Schulbibliothek

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Schulbibliotheken sind Büchereien in Schulen. Sie werden auch als Schulbücherei, Schulmediothek oder Buchraum bezeichnet. Ihre Ausstattung, Nutzung und Aufgabe variiert in Deutschland erheblich.

Historische Schulbibliothek des Gymnasium Laurentianum (Arnsberg) in der ehemaligen Klosterbibliothek des Stift Wedinghausen

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen

Schulbibliotheken werden von bibliothekarischer Seite als Spezialbibliotheken verstanden. Sie haben nach dieser Vorstellung die Aufgabe, Schülern den Umgang mit Bibliotheken beizubringen und für das schulische Lernen notwendige Materialien zur Verfügung zu stellen. Teilweise wird die Bibliothek auch als zensurenfreier Lernraum verstanden, der ein außerschulisches Lernen möglich machen soll. Dieses bibliothekarische Verständnis ist jedoch aus moderner, pädagogischer Sicht zu eng. Denn Schulbibliotheken können durch das Vorhalten eines attraktiven Aufenthalts-, Lern-, Arbeits- und Freizeitraumes einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten. Schüler aus bildungsfernen Familien können in einer Schulbibliothek den Raum und die Mittel finden, die ihnen zuhause fehlen.

Buchbestände in öffentlichen Schulen gibt es in Form von Lehrerbibliotheken, von Schülerbibliotheken, aber auch in Form integrierter Lehrer-Schüler-Bibliotheken. Die Bestände können teilweise ausgeliehen werden; teilweise sind die Bibliotheken reine Präsenzbibliotheken mit nicht ausleihbaren Beständen. An einigen Schulen sind alle Materialien zentral aufgestellt, andere Schulen haben ihre Bestände auf Fachräume aufgeteilt. Auch gibt es ausgelagerte Klassenbibliotheken.

Von Lehrern, die nicht das Fach Deutsch unterrichten, werden Schülerbibliotheken oft als Ausleihbüchereien für Belletristik verstanden, die keinen wesentlichen Bezug zum Unterricht in ihren Fächern habe. Das trifft vor allem auf solche Schulen zu, in denen Schülerbüchereien ganz oder überwiegend aus Kinder-(und Jugend-)romanen bestehen. Um das in Büchern gebundene öffentliche Kapital besser nutzbar zu machen, gibt es aber zunehmend Bestrebungen, die Schulbibliothek als pädagogische Einrichtung zu nutzen, die ihren Ort auch im Unterricht hat, vergleichbar etwa mit einem Fachraum oder einer Lernwerkstatt. Hier können selbstständiges Lernen, Methodentraining und Leseförderung stattfinden. Hier werden Arbeitstechniken geübt, vor allem die Technik der Verbundrecherche (Informationssuche mit Hilfe von Printmedien und Neuen Medien), die die Informations- und Recherchekompetenz (information literacy) der Schüler fördern.

Aufgaben guter Schulbibliotheken

Unabhängig von der Schulform und insbesondere auch bereits in der Primarstufe sollen gut geplante und eingerichtete Schulbibliotheken sechs wichtige Aufgaben erfüllen:

  • einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit leisten,
  • die Voraussetzungen für ein individualisiertes Lernen verbessern,
  • eine Bestand von Büchern und Medien für die Schüler sowie für die Lehrkräfte bereitstellen,
  • den Unterricht unterstützen und bereichern (einschließlich des eigenständigen Lernens und Erarbeitens von Inhalten),
  • ein Ort für sinnvolle Freizeit- und Pausengestaltung im Rahmen der Ganztagsschule (einschließlich Hausarbeiten usw.) sein und
  • möglichst viele Kinder an das eigenständige Lesen und die Freude an und mit Büchern heranführen – diese Form der Leseförderung betrifft vor allem die Primarstufe.

Eine gut geplante Schulbibliothek kann und soll folgende Kompetenzen fördern:

  • Informationskompetenz
  • Lesekompetenz
  • analytische und synthetische Urteilskraft
  • Medienkompetenz und
  • soziale Kompetenz.

