Volkszählung

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Eine Volkszählung (auch Zensus, Census oder Makrozensus) ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung statistischer Bevölkerungsdaten, wobei die Bürger bei der herkömmlichen Methode der Zählung per Fragebogen zur Auskunft verpflichtet sind. Beim Modell des Registerzensus wird ohne Befragung der Bürger auf Daten in den Melderegistern zurückgegriffen.

Ein weiteres Volkszählungsverfahren ist die Methode des rollierenden Zensus. Hierbei erfolgt jährlich eine Befragung eines Teiles der Bevölkerung, wobei sich der Umfang der Befragungen meist nach der Gemeindegröße richtet. Auch gibt es Mischformen, wobei herkömmliche Volkszählungen mit der Auswertung von Registern kombiniert werden, oder registergestützte Zählungen, die mit Stichproben ergänzt werden.[1]

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Sankt Petersburg, Tagungsort des Internationalen Statistischen Kongresses 1872

Der Begriff Volkszählung ist dahingehend irreführend, dass nicht einfach das Volk gezählt wird, also die Anzahl der Einwohner bestimmt wird. Vielmehr ist es überwiegend die Regel, dass durch Volkszählungen Menschen verpflichtet werden, eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. In einigen Ländern wurde die herkömmliche Methode der Zählung vom Modell der Registerzählung abgelöst, wobei auf die Daten in den Melderegistern zurückgegriffen wird. Die Bürger brauchen dann keine Fragebögen mehr auszufüllen. In modernen Industriestaaten werden in der Regel alle zehn Jahre, meist zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, Volkszählungen durchgeführt.

Eine Volkszählung wird durchgeführt, um möglichst genaue Informationen über verschiedenste statistische Parameter zu erhalten, die als Grundlage für das politische und verwaltungsmäßige Handeln genutzt werden sollen. So können die Planung von Wohnungsbauprogrammen, Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, Bemessungsgrundlagen für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte oder Steuerschätzungen der Zahlen, die durch eine Volkszählung gewonnen werden können, profitieren.

Der Internationale Statistische Kongress 1872 in Sankt Petersburg stellte die Empfehlung auf, welche persönlichen Daten bei jeder Volkszählung erfragt werden sollten:

  1. Vor- und Zunamen,
  2. Geschlecht,
  3. Alter,
  4. Verhältnis zum Haupte der Familie oder des Haushalts,
  5. Zivilstand,
  6. Beruf oder Beschäftigung,
  7. Religionsbekenntnis,
  8. im gewöhnlichen Verkehr gesprochene Sprache,
  9. Kenntnis des Lesens und Schreibens,
  10. Herkunft, Geburtsort und Staatsangehörigkeit,
  11. Wohnort und Art des Aufenthalts am Zählungstag (ob dauernd oder vorübergehend anwesend, respektive abwesend),
  12. Blindheit, Taubstummheit, Blödsinn und Kretinismus, Geisteskrankheit.

Die genannten Personendaten bilden im Allgemeinen auch heute noch die Grundlage jeder Erhebung.

Eine methodische Besonderheit klassischer Volkszählungen besteht darin, dass anders als bei normalen empirischen Untersuchungen nicht etwa eine repräsentative Stichprobe, sondern sämtliche Haushalte und nahezu die gesamte Bevölkerung direkt befragt wird (Totalerhebung, siehe auch Grundgesamtheit). Die ermittelten Daten werden durch fortlaufende, seit 1957 in der Bundesrepublik und seit 1991 auch in den ostdeutschen Bundesländern, jährlich durchgeführte Repräsentativbefragungen (dem so genannten Mikrozensus) fortgeschrieben und auf die Basisdaten der letzten Volkszählung hochgerechnet. Die Stichprobengröße für diese Befragungen ist in Deutschland gesetzlich auf ein Prozent der Bevölkerung festgelegt. Da die daraus resultierende Fehlerquote mit den Jahren steigt, ist in größeren Abständen eine Wiederholung der Volkszählung und damit eine Aktualisierung der Basisdaten erforderlich.

