- Vogel zeigen
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Um einer Person zu zeigen, dass man sie nicht ernst nimmt, wird oft als beleidigende Geste einen Vogel zeigen verwendet. Dabei tippt man sich mit dem Zeigefinger gegen die eigene Schläfe.
Vermutlich rührt diese Geste daher, dass man auf den vermeintlichen Vogel zeigt, wobei jedoch nicht der eigene Vogel gemeint ist, sondern im Übertragenen der Vogel im Kopf des Anderen. Auch hier spielt der Glaube, dass Tiere und insbesondere Vögel eine Geisteskrankheit verursachen können, die entscheidende Rolle. Strafrechtlich gilt die Geste als Beleidigung. Tippt man hingegen nur kurz an die Stirn oder Schläfe, kann die Geste auch das genaue Gegenteil bedeuten, nämlich dass das Gegenüber "Köpfchen" habe.
Als Doppelvogel wird das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn bezeichnet.
Siehe auch: Einen Vogel haben
Rechtliche Konsequenzen
Das Vogelzeigen gilt strafrechtlich als Beleidigung und kann daher zu einer Strafanzeige führen.
"Der Doppelvogel drückt im Gegensatz zum Tippen mit nur einem Finger an die Stirn keine Mißachtung aus und ist deshalb nicht als ehrverletzende Geste zu verstehen." (Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS)
Es ist zu beachten, dass es sich bei diesem Urteil eventuell nicht um herrschende Lehrmeinung handelt, sondern eher um eine Einzelauffassung.
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