Schon in dem im Jahr 2000 erschienenen Manifest der UNESCO: „Die Schulbibliothek im Lehr- und Lernprozess für Alle“ ist deshalb als Aufgabe definiert: „Die Schulbibliothek stellt Informationen und Ideen zur Verfügung, die grundlegend für ein erfolgreiches Arbeiten in unserer stetig wachsenden informations- und wissensbasierten Gesellschaft von heute sind. Die Schulbibliothek rüstet die Schüler mit der Fähigkeit zum lebenslangen Lernen aus und entwickelt ihre Vorstellungskraft. Damit versetzt sie sie in die Lage, ein Leben als verantwortungsbewusste Bürger zu führen.“[1]

Differenzierung: Schulbibliothek, Schülerbibliothek, Lehrerbibliothek, Klassenraumbibliothek

Im Allgemeinen wird in der pädagogischen und bibliothekarischen Literatur heute mit dem Begriff Schulbibliothek einen Einrichtung bezeichnet, die zentral für alle Schüler sowie den gesamten Lehrkörper zugänglich ist. Die Aufgaben einen Schulbibliothek erstrecken sich dieser Vorstellung nach auf alle Angehörigen einer Schulen und deren Informationsbedürfnisse.

Allerdings wird dies nicht in allen Schulen auf diese Weise gehandhabt. Bei genauerer Betrachtung der aktuell oder ehemals existierenden Schulbibliotheken lassen sich grob vier Schulbibliothekstypen ausmachen.

  • Schulbibliotheken, die für die gesamte Schule zuständig sind und zentral alle Medienbestände verwalten
  • Schülerbibliotheken, die allein auf die bibliothekarische Versorgung der Schüler ausgerichtet sind und ebenfalls die Medien einer Schule zentral verwalten
  • Lehrerbibliotheken, die nicht (oder nur in Ausnahmefällen) für Schüler zuständig sind und ihren Medienbestand auf das pädagogische Personal einer Schule ausrichten. Diese Form von Bibliotheken in Schulen ist insbesondere historisch bedeutsam.
  • Klassenraumbibliotheken, deren Bestände sich in einem Klassenzimmer befinden und zumeist von der jeweiligen Klasse betreut werden. Insbesondere in Grundschulen und Kindertagesstätten sind sich solche Bestände zu finden. Die Aufgabe dieser Bibliotheken besteht darin, den positiven Zugang zu Medien zu fördern und das Lesenlernen zu unterstützen.

Die Unterscheidung zwischen diesen unterschiedlichen Formen von Schulbibliotheken ist oft nicht eindeutig. In einigen Schulen lassen sich auch mehrere nebeneinander existierende Formen finden. Die zentrale Verwaltung aller schuleigenen Medien wird teilweise nicht durch die Aufstellung an einem Ort – der eigentlichen Schulbibliothek –, sondern durch einen zentralen Katalog bewerkstelligt. Obwohl in der bibliothekarischen Literatur teilweise vehement abgelehnt, wird der Auf- und Ausbau von Klassenraumbibliotheken durch bibliothekarische Einrichtungen oder Öffentliche Bibliotheken vorangetrieben. Ein Beispiel dafür ist das Projekt Leseecken in Ganztagsschulen[2] des Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz. Ob diese Bestände als Bibliothek verstanden werden können, hängt von der verwendeten Definition einer Bibliothek ab.

