Napster (Online-Musikdienst)

Napster (Online-Musikdienst)
Napster Inc.
Logo des Napster-Bezahldienstes
Rechtsform Kapitalgesellschaft, Tochter der Best Buy
Gründung 1999, Start als Bezahldienst: 2003
Sitz Los Angeles, USA
Leitung Christopher Allen, General Manager[1]
Branche Unterhaltungsindustrie
Website napster.de

Napster, Inc. ist eine US-amerikanische Tochtergesellschaft des börsennotierten Unternehmens Best Buy. Der Name und das Firmenlogo stammen von der bekannten Peer-to-Peer Musiktauschbörse Napster, die im Juli 2001 nach rechtlichen Streitigkeiten geschlossen wurde. Napster bietet in den USA, Kanada, Großbritannien und Deutschland[2] einen Online-Musikdienst an, der sowohl Kauf- wie auch Abonnement-Angebote umfasst. Napster konkurriert mit Simfy, iTunes Music Store, Rhapsody, Musicload und anderen. Schnittstellen zur Musik-Flatrate von Napster sind auch in TV- und Audiosystemen integriert. Diese Dienste, beispielsweise via Sonos oder Logitech, gelten aber als technisch unausgereift und störungsanfällig[3] [4].

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ende Oktober 2000 schloss Napster einen Kooperationsvertrag mit der Bertelsmann eCommerce Group. Ziel der Kooperation war der Aufbau eines kostenpflichtigen Abonnementsystems noch im selben Jahr, das insbesondere die Titel der bei der Bertelsmann Music Group (BMG) unter Vertrag stehenden Künstler unter Gewährleistung der Tantiemenzahlungen digital vertreiben sollte. In diesem Zusammenhang zog BMG seine Klage gegen Napster zurück.

AOL Time Warner, Bertelsmann, die EMI Group und RealNetworks gründeten daraufhin eine neue Online-Plattform für den Musikverkauf im Internet. Die Plattform „MusicNet“ sollte Lizenzen an andere Unternehmen vergeben, die Musik unter eigenen Markennamen online an Abonnenten vertreiben. Im Juni schlossen Musicnet und Napster eine Kooperationsvereinbarung, wonach die Musiktauschbörse Songs der Plattenfirmen Warner Music (AOL Time Warner), BMG Entertainment und der EMI Group in ihrem geplanten gebührenpflichtigen Dienst anbieten sollte.

Ende Oktober 2001 schloss die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) mit der Musiktauschbörse eine Lizenzierungs- und Vertriebsvereinbarung, gemäß der die zur BeMusicDivison verschmolzenen Musikvertriebsgesellschaften des Konzerns ab Anfang 2002 die neue Version der Napster-Plattform für ihre Online-Aktivitäten einsetzen sollten. Dazu zählten die Geschäfte von BMG Direct, CDnow und MyPlay in den Bereichen eCommerce, Abonnementen-Services und Musikclubs. Zum Einsatz kommen sollten Funktionen wie Instant Messaging, so genannte Musik Hot Lists, Chat, Suchfunktionen, Playlists und der Zugang zu Musikbibliotheken. Auf Peer-to-Peer-Funktionen für den direkten Austausch der Kunden untereinander verzichtete BeMusic allerdings. Napster selbst sollte nach Abschluss der Verhandlungen mit den Labels über Musiklizenzen für das geplante kommerzielle Abo-Angebot mit der neuen Vertriebstechnik reaktiviert werden.

Im Januar 2002 startete Napster den Testbetrieb seines neuen Services: 20.000 User konnten auf einen Musikkatalog von 110.000 Titeln aus dem Angebot mehrerer kleinerer Labels zugreifen. Zudem unterstützt die neue Software neben MP3 nun das proprietäre NAP-Format. Der MP3-Tausch blieb so zwar möglich, allerdings filterte Napster urheberrechtlich geschützte Songs. Schwieriger als erwartet stellten sich die Verhandlungen mit den „Major Five“, den größten Plattenlabels, dar, die sich zunächst weigerten, Musik anders als auf einer Pro-Song-Basis zu lizenzieren.