Geschichte

Die ersten Volkszählungen

Unter Pharao Amasis fand 570 v. Chr. eine Volkszählung in Ägypten statt

Volkszählungen können auf eine lange Tradition zurückblicken. Indirekte Ermittlungen von Bevölkerungszahlen (biennial counting of cattle für Steuerzwecke) lassen sich bereits ca. 2700 v. Chr. in Ägypten nachweisen.[2] Aufgrund von Tonscherben aus der Stadt Mari lässt sich auch für die Zeit um 1700 v. Chr. eine lokale Volkszählung in Mesopotamien für militärische Zwecke belegen.[3] Belegt sind (lokale) Volkszählungen in Ägypten um ca. 1100 v.Chr.[4] Aus der Antike sind ferner Zählungen in China (2 n. Chr.[5]), in Persien und Griechenland bekannt, außerdem in Ägypten unter Amasis (569 v. Chr.: Dekret über die Erfassung der Einkommen[6]) und in Israel unter König David (1000 v. Chr.) Man beschränkte sich dabei oft auf die Erfassung der waffenfähigen Männer.

Im Römischen Reich gab es seit dem 6. Jahrhundert v. Chr. alle fünf Jahre Volkszählungen und Erhebungen über die Einkünfte der römischen Bürger.[7][8] Für den Zensus und die Steuerschätzungen war der Censor, ein altrömischer Beamter, verantwortlich. Er legte die Höhe der Steuer fest, die jeder Bürger zu zahlen hatte und war dem Senat verantwortlich. Die Censoren waren sehr einflussreich und genossen hohes Ansehen.

Der Zensus in der Bibel

Im Buch Numeri (4. Buch Mose) der Bibel werden (unter anderem) zwei auf Anweisung Gottes durchgeführte Volkszählungen ausführlich geschildert, kurz nach dem Beginn und kurz vor dem Ende der vierzigjährigen Wüstenwanderung der Israeliten unter Mose. Der lateinische Name des Buches „Numeri“ kommt von diesen Zählungen. Dabei werden nur kampffähige Männer gezählt, ausgenommen bei den für den Priesterdienst vorgesehenen Leviten, bei denen auch männliche Kinder und Greise mitgezählt werden. Beide Zählungen ergeben jeweils eine Gesamtsumme von gut 600.000 Männern. Historiker halten es angesichts fehlender archäologischer Funde für sehr unwahrscheinlich, dass tatsächlich so viele Israeliten so lange Zeit durch die Sinai-Wüste gewandert sind.

Im Alten Testament der Bibel wird weiterhin eine Volkszählung der Israeliten durch den König David erwähnt (Zweites Buch Samuel, Erstes Buch der Chronik). Diese Volkszählung war demnach nicht durch Gott angeordnet und zog eine göttliche Strafe nach sich – eine Epidemie suchte das Land heim und forderte zahlreiche Opfer. Der Tempel in Jerusalem wurde laut dem Bericht später an der Stelle erbaut, wo David durch ein Schuldopfer den Zorn Gottes über die nicht angeordnete Volkszählung wieder abwenden konnte.

Conrad von Soest: Die Geburt Christi, 1404

Aus der Weihnachtsgeschichte im Neuen Testament der Bibel ist die vom römischen Kaiser Augustus befohlene Volkszählung bekannt. Laut dem Lukasevangelium hatte der Kaiser angeordnet, dass sich jeder in seinem Herkunftsort in die Steuerlisten einzutragen habe. Aus diesem Grund seien Maria und Josef nach Betlehem gereist, wo Jesus Christus geboren wurde:

Es geschah aber in jenen Tagen, dass eine Verordnung vom Kaiser Augustus ausging, den ganzen Erdkreis einzuschreiben. Diese Einschreibung geschah als erste, als Cyrenius Statthalter von Syrien war. Und alle gingen hin, um sich einschreiben zu lassen, ein jeder in seine Stadt. Es ging aber auch Josef von Galiläa, aus der Stadt Nazareth, hinauf nach Judäa, in Davids Stadt, die Bethlehem heißt, weil er aus dem Haus und Geschlecht Davids war, um sich einschreiben zu lassen mit Maria, seiner Verlobten, die schwanger war. (Lk. 2,1-5)

Die historische Echtheit der Weihnachtsgeschichte wird oft bezweifelt. Verwirrung schafft, dass Lukas Anfang des 2. Kapitels in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Sätzen anscheinend zwei in der römischen Verwaltung klar unterschiedene Vorgänge erwähnt. Diese sind:

  1. Der Reichszensus (Iustrum), die Schätzung römischer Bürger im gesamten Imperium Romanum
  2. Der Provinzialzensus, die Schätzung für die Bewohner der Provinz, die das römische Bürgerrecht (Civitas Romana) nicht besaßen.

