des Fürstentums, was auch die Prägung minderwertiger Münzen nicht verhindern konnte. Der Barockfürst Herzog Albrecht starb 1699 ohne überlebende Nachkommen. Es folgten die üblichen Erbstreitigkeiten. Sachsen-Hildburghausen bekam 1707 das Amt Sonnefeld. Zwischen Bernhard von Sachsen-Meiningen und dem jüngsten Bruder Johann Ernst von Sachsen-Saalfeld dauerte der Streit dreieinhalb Jahrzehnte und fand erst durch mehrere Interventionen des Kaisers in Wien 1735 seinen Abschluss. Sachsen-Meiningen erhielt das Amt Neuhaus und das Gericht Sonneberg, während Sachsen-Saalfeld sich mit dem verbliebenen Teil zum Fürstentum Sachsen-Coburg-Saalfeld vereinigte, dem 1753 außerdem ein Drittel von Sachsen-Römhild zugesprochen wurde.

Herzog Franz Josias

Herzog Johann Ernst von Sachsen-Saalfeld starb 1729. Danach regierten seine Söhne Christian Ernst und Franz Josias das Land gemeinsam, jedoch von verschiedenen Residenzorten aus. Christian Ernst blieb in Saalfeld, während Franz Josias Coburg als Residenzstadt wählte, die es jetzt auch bis zum Ende der Monarchie 1918 blieb. 1745 erbte Herzog Franz Josias von seinem Bruder den Saalfelder Landesteil. 1747 konnte er das Erstgeburtsrecht (Primogenitur) bei der Thronfolge gesetzlich verankern und sorgte so zusammen mit einer rasch anwachsenden Familie für das dauerhafte Überleben des kleinen, 1806 zum Herzogtum erhobenen Sachsen-Coburg-Saalfeld[2], ab 1826 als Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.

Regenten von Sachsen-Coburg

Sachsen-Coburg 1572–1638

Sachsen-Coburg 1681–1735

  • 1681–1699 Albrecht, Sohn Ernsts I. von Sachsen-Gotha (1648–1699)
  • 1699–1729 Johann Ernst, Herzog von Sachsen-Saalfeld, Sohn Ernsts I. von Sachsen-Gotha (1658–1729)
  • 1729–1735 Christian Ernst, Herzog von Sachsen-Saalfeld, gemeinsam mit seinem Bruder Franz Josias

Sachsen-Coburg-Saalfeld

  • 1735–1745 Christian Ernst, gemeinsam mit seinem Bruder Franz Josias
  • 1745–1764 Franz Josias (1697–1764), Sohn des Johann Ernst
  • 1764–1800 Ernst Friedrich (1724–1800), Sohn Franz Josias'
  • 1800–1806 Franz Friedrich (1750–1806), Sohn Ernst Friedrichs
  • 1806–1826 Ernst I. (1784–1844), Sohn Franz Friedrichs
Herzogtum Sachsen-Coburg von 1826 bis 1918
Exklave Königsberg in Franken

Sachsen-Coburg und Gotha

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bachmann, Harald: Schloß Ehrenburg in Coburg. In: Die Residenz-Schlösser der Ernestiner. Hg. v. Roswitha Jacobsen. Bucha bei Jena 2009, S. 44.
  2. Harald Bachmann: „... all diese kleinen Fürsten werde ich davonjagen!“ In: Stefan Nöth (Hg.): Coburg 1056 – 2006, Ein Streifzug durch 950 Jahre Geschichte von Stadt und Land. ISBN 3-86652-082-4, S.181

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