Leistungsfähigkeit von Schulbibliotheken

In den USA ergab eine 2000 durchgeführte Studie zum Zusammenhang zwischen den Angeboten einer Schulbibliothek und der Leseleistung der Schüler folgende Ergebnisse:

  • Eine bessere Bibliotheksentwicklung (Ausstattung der Bibliotheken) steigert die Leseleistung um 10-18 %.
  • Eine bessere Kooperation zwischen Schulbibliothek und Lehrern erhöht die Leseleistung um 8-21 %.
  • Die technische Vernetzung zwischen Schulbibliothek und Klassenräumen bewirkt über alle Klassenstufen um 6-25 % höhere Leseleistungen; in Klassenstufe 7 um 21-25 % bessere Leseleistungen.
  • Mehr individuelle Bibliotheksbesuche steigern in Klassenstufe 7 die Leseleistung um 13-22 %.[3]

Allerdings beziehen sich diese Ergebnisse auf US-amerikanische Schulbibliotheken und Schulen und sind deshalb nicht auf Staaten mit gänzlich anderen Strukturen – wie Deutschland – zu übertragen.

Situation in Deutschland

Im Gegensatz zu anderen Ländern existiert in Deutschland kein einheitliches Schulbibliothekswesen. Zwar besitzen die allermeisten Schulen eine Bücherei, diese genügt aber in höchstens 10 % der Fälle den Ansprüchen an eine moderne, multimediale, pädagogisch orientierte Bibliothek mit Schülerarbeitsplätzen, Leseecken, Computern, digitalem Katalog (OPAC) und geschultem Personal.


Die meisten Schulbibliotheken werden auf Initiative der Schulen oder schulnaher Ehrenamtlicher eingerichtet, betrieben und unterhalten. Unter anderem deshalb ist die Schulbibliothekslandschaft in Deutschland von Diskontinuität und Uneinheitlichkeit geprägt. Einrichtung, Unterhaltung und personelle Betreuung von Schulbibliotheken sind den Schulträgern zugeordnet. Eine Integration in den Schulbetrieb, in Schulhaushalt und staatliche Schulaufsicht findet nur in geringem Umfang statt. Die Schulträger verstehen das Schulbibliothekswesen wie das öffentliche Bibliothekswesen als freiwillige Aufgabe und erwarten eine finanzielle Beteiligung der Länder.

Der Deutsche Bibliotheksverband schließt mit den Landesregierungen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von öffentlichen Bibliotheken und Schulen ab. Darin steht die Bildungspartnerschaft der öffentlichen Bibliotheken und deren Angebote für Schulen im Vordergrund und sehr viel weniger die Unterstützung von Schulbibliotheken.


In Österreich wurden mit Hilfe von Fördermitteln der Bundesregierung in den Gymnasien, zunehmend aber auch in den anderen Schulformen Bibliotheken eingerichtet. Die österreichischen Schulbibliotheken entwickeln sich zu multimedialen Bibliotheken. Sie werden überörtlich durch das Unterrichtsministerium, den Österreichischen Buchclub und Lesekompetenzzentren in den Bundesländern unterstützt.

Im deutschsprachigen Südtirol findet eine herausragende, flächendeckende Förderung des Schulbibliothekswesens statt. Einen hohen Stellenwert hat das Schulbibliothekswesen auch in den Regionen der deutschsprachigen Minderheiten in Belgien und Dänemark.

Über die positiven Lerneffekte von Schulbibliotheken wird in internationalen Studien berichtet. Allerdings sind die dort zugrunde gelegten Schulbibliotheken besser ausgestattet als in Deutschland und weitgehend in den Unterricht eingebunden. In den meisten der erfolgreichen PISA-Staaten gibt es eine gute Schulbibliotheksinfrastruktur. Einige deutsche Bundesländer ohne nennenswertes Schulbibliothekswesen sind inzwischen im PISA-Ranking aufgestiegen und liegen mit dem deutschsprachigen Südtirol gleichauf [1]Das Potential der Schulbibliotheken sollte daher besser nicht nur auf das PISA-Ranking bezogen werden.

Verteilung

Regional ist die Verteilung von Schulbibliotheken unterschiedlich. In Hessen existiert seit 1987 die Landesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken in Hessen e. V., die in jahrelanger politischer Arbeit, durch Fortbildungsveranstaltungen und Beratung in Schulen eine relativ große Anzahl von Schulbibliotheken installieren konnte. Sie berät das Hessische Kultusministerium, ist Träger einiger Projekte und hat den Ankauf einer landesweit genutzten Lizenz für eine Katalogisierungssoftware erreicht. In Berlin und Brandenburg ist eine AG Schulbliothekenentstanden.