Eine Möglichkeit ist, dass es sich bei der von Lukas erwähnten Volkszählung um den Provinzialzensus handelt, der 6/7 n. Chr. unter Publius Sulpicius Quirinius in der Provinz Syria, durchgeführt wurde, in welche die bisherige Ethnarchie Judäa nach der Verbannung des Herodes Archelaos kurz zuvor eingegliedert worden war. Dieser Zensus ist auch bei Flavius Josephus erwähnt.

Allerdings gibt Lukas in seinem Evangelium an, die Zählung habe zur Zeit Herodes des Großen stattgefunden (vgl. Lk. 2,1 mit 1,5). Dieser starb aber 4 v. Chr. Wenn der Bericht stimmt, müsste es also vor dem von Flavius Josephus bestätigten Provinzialzensus einen Reichszensus gegeben haben. Auch im Evangelium des Matthäus wird berichtet, die Geburt Jesu habe zur Zeit des Herodes stattgefunden (Mt. 2,1-19).

Die Steuererklärungen der Bewohner der Provinzen erfolgten vermutlich immer nach einem einheitlichen Steuerformular, welches in allen kaiserlichen Provinzen gleich war. 1961 wurde solch ein Formular aus dem Jahre 127 n. Chr. in einer Höhle westlich des Toten Meeres gefunden.[9][10]

Zählungen im Mittelalter und am Beginn der Neuzeit

Nürnberg führte 1449 eine Volkszählung durch

Im 7. Jahrhundert wurden im China der Tang-Dynastie Volkszählungen durchgeführt. Das Überleben der Kleinbauern und damit den sozialen Frieden sicherten Steuergesetze (619) und die dazugehörigen Agrarverordnungen (624). Darin wurden den Bauern gleichmäßig verteilte Parzellen auf Lebenszeit übergeben. Grundlage der Vergabe waren genaue Volkszählungen unter Berücksichtigung des Alters sowie ein Katastersystem zur Landbewertung-/verteilung. Das System wurde aber schon im späten 7. Jahrhundert durch manipulierte Zahlenangaben und Ausdehnung des privaten und kirchlichen Gutsbesitzes untergraben. Es war zudem zu anfällig gegen veraltete Zahlen, Abwanderung und veränderten Anbau.

Nach der normannischen Eroberung Englands 1066 veranlasste König Wilhelm der Eroberer eine Volkszählung. Die Daten der im Jahre 1086 durchgeführten Zählung wurden im Domesday Book (angelsächsisch domesdaeg = „Tag des Jüngsten Gerichts“) veröffentlicht.

Im Mittelalter gab es in Europa insgesamt nur wenige Volkszählungen, die Daten waren oft ungenau, so dass Angaben zur Bevölkerung meist nur Rekonstruktionen und nicht überlieferte Zahlen sind. Noch 1753 lehnte das britische Parlament eine Volkszählung ab, denn sie „würde Englands Feinden dessen Schwächen“ bloßstellen. Ein Abgeordneter betonte im Parlament, er sei befremdet, „dass es menschliche Wesen gäbe, die so frech und schamlos seien“, derartiges vorzuschlagen.

In Mitteleuropa haben zuerst einige Städte, beispielsweise Nürnberg im Jahre 1449, den Versuch von Volkszählungen unternommen. Bei den später durchgeführten landesweiten Zählungen wurde die Zahl der Feuerstellen ermittelt, wodurch sich die Bevölkerung über eine geschätzte durchschnittliche „Anzahl der Personen pro Feuer“ ermitteln ließ.

Von Bedeutung bei der Erfassung der Bevölkerung waren auch kirchliche Aufzeichnungen. So mussten die Pastoren Bücher über die „Seelen“ führen (lateinisch „liber status animarum“). In einzelnen Ländern war das Interesse an diesen Aufzeichnungen besonders groß. Schweden besaß im 17. Jahrhundert hervorragende Daten. In Württemberg legten die Pfarrer Familienbücher an, in denen auch die Anzahl und das Alter der Kinder verzeichnet waren. In Zürich führte Antistes Breitinger 1634 erstmals eine Volkszählung durch, die dann alle 6 Jahre wiederholt werden sollte. In einigen Teilen Europas, wie in Frankreich, Spanien und Italien reichen die Quellen zurück bis in das 14. und 15. Jahrhundert.

