- Vogelabwehr
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Die Vogelabwehr ist ein Ausdruck aus der Schädlingsbekämpfung und umschreibt alle Methoden, ungewollte Vögel zu vergrämen oder sie am Landen und Nisten zu hindern.
Inhaltsverzeichnis
Gründe zur Vogelabwehr
- Vermeidung von Vogelschlag an Flughäfen.
- Vögel können Träger von Schädlingen, Parasiten und Krankheiten sein, die auch auf den Menschen übertragen werden können.[1]
- Staub aus Vogelkot und Federteilchen kann Allergien auslösen: Die „Taubenzüchterlunge“ ist eine auf einer allergischen Alveolitis beruhende Lungenentzündung.[2][3]
- Vogelkadaver locken Schädlinge wie Speckkäfer und Milben an.
- Verunreinigungen durch Vogelkot verunstalten das Stadtbild und können Schäden an der Bausubstanz verursachen. Der Kot bildet einen Nährboden für Mikroorganismen. Deren Stoffwechselprodukte können Stein und Metall angreifen.
- Durch Nistmaterial und Kot verstopfte Dachrinnen führen zum Eindringen von Feuchtigkeit und Folgeschäden wie dem Befall durch Hausschwamm.
- Vögel können erhebliche Ernteschäden verursachen: Beispielsweise durch Anpicken von Trauben im Weinbau. Besonders in der Nähe von Hochspannungsleitungen und anderen bevorzugten Sitzpositionen befürchten Winzer Vogelfraß. Schadenshäufungen sind selten; Studien oder statistisch gesicherte Nachweise über relevante wirtschaftliche Schäden durch Vogelfraß gibt es nicht.[4]
Gründe für und gegen Taubenabwehr
- Jede Taube produziert pro Jahr zehn bis zwölf Kilogramm Kot; dieser wirkt stark ätzend. Wenn Tauben an oder um historische Bausubstanz verstärkt auftreten, wird diese erheblich geschädigt.[5]
- Das Ungeziefer, das sich im Gefieder der Tauben hält, und die im Taubenkot vorhandenen Erreger können zu Erkrankungen beim Menschen führen - vor allem, wenn Lebensmittel - z.B. auf Märkten und in der Freiluftgastronomie - durch Tauben verunreinigt werden.
Sie verläuft für den Menschen unbehandelt oder bei einer Fieberdauer von mehr als drei Wochen - besonders bei einer Infektion mit virulenten Erreger-Stämmen - oft tödlich (Letalität 20 bis 50 %) und ist meldepflichtig.
- Einige Methoden der Taubenabwehr können Tauben verstümmeln.
- Es sind nur wenige Fälle bekannt, bei denen Tauben Krankheiten auf Menschen übertragen haben.[7]
- Noch nie wurde – im Gegensatz zu Ratten – eine Seuche durch Tauben verbreitet.
- Taubenflöhe mögen kein Menschenblut (Man erhält sie meist nur, wenn man ins Nest fasst und sie springen innerhalb weniger Minuten wieder ab). Die durch Taubenflöhe übertragenen Krankheiten sind ebenfalls nicht auf den Menschen übertragbar.
- Von typischen Haustieren (Hunde, Katzen usw.) geht eine größere Gefahr aus, da sie Säugetiere wie wir Menschen sind.
- Tauben-Abwehr kann auch Brieftauben treffen, obwohl diese Tiere geimpft sind. Für alle Reise-Tauben im deutschen Brieftauben-Verband besteht Impfpflicht. Deshalb erhalten Brieftauben z.B. beim Ausbruch von Vogel-Krankheiten die Sondergenehmigung trotzdem zu fliegen.
Abwehrmaßnahmen
Je nach Ausgangssituation werden unterschiedliche Abwehrmaßnahmen oder eine Kombination unterschiedlicher Abwehrmaßnahmen angewendet. Besonderheiten der zu schützenden Gebäude und Anlagen müssen bei der Auswahl der Abwehrmaßnahmen einbezogen werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Maßnahmen:
Physikalische Maßnahmen
- Netze
- Gitter
- Vogelabwehrspitzen
- Spanndrahtsysteme
- Elektroabwehranlagen
- Vogelattrappen, also die täuschend ähnliche Nachbildung von Vögeln, meist in der Form von Raubvögeln
- Vogelscheuchen
Akustische Maßnahmen
Akustische Vogelabwehrmaßnahmen werden oft auf großen, offenen Flächen verwendet, z.B. in der Landwirtschaft, im Weinbau und in der Vogelschlagabwehr auf Flughäfen. Der hohe Pfeifton von Ultraschallgeräten soll die Vögel abschrecken, kann aber unter Umständen auch von Menschen gehört werden.[8] Akustische Maßnahmen wie Knallgeräte, Schall- und Ultraschallgeräte und Vogelschreigeräte sind umstritten und können beispielsweise bei automatischer Dauerbeschallung[9] zu Auseinandersetzungen mit den Anwohnern führen. Auch ist noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen, ob und inwieweit die Beschallungsmaßnahmen einen schadensmindernden Effekt haben.[4]
Juristisches
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Tauben in seinem Urteil (8 A396/10) vom 1. September 2011 als Schädlinge eingestuft. Als solche dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen bekämpft und getötet werden.[10]
Einzelnachweise
- ↑ Gesundheitsgefährdung durch Schädlinge, abgerufen am 13. Oktober 2009
- ↑ Roche Lexikon Medizin: „Taubenzüchterlunge“, abgerufen am 8. Juni 2011
- ↑ Merkblatt zur BK Nr. 4201: Exogen-allergische Alveolitis, abgerufen am 8. Juni 2011
- ↑ a b Dokumentation einer Auseinandersetzung über präventive automatische Dauerbeschallung in Weinbergen, abgerufen am 25. Mai 2010
- ↑ a b [1]
- ↑ Ornithose - Papageienkrankheit
- ↑ Spiegel-Online: Vogelgrippe-Gefahr – Freibrief für Tauben
- ↑ tagesanzeiger.ch – Mysteriöser Pfeifton in der City, Tages-Anzeiger vom 30. Dezember 2006, abgerufen am 13. Oktober 2009
- ↑ Dauerbeschallung als Methode der Vogelabwehr / Starenabwehr im Weinbau
- ↑ Dr. Alfred Scheidler: Wenn Federvieh zur gefährlichen Plage wird. In: Legal Tribune online 2. September 2011
Weblinks
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