Bayern hat durch die Arbeit des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung eine relativ gute Struktur für Schulbibliotheken erhalten. In anderen Bundesländern existieren vereinzelt Regelungen zu Schulbibliotheken beim Neubau von Schulen.

Auf die einzelnen Schultypen sind Schulbibliotheken in unterschiedlichem Maße verteilt. Die meisten existieren in Berufsfachschulen, Gymnasien und Oberstufenzentren und Grundschulen. Nicht ganz so oft sind sie in Gesamtschulen, Real- und Hauptschulen zu finden. In Sonderschulen existieren sie noch weniger.

Infrastruktur

Für das Bibliothekswesen sind die kommunalen Gebietskörperschaften (i. d. R. Städte und Gemeinden) zuständig, für Schule die Kultusministerien (Unterricht/Lehrkräfte) und die Landkreise (Schulbau, nichtpädagogisches Personal). Nur dort, wo Schulträgerschaft und Bibliothekszuständigkeit in einer Hand liegen, wie in den (kreisfreien) Großstädten, gibt es eine nennenswerte Kooperation in Form von kombinierten Stadt- und Schulbibliotheken. Die fehlende gesetzliche Absicherung von Schulbibliotheken und die unklare Zuordnung wirken sich auf Ausstattung und Zielsetzung der einzelnen Bibliotheken aus.

In einigen Städten und Regionen sowie einzelnen öffentlichen Bibliotheken wurden schulbibliothekarische Arbeitsstellen eingerichtet. Deren Aufgabe ist die Unterstützung von Schulbibliotheken, die Beratung bei der Gründung, oft auch die laufende Unterstützung. Einige dieser Arbeitsstellen (die größte befindet sich in Frankfurt am Main, weitere in Leipzig, Berlin-Köpenick) sind seit einigen Jahrzehnten tätig. Allerdings differieren ihre Ausstattung, Aufgabenstellung und Arbeitsweise.

Während in anderen Staaten eine spezifische Ausbildung für Schulbibliothekare oder eine qualifizierte Weiterbildung für Lehrer existiert, werden in Deutschland Bibliotheken in Schulen überwiegend von Lehrern, sehr selten von Bibliothekaren geleitet. Ihnen stehen oft Hilfskräfte zur Seite, die längere Öffnungszeiten ermöglichen (Schüler, Eltern, aber auch andere ehrenamtlich Tätige). Auch ALG II-Empfänger werden oft zu einer „gemeinnützigen Tätigkeit“ als Hilfskräfte in Schulbibliotheken herangezogen.

Diskussionen

Vor allem im Rahmen von Bildungsdiskussionen sind auch Schulbibliotheken zum Thema in der Öffentlichkeit geworden. So wurden in den 1970er und 1980er Jahren Schulbibliotheken in den neu eingerichteten Gesamtschulen gefordert. In diesen Jahren kam es auch zu einer verstärkten Einrichtung von Zweigstellen öffentlicher Bibliotheken in Schulen.

2000 wurde von der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) und der UNESCO das School Library Manifesto veröffentlicht, das zu einem Aufbau von Schulbibliotheken an allen Schulen aufrief. Im Rahmen der Debatten um die PISA-Studien wird die Schulbibliothek wieder mehr beachtet. Zur Steigerung der Lesekompetenz und der Leselust sollen nun auch Schulbibliotheken beitragen. Sowohl in den PISA- als auch den IGLU-Studien wurde in den jeweiligen Schulleiterfragebögen nach dem Vorhandensein von Schulbibliotheken gefragt. In diesen Studien wurde von einer relativ großen Verbreitung von Büchereien in deutschen Schulen berichtet. Allerdings lassen sich wegen fehlender allgemein verbindlicher Kriterien aus diesen Daten keine Aussagen über die tatsächliche Qualität und Wirksamkeit von Schulbibliotheken ableiten.