Moderne Volkszählungen

Die erste Volkszählung in Österreich ordnete Maria Theresia 1754 an

Die erste Volkszählung im modernen Sinne wurde 1665 in Kanada [?] durchgeführt. In Preußen begann man 1686 mit der Zählung der Landbewohner. In der Mark Brandenburg wurden 1719 Bevölkerungstabellen der Städte zur Vorbereitung der ersten allgemeinen Volkszählung 1725 angefertigt. Aus Island (1703), Finnland und Schweden (1749) sind Volkszählungen bekannt. Die erste Volkszählung in Österreich wurde nach den Verwaltungsreformen unter Maria Theresia 1754 durchgeführt, die erste im ungarischen Teil der Monarchie im Jahr 1771. In Frankreich fanden ab 1762 Zählungen statt, in Dänemark und Norwegen ab 1769.

In den USA sind Volkszählungen im Zehnjahresrhythmus von der Verfassung vorgeschrieben, die 1789 in Kraft trat. Die erste Volkszählung erfolgte 1790, seitdem in allen Dekadenjahren. Später wurde für diesen Zweck vom Kongress das United States Census Bureau als Bundesbehörde eingerichtet.

1795 wurde auch die Bevölkerung der Niederlande erstmals vollständig gezählt, da ein Ausschuss, der eine Verfassung für die Einwohner des Landes aufstellen sollte, die Informationen benötigte. Nach 1800 fanden in fast allen europäischen Ländern mehr oder weniger regelmäßige Volkszählungen statt. Großbritannien startete seine erste Datenerhebung am 10. März 1801. In der Schweiz werden Volkszählungen ab 1850 (seit der Gründung des Bundesstaates) in der Regel bis heute alle zehn Jahre durchgeführt. Auch in Österreich erfolgt durch die (heutige) Statistik Austria seit 1869 alle zehn Jahre eine Volkszählung. Im 19. Jahrhundert erfolgten die ersten Zählungen in Indien und einigen südamerikanischen Staaten, im Großteil der Länder der sogenannten Dritten Welt wurden zumeist erst im Laufe des 20. Jahrhunderts erste Volkszählungen abgehalten (in Burkina Faso erstmals 1975, Afghanistan 1979, Äthiopien 1984, Laos 1985). Aufgrund diverser innerstaatlicher, politischer Wirren kam es zudem in einigen Staaten zu langen Unterbrechungen der Volkszählung, so fand in Argentinien zwischen 1914 und 1947 keine Zählung statt, in Uruguay gar von 1908 bis 1963 nicht.

Der Statistische Kongress 1872 in Sankt Petersburg empfahl schon den auch jetzt noch üblichen Zehnjahresrhythmus, wobei in den mit Null endenden Jahren gezählt werden sollte. Diese Empfehlung wurde vom Völkerbund, später von den Vereinten Nationen übernommen; Zählungen können jedoch auch im vorhergehenden oder nachfolgenden Jahr vorgenommen werden. Da sich die Mehrzahl der Länder der Welt an diese Empfehlung hält, liegen weltweit offizielle Angaben zur Bevölkerung vor; dieses Material bildet beispielsweise die Grundlage für Bevölkerungsprognosen für diese Länder. In Sonderfällen gibt es allerdings Gründe, den Zahlenangaben zur Bevölkerung zu misstrauen.

Der Erfassungsgrad der Weltbevölkerung durch Volkszählungen betrug Mitte des 19. Jahrhunderts ca. 17 % und erreichte zur Mitte des 20. Jahrhunderts mit ca. 78 % einen ersten Höchststand. Dadurch, dass zwischen 1954 und 1982 in China, dem bevölkerungsreichsten Staat der Erde, keine Volkszählung durchgeführt wurde, sank der Erfassungsgrad wieder. Ende des 20. Jahrhunderts wurde mittlerweile in nahezu allen Staaten der Welt eine Volkszählung im modernen Sinne abgehalten, die großen Genauigkeitsunterschiede sowie große zeitliche Schwankungen (Erhebungszeitpunkte und/oder -invervalle) in vielen Ländern erschweren die direkte Vergleichbarkeit der Erhebungen.