Anfang Mai desselben Jahres sollte Napster zu 100% an die Bertelsmann-Gruppe verkauft werden. Der Übernahmeversuch scheiterte zunächst jedoch am Napster-Aufsichtsrat, der das Kaufangebot mehrheitlich ablehnte. Daraufhin traten der von Bertelsmann eingesetzte Napster-Vorstandschef Konrad Hilbers, Gründer Shawn Fanning, und vier weitere Topmanager aus Protest gegen die Entscheidung des Aufsichtsrats zurück. Im Rahmen des Übernahmeplans verpflichtete sich Napster, Gläubigerschutz gemäß Kapitel 11 des US-Konkursrechts zu beantragen. Damit wurden auch die Klagen der Musikindustrie gegen Napster obsolet, da keine Mittel zur Tilgung von Forderungen mehr vorhanden waren. Anfang September scheiterten die Übernahmepläne: Ein Konkursrichter lehnte den Kauf der Musiktauschbörse durch den Medien-Konzern ab.

Ein Gericht im US-Bundesstaat Maryland räumte der Firma im Rahmen des Bankrottgesetzes mehr Zeit für eine Reorganisation ein. Ende November genehmigte ein US-Konkursgericht schließlich den Verkauf der Internet-Musiktauschbörse an die amerikanische Softwarefirma Roxio Inc., die auf Software zum Brennen von CDs spezialisiert ist. Roxio erhielt als Teil der Transaktion auch die Technologie-Patente, übernahm aber keinerlei Napster-Verbindlichkeiten und anhängende Rechtsstreitigkeiten.

Im November 2002 kaufte der Software-Hersteller Roxio den Markennamen und die Patente der bankrotten Musiktauschbörse Napster auf. Im Mai 2003 erwarb das Unternehmen dann den Online-Musikdienst Pressplay, um auf dieser Basis einen neuen legalen Online-Musikdienst zu starten. Dieser sollte den Zugang zu Musik sowohl über Abonnements als auch durch den Kauf einzelner Titel oder Musikalbum ermöglichen.

Am 9. Oktober 2003 begann der Testbetrieb mit der Veröffentlichung einer Beta-Version und am 29. Oktober ging der Dienst unter dem Namen „Napster 2.0“ in den Regelbetrieb über, zunächst jedoch nur in den USA. Am 20. Mai 2004 folgte Großbritannien und wenige Tage später, am 26. Mai, Kanada. Am 9. August 2004 gab Roxio den Verkauf seiner Abteilung für Software für Endverbraucher bekannt, die bis zur Übernahme von Pressplay das Kerngeschäft darstellte. Der Verkauf an Sonic Solutions für 80 Millionen US-Dollar wurde am 17. Dezember 2004 abgeschlossen. Roxio benannte sich daraufhin in Napster, Inc. um und konzentrierte sich von nun an ausschließlich auf das Online-Musikgeschäft. Am 9. Dezember 2005 machte Napster seinen Dienst auch für Kunden in Deutschland zugänglich. Der Start von Napster in Japan erfolgte am 4. Oktober 2006.

Im Februar 2006 startete in den Vereinigten Staaten erstmals das Mobile-Music-Angebot von Napster. Dieser Service ermöglicht es, Musikstücke simultan sowohl auf Handy als auch PC herunterladen. Ende 2006 folgten mit Irland und Portugal die ersten europäischen Länder, in denen der mobile Musikservice verfügbar ist. Im Herbst 2006 eroberte Napster’s Mobile Service Japan. 2007 startete das Angebot in der Schweiz. Seit 2008 ist der Service auch in Chile, Italien und Großbritannien verfügbar.