Im Rahmen der Einrichtung von Ganztagsschulen kommt es zu Schulbibliotheksneubauten. Eine grundlegende gesetzliche Regelung für die Trägerschaft, die Kosten und vor allem die personelle Betreuung gibt es weiterhin aber nicht.

Geschichte

In Preußen besaß zum Ende der 1920er Jahre jede Schule eine Bücherei. Daran wurde nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr angeknüpft.

In den 1960er Jahren wurden die Schulbibliotheken dem öffentlichen Büchereiwesen der Kommunen zugeordnet. Seitdem entscheidet der jeweilige Schulträger, ob er Schulbibliotheken finanziell und personell unterstützt. Meist entstehen Schulbibliotheken auf Betreiben von Eltern oder einzelnen Lehrkräften. Ein Bewusstsein, dass es Schubibliotheken geben muss, die bibliotheksfachliche Minimalstandards erfüllen müssen, konnte bei der Masse der Betroffenen durch diesen Umstand nicht aufkommen.

Ökonomische Sicht

Die Bestände von Schulbibliotheken sind zumindest im 20. und im 21. Jahrhundert weitestgehend von Steuermitteln angeschafft worden. Private Geld- und Sachspenden haben die Bestände zusätzlich vermehrt. In aller Regel befinden sie sich im Eigentum des Schulträgers und zählen zu dessen Vermögen. Der Wert der Buch- und Medienbestände nimmt durch Neuanschaffungen zu, durch mangelhafte Bestandspflege oder Bücherschwund hingegen ab. Eine Dokumentierung dieses Vorgangs findet nur selten systematisch statt. Im Kontext der früher vorherrschenden Kameralistik wurden in den öffentlichen Haushalten Veränderungen im Sachvermögen der betreffenden Gebietskörperschaft in der Regel nicht systematisch erfasst.

Zumindest öffentliche Bibliotheken müssen im Zuge der Umstellung auf Doppik Eröffnungsbilanzen erstellen und anschließend regelmäßig Bilanzen erstellen, aus denen das Sachvermögen in Form von Medienbeständen und Einrichtungsgegenständen hervorgeht. Ein Beispiel für die Anwendung von Doppik auf Bibliotheken liefert das Landes-Bibliothekszentrum Rheinland-Pfalz.[4]

Unklar ist und örtlich verschieden muss die Frage beantwortet werden, ob Schulbibliotheken von dieser Änderung wie generell von den Bestimmungen über öffentliche Haushalte direkt betroffen sind. Hierzu schreibt Konrad Umlauf von der Humboldt-Universität zu Berlin:

„[…] Wenn eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt wird, sind drei Bereiche höchstens zufällig mit anderen Gemeinden vergleichbar geregelt,

  • nämlich erstens die Ausdifferenzierung des Produktrahmenplans; es ist also nicht gesagt, ob Schulbibliotheken überhaupt als eigene Produkte erscheinen oder ob sie als Teil der Schule erscheinen, der ebenso wenig wie die Turnhalle gesondert ausgewiesen wird;
  • und zweitens das Gebäudemanagement mit zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgliederungen aus dem kommunalen Haushalt und mit verschiedenen Verfahren zur Bewertung des Anlagevermögens,
  • schließlich drittens die Verfahren und Umlageschlüssel, vermittels derer die Kosten, besonders Gemeinkosten, auf die Kostenstelle Schulbibliothek bezogen werden. Es geht also um die Frage, ob z.B. Kosten für Gebäudereinigung, Abschreibung für das Schulgebäude, Kosten der Schulleitung anteilig der Schulbibliothek zugeordnet werden – übrigens alles Kostenpositionen, auf die die Schulbibliothek keinerlei Einfluss hat und die ihr doch im interkommunalen oder zwischenschulischen Vergleich doch negativ ausschlagen können. Oder wird die Schulbibliothek nicht als Kostenstelle mit diversen Kostenträgern, sondern selbst als Kostenträger ausgewiesen? Das wäre zwar nicht korrekt, weil ihre Leistungen nicht homogen sind, aber bei der Anwendung der Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen doppischer Haushalte ist so vieles nicht korrekt […]“