Die auf internationalen Erfahrungen beruhenden Erkenntnisse und die technische Entwicklung führten zum ersten Mal bei den Volkszählungen in Österreich und den USA im Jahre 1890 zur Verwendung der Lochkartentechnik in der Datenverarbeitung. In der Gegenwart ist der Einsatz von Informationstechnologie bei der Vorhaltung, Verdichtung und Auswertung der Daten Standard, obwohl bei der unmittelbaren Erhebung der schriftlich auszufüllende Fragebogen in den meisten Ländern noch immer Praxis ist. Den Volkszählungsbogen per Internet ausfüllen konnten die Bürger – zum ersten mal in Europa – beim Zensus in der Schweiz im Jahre 2000. Jeder Haushalt erhielt mit dem Fragebogen einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem die Teilnehmer sich im Internet unter einer bestimmten Adresse einwählen konnten. Bisher wurde das Internet bei Zählungen in Singapur und den USA – allerdings nur bei Stichproben und als Test – angewendet.

In Ländern mit einer langen Tradition registerbasierter statistischer Erhebungen, wie Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, erfolgte die Ablösung der traditionellen Methode der Volkszählung durch das Modell der Registerzählung. Dänemark war 1981 das weltweit erste Land, das auf die neue Methode umstellte. In den nordeuropäischen Staaten wurden bereits nach dem Zweiten Weltkrieg lokale Einwohnerregister aufgebaut. Diese sind bereits landesweit vernetzt und mit persönlichen Identifikatoren ausgestattet. Zusätzlich bestehen zentrale Einwohnerregister. Für die Volkszählung 2011 hat auch die Regierungen in Deutschland die Umstellung auf das registergestützte Modell geplant, Österreich und die Schweiz setzten eine vollständige Registerzählung ohne jegliche Befragung um.[11] Staaten ohne Melderegister werden aber auch in Zukunft nicht auf die traditionelle Methode der Zählung per Fragebogen verzichten.

China führte im November 2010 die weltweit umfangreichste Volkszählung der Geschichte durch.

Probleme der Bevölkerungserfassung

Politische Gründe

Aus Gründen der Staatsräson werden Teile der Bevölkerung mit Absicht nicht vollständig erfasst oder durch die Bevölkerungsstatistik zahlenmäßig vergrößert. Beispielsweise waren in den früheren Kolonien die Kolonialmächte daran interessiert, die einheimische Bevölkerung zahlenmäßig so klein wie möglich auszuweisen. Rivalitäten aus ethnischen Gründen (zum Beispiel Stammesrivalitäten) lassen es für einige Gruppen als richtig erscheinen, andere Gruppen zahlenmäßig zu verkleinern und die eigene Gruppe zu vergrößern, beispielsweise wenn nach der Bevölkerungszahl Parlamentssitze oder der Anteil an der Beamtenschaft festgelegt werden. (So waren für einige Staaten Afrikas auswärtige Schätzungen besser nutzbar als offizielle Bevölkerungsfortschreibungen oder Ergebnisse von Volkszählungen.)

Weiterhin kann der Gedanke auf eine höhere Entwicklungshilfe dazu führen, die Bevölkerungszahl zu erhöhen. Wenn mehr Menschen in einem Gebiet leben, so ist es eher förderwürdig, beziehungsweise das jeweilige Bruttoinlandsprodukt verteilt sich auf mehr Menschen, was zu einer Verringerung des statistischen Pro-Kopf-Einkommens führt und damit eine Wirtschaftshilfe dringlicher erscheinen lässt als sie es wäre. Allerdings entspricht diese Unterstellung einem antiquierten Begriff von „Entwicklungshilfe“ der sechziger Jahre, zumal heute Weltbank oder Europäischer Entwicklungsfonds die mit ihren Mitteln durchgeführten Statistiken streng kontrollieren.