Napster verwendet heute kein Peer-to-Peer-System und hat außer dem Namen und dem Logo praktisch keine Gemeinsamkeiten mit der ehemaligen Musiktauschbörse Napster. Kunden von Napster können wahlweise einzelne Titel und Alben kaufen oder gegen eine monatliche Gebühr ein Abonnement abschließen. Einige Universitäten in den USA haben Verträge mit Napster abgeschlossen, die den Studenten eine kostenlose Nutzung des Dienstes erlauben. Dadurch soll die Nutzung von Peer-to-Peer Musiktauschbörsen eingedämmt werden.

Im Oktober/November 2011 wurde Napster vom Konkurrenten Rhapsody aufgekauft.[5]

Napster-Software, Klangqualität und Kopierschutz

Die Nutzung des Dienstes kann entweder unmittelbar über die Webseite, eine Schnittstelle in ausgewählten Audio-Systemen oder eine spezielle Napster-Software erfolgen. Mit der Software ist das Suchen, Streamen und Herunterladen von Musik sowie das Übertragen auf ausgewählte mobile Abspielgeräte, sowie das Brennen von Audio-CDs und die Verwaltung der eigenen Musiksammlung möglich. Die Audiodateien sind mit Microsoft WMA encodiert, bei einer konstanten Bitrate (CBR) von 192 Kbits/s. Das Streaming erfolgt in Abhängigkeit von der Internet-Verbindung mit 128, 32 oder 20 kbit/s. Als Kopierschutz nutzt Napster den von Microsoft entwickelten Windows Media Audio (WMA) Codec in Kombination mit dem Digital Rights Management System (DRM) 10. Der von Napster verwendete Kopierschutz verhindert das Abspielen von bei Napster erworbener Musik in anderen Mediaplayern wie ITunes wie auch in nicht kompatiblen Geräten wie dem IPod, IPhone oder Microsoft Zune. Durch die im Juni 2011 veröffentlichte iOS-App kann Napster auch auf iOS-Geräten genutzt werden.[6] Dabei ist es möglich, Titel lokal auf dem Gerät zu speichern, sodass diese auch ohne Internetverbindung gehört werden können.

Napster Deutschland

Inhalte, Merkmale und Nutzungsmodelle

Napster verfügt über Lizenzverträge mit allen großen Musikfirmen sowie hunderten unabhängiger Plattenfirmen. Nach eigenen Angaben umfasst die Musikauswahl in Deutschland mehr als 15 Millionen Titel von über 625.000 Künstlern. Außerdem stehen Hörtexte wie Hörbücher, Hörspiele zur Verfügung. Mit Napster TO GO ist die Flatrate auch für Napster-kompatible tragbare Abspielgeräte nutzbar. Nutzer der Music-Flatrate stehen zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Napster USA / Großbritannien / Kanada

Die Angebote unterscheiden sich international nicht wesentlich. Aufgrund der für jedes Land getrennten Verträge mit den Rechtehaltern an der Musik schwankt die Auswahl jedoch. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist die Nutzung des Dienstes jeweils nur in dem Land möglich, in dem er angeboten wird.

Napster-Fanpreis

2011 wurde der Napster-Fanpreis, ein Internet-Publikumspreis, ins Leben gerufen. Unterstützt wird Napster dabei vom Online-Boulevardmagazin Promiflash, dem Jugendmagazin voyeur – das junge magazin und von der Firma DSA youngstar (Deutsche Schulmarketing-Agentur). Vergeben wird der Preis an Bands und Einzelkünstler aus dem deutschsprachigen Raum, die im Verlauf eines Jahres eine Single oder ein Album in den Top 100 der deutschen Charts platzieren konnten. Die ersten Gewinner des erstmals am 8. September 2011 auf der Berliner Popkomm vergebenen Preises sind Haudegen (Band) und Sarah Engels (Einzelkünstler).[7]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Napster: Napster Management.
  2. Napster: About Napster.
  3. heise online: Massive Störungen bei Napster.
  4. SONOS Multi-Room Music System: Servicealarm - Napster funktioniert nicht richtig.
  5. Pressemeldung vom 3. Oktober 2011.
  6. Napster: Die Ex-Tauschbörse versucht es nun mit Apps
  7. Napster-Fanpreis

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