Konrad Umlauf: Schule, Bibliotheken, Schulbibliotheken. 2006.[5]

Sonderfall wertvolle alte Buchbestände

In Deutschland existiert eine Vielzahl von historischen Schulbibliotheken mit meist sehr wertvollen Altbeständen, die aber nicht immer von den Schulen angemessen betreut werden können. Eine der bedeutendsten historischen Schulbibliotheken Deutschlands ist die Historische Bibliothek im Ludwig-Wilhelm-Gymnasium in Rastatt.

Die oft schlechte Zugänglichkeit der Altbestände erschwert z.B. ihre Nutzung durch die Forschung. Die Dunkelziffer der durch mangelnde Betreuung verschwundenen Bestände ist mangels Bilanzierungspflicht hoch. Zudem werden die vorhandenen Altbestände selten für die aktuelle schulische Ausbildung benutzt. Insoweit ist hier eher von historischen Sammlungen an Schulen als von Schulbibliotheken zu reden.

Über die nicht mehr existierende Büdinger Gymnasialbibliothek, deren Handschriftenbestand verschollen ist, liest man beispielsweise: „Ein Teil der Bestände der Gymnasialbibliothek wurde schon in den 1920/30er Jahren verkauft. Einige wenige Stücke kamen in das Fürstlich- u. Gräflich Ysenburgische Gesamtarchiv. Die Reste der Bibliothek wurden in den 1960er Jahren an einen holländischen Antiquar verkauft.

Es gibt aber auch Gegenbeispiele. In der Stadt Arnsberg hat man 2005 nicht nur auf dem Gelände des Gymnasiums Laurentiantums eine kombinierte SchulStadtbücherei errichtet, sondern auch die alte Bibliothek des Klosters Wedinghausen für die Aufnahme der Bestände der historischen Schulbibliothek renoviert.

Da in der Regel keine Aufsicht durch eine wissenschaftliche Bibliothek gegeben ist, landen gelegentlich wertvolle Stücke auf dem Bücherflohmarkt der Schule. Eine Zentralisierung dieser verstreuten Bestände in wissenschaftlich betreuten Bibliotheken erscheint Kritikern wünschenswert.

Schulbibliotheken in anderen Ländern

Europa

Um die Zusammenarbeit im Bereich der Schulbibliotheken in Europa zu stärken, wurde auf einem informellen Treffen im März 2003 das European Network for School Libraries and Information Literacy (ENSIL) gegründet. Im Juni 2008 wurde dieses in die ENSIL Foundation, als Stichting ENSIL in den Niederlanden ansässig, umgewandelt.[6] Nach eigenen Angaben sind in dieser Stiftung aktuell Mitglieder aus 21 Ländern vertreten.[6] Einen Überblick über die Situation in Europa gibt die Dissertation einer niederländischen Schulbibliothekarin.

Nahezu flächendeckend sind Schulbibliotheken in Dänemark, Frankreich und Groß-Britannien eingerichtet. In Portugal hat das Bildungsministerium in jüngster Zeit sehr viele Schulbibliotheken eingerichtet. In Schweden wurde die Verpflichtung zur Einrichtung von Schulbibliotheken aus dem Bibliotheksgesetz, wo sie unbeachtet geblieben war, 2011 ins Schulgesetz, § 36,2, übernommen. In Österreich wurden zuerst die Bundesgymnasien mit multimedialen Schulbibliotheken ausgestattet, inzwischen sorgen auch die Bundesländer für Schulbibliotheken in allen Schulformen.