Aus politischen Gründen werden Personen in einige Regionen aus- oder eingegliedert. Beispiele: Die Republik Südafrika gliederte unter der Herrschaft der weißen Bevölkerung Zehntausende von Menschen mit schwarzer Hautfarbe in die sogenannten Homelands ein, um den weißen Bevölkerungsanteil von Südafrika zu vergrößern (Apartheid). Für Angaben zur Gesamtbevölkerungszahl der Volksrepublik China war noch bis zu Beginn der Wirtschaftsreformen 1978 schwer festzustellen, ob die Bevölkerung Taiwans enthalten war oder nicht. Auch gab es wegen der politischen Wirren (Kulturrevolution) zwischen 1964 und 1982 keine Volkszählungen im Land.

Kriege und Naturkatastrophen

Sowjetische Truppen beim Rückzug aus Afghanistan 1988 – Der seit 1978 andauernde Afghanistankrieg verhindert durch eine Reihe von bewaffneten Konflikten eine neuerliche Volkszählung im Land.

In einigen Ländern gab und gibt es noch keine Bevölkerungserfassung oder Bevölkerungsfortschreibung. Beispiele: In Angola war die letzte Volkszählung 1970. Der Bürgerkrieg zwischen 1975 und 2002 machte eine Zählung der Bevölkerung des Landes unmöglich (siehe Geschichte Angolas). In Afghanistan erfolgte die erste und letzte Volkszählung 1979. Frühere und spätere Angaben zur Bevölkerung beruhten und beruhen immer auf Schätzungen. Der im Jahr 1979 eskalierte Bürgerkrieg in Afghanistan verhindert seitdem weitere Volkszählungen, da er in eine Reihe von zusammenhängenden bewaffneten Konflikten mündete, die geprägt durch die sowjetische Invasion und die militärische Intervention der USA mit ihren Verbündeten sind.

Kriege verhindern Zählungen und kontinuierliche Bevölkerungserfassungen. Beispiele: In Kambodscha starben während der Diktatur der Roten Khmer von den etwa acht Millionen Einwohnern im Jahre 1974 nach verschiedenen Quellen bis 1979 rund drei Millionen. Bis zur Volkszählung von 1998 gab es jedoch keine zuverlässigen Angaben zur Bevölkerung des Landes. Während des Völkermordes in Ruanda 1994 starben von den acht Millionen Einwohnern der Volkszählung von 1991 etwa 10 bis 25 Prozent, ein Viertel flüchtete in die Nachbarstaaten und ein weiteres Viertel der Bevölkerung innerhalb des Landes.

In durch Naturkatastrophen (Dürre, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche) betroffenen Regionen Afrikas, Asiens und Lateinamerikas sind oft jahrelang keine Volkszählungen möglich. Die Flüchtlingsströme in und aus diesen Gebieten erschweren eine Erfassung der Bevölkerung.

Weitere Probleme

Gruppen in wenig erschlossenen Gebieten entziehen sich bewusst (ihre Devise lautet: Eine Erfassung hilft uns nicht) oder unbewusst (wegen fehlender Kommunikation oder ungünstiger geografischer Lage) einer Erfassung. Beispiel: Schätzungen zu den durch Volkszählungen nicht erfassbaren brasilianischen Urwaldbewohnern (Indigene Völker) sprechen von 50.000 bis 150.000 Personen. De facto sichert aber auch die teilweise Nichterfassung vorläufig die Existenz einiger von der Regenwaldzerstörung bedrohter indigener Völker wie der Tagaeri und Taromenani in Ecuador.[12]

Über bestimmte Angaben zur Person ist kein exaktes und statistisch verwertbares Wissen vorhanden. Beispiele: Altersangaben zur Person sind nicht exakt verfügbar. Unklar ist, ob eine Person in Region A oder B zu erfassen ist (zum Beispiel bei Auslandsaufenthalten).

Probleme gibt es nach wie vor bei der Bevölkerungsfortschreibung in Entwicklungsländern. Betrachtet man nur die Geburten und Sterbefälle, so ist die Untererfassung der Sterbefälle ausgeprägt. Besonders in Afrika und Lateinamerika wurde festgestellt, dass bei bestimmten Bevölkerungsgruppen zahlreiche Todesfälle bei Kindern und Neugeborenen nicht registriert worden waren. Aus diesen Gründen ist die Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen tatsächlich wahrscheinlich geringer, damit natürlich auch das Bevölkerungswachstum, so dass die jährlichen Wachstumsraten einiger Länder etwas zu hoch ausgewiesen werden. Diese Probleme können durch Volkszählungen vermieden werden, da dadurch die nicht-registrierten Todesfälle erkannt werden.

Unsicherheiten in den Industriestaaten

Selbst in den Industriestaaten kann es zu beträchtlichen Fehlern kommen. Beispiel: In den USA gibt es bis heute keine dem Melderecht in Deutschland vergleichbare Meldepflicht, woraus ein ständig geschätzter Fehler in der Erfassung von fünf bis sechs Millionen Personen resultiert. Aufgrund der verbindlichen Sozialversicherungsnummer einerseits und der Registrierung von Wählern vor Wahlen ergeben sich zwar Indikatoren zur Ermittlung einer gewissen statistischen Grundgesamtheit der Bevölkerung, aber keine verlässlichen Daten. Trotz der genannten Umstände kommen US-amerikanische Soziologie, Politikwissenschaft und Wirtschaftswissenschaft zu weltweit anerkannten Ergebnissen, ohne dass dort eine Volkszählung als Totalerfassung stattgefunden hat. In Staaten mit ausgezeichneter Bevölkerungsstatistik (wie zum Beispiel in den meisten hochentwickelten Industriestaaten) gibt es Unsicherheitsmöglichkeiten in der Bevölkerungserfassung jedoch im Allgemeinen in anderen Größenordnungen als in den oben aufgeführten Beispielen. In Ländern mit langjährigen statistischen Erfahrungen gelten die Angaben zu den Volkszählungen als exakt, wobei in der Regel nicht nur eine Personenzählung stattfindet, sondern auch Datensätze aus anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfasst und ausgewertet werden.

Entwicklung in einzelnen Ländern

Für die einzelne Entwicklung in den deutschsprachigen Ländern siehe:

Für den ersten EU-weiten einheitlichen Zensus siehe Zensus 2011.

Weitere länderspezifische Artikel zu den Volkszählungen gibt es in der Kategorie:Volkszählung, darunter sind zum Beispiel:

Literatur

  • Spyros Missiakoulis: Cecrops, King of Athens: the First (?) Recorded Population Census in History. In: International Statistical Review. 78, Nr. 3, 28. Dezember 2010, S. 413–418, doi:10.1111/j.1751-5823.2010.00124.x.
  • Frank Unruh: „Dass alle Welt geschätzt würde.“ – Volkszählung im Römischen Reich. Theis-Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-8062-1639-8.

Weblinks

 Commons: Volkszählung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 6/2006: Volkszählungen im Ausland
  2. Ian Shaw: The Oxford History of Ancient Egypt. Oxford University Press, 19. Februar 2004, ISBN 978-0192804587, S. 4-5.
  3. Daniel E. Fleming: Democracy's ancient ancestors: Mari and early collective governance. Cambridge University Press, 26. Januar 2004.
  4. Jaroslav Černý: Consanguineous Marriages in Pharaonic Egypt. In: Journal of Egyptian Archeology. 40, Dezember 1954, S. 28-29.
  5. John D. Durand: The Population Statistics of China, A.D. 2-1953. In: Population Studies. 13, Nr. 3, März 1960, S. 209-256 (http://www.jstor.org/stable/2172247).
  6. Isaiah McBurney: The Student's Handbook Of Ancient History: From The Earliest Records To The Fall Of The Western Empire. Richard Griffin and Company, 1856, ISBN 110440124X, S. 34 (Reprint by Kessinger Publishing).
  7. Frank Tenney: Roman Census Statistics from 508 to 225 B.C.. In: The American Journal of Philology. 51, Nr. 4, 1930, S. 313-324.
  8. Walter Scheidel: Rome and China: comparative perspectives on ancient world empires. Oxford University Press, 2009, S. 28.
  9. Frank Unruh: „Dass alle Welt geschätzt würde.“ – Volkszählung im Römischen Reich. Theis-Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-8062-1639-8
  10. Bibelwissenschaft.de: Volkszählung / Zensus (AT)
  11. Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg: Volkszählungen im Ausland, 6/2006
  12. OroVerde, Tropenwaldstiftung, „Indigene Völker Heute“: http://www.oroverde.de/regenwald-wissen/indigene-voelker.html

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