Vereinigte Staaten

In den USA sind Schulbibliotheken eine traditionelle und feste Institution, die an 92 % öffentlichen und fast allen privaten Schule zu finden ist.[7] Je nach der finanziellen Ausstattung des Schuldistrikts bzw. des privaten Trägers sind die Bestände oftmals ähnlich umfangreich wie die einer öffentlichen Bibliothek. An 86 % öffentlichen Schulen werden die Schulbibliotheken von Fachkräften (Teacher-librarian, School Library Media Specialist) betreut, die über ein Lehrerzertifikat hinaus auch eine Ausbildung als Bibliothekar vorweisen müssen.[7] An ihrem Arbeitsplatz üben sie nicht nur bibliothekarische Tätigkeiten aus, sondern betreuen auch die Schüler, die hier arbeiten oder Bücher ausleihen und unterrichten selbst. Schulbibliothekarische Verbände in den USA klagen allerdings regelmäßig über einen zu starken Einsatz von School Library Media Specialists als Ersatzlehrkraft für Ausfallstunden. Dies würde zu Lasten der schulbibliothekarischen Arbeit gehen. Bereits an den Grundschulen (elementary schools) gehört der im Klassenverband erfolgende wöchentliche Bibliotheksbesuch, bei dem Bücher für zu Hause ausgeliehen werden, ebenso zum Stundenplan wie der Sport-, Kunst- oder Musikunterricht.[8] Verstärkt dringen Schulbibliotherkverbände und -forscher/-innen auf den "embedded" teacher-librarian, die oder der im Unterricht, in der Unterrichtsplanung, in der Fachkonferenz und im Kollegium im Team mit den Fachlehrer/-innen Lehr- und Lernprozesse organisiert. Die Haushaltssituation der US-amerikanischen Gebietskörperschaften erfordert auch im Bildungsbereich Kürzungen. Das trifft Schulbibliothekar/-innen besonders hart, weil sie eher als entbehrlich scheinen denn Fachlehrer/-innen.

Japan

Hauptartikel: Japanisches Bibliothekswesen#Schulbibliotheken

Siehe auch

Literatur

  • Zeitschriften/Weblogs
  • Monographien
    • U.S. National Commission on Libraries and Information Science. School Libraries Work!. 2008, Third Edition Online-Version
    • Niels Hoebbel (Hrsg.), Kommission für Schulbibliotheken des ehemaligen Deutschen Bibliotheksinstituts. Schulbibliotheken: Grundlagen der Planung, des Aufbaus, der Verwaltung und Nutzung. Beiträge Jugendliteratur und Medien <zusammen mit> Schulbibliothek aktuell, 2003
    • IFLA, UNESCO School Library Manifesto, 2000 Link zum deutschen Text
    • Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München. Die Schulbibliothek: Nutzung, Betreuung, Verwaltung, Organisation, Handreichung für Bibliotheksbeauftragte. Donauwörth, 1996
    • Lust? Last? Luxus? Schulbibliotheken in Hessen, hrsg. LAG Schulbibliotheken in Hessen e.V. und (ehem.) Hess. Landesinst. f. Pädagogik, Wiesbaden 2000

Weblinks

Einzelnachweise

  1. gute-schulbibliotheken.de
  2. lbz-rlp.de, Stand 8. Juli 2008
  3. Konrad Umlauf: Schule, Bibliotheken, Schulbibliotheken. S.22f. PDF.
  4. Landes-Bibliothekszentrum Rheinland Pfalz. Arbeitshilfe Einführung der kommunalen Doppik in Bibliotheken. http://www.lbz-rlp.de/fileadmin/user_upload/LBZ/downloads/doppik-arbeitshilfe-bibliotheken_rheinland-pfalz.pdf
  5. Konrad Umlauf. Schule, Bibliotheken, Schulbibliotheken. 2006. S.19. PDF.
  6. a b Formalisation of the Network ENSIL (Link nicht mehr abrufbar). Stand: 8. Juli 2008
  7. a b Michie, J. S.; Holton, B.A.: America's Public School Libraries. 1953-2000 U.S. Department of Education. National Center for Education Statistics.Washington, DC: U.S. Government Printing Office, 2005, p. 3
  8. Teacher Librarian: The Journal for School Library Professionals

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