Naturfreibad

Naturfreibad
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Naturbad Pulvermaar in der Vulkaneifel

Ein Naturbad ist eine Sonderform des Freibads. Es handelt sich entweder um ein naturbelassenes oder um ein künstlich angelegtes, naturnahes Freibad, welches, ebenso wie ein Schwimmteich, ohne den Einsatz von Chemikalien auskommt.

Inhaltsverzeichnis

Badeanstalt an freien Gewässern

Naturbäder ergänzen freie Gewässer um Anlagen, die einen Badebetrieb ermöglichen ohne dabei die natürlichen Ressourcen zu belasten. Die Nähe eines Sees oder Flusses erlaubt den Betrieb von Nichtschwimmer- oder Kleinkinderbecken, deren Wasser direkt mit dem des freien Gewässers ausgetauscht wird.

Naturbad Pulvermaar in der Vulkaneifel

Wasseraufbereitung findet in einem Naturbad auf rein biologischer Basis statt, begünstigt durch das große Volumen des anliegenden Gewässers und die dadurch begründete Stabilität der Wasserqualität. Somit werden Wasserzusätze wie Chlor überflüssig, da die Wasserqualität immer der des Sees oder Flusses entspricht. Dabei wird vorausgesetzt, dass jene entsprechend hoch ist. Die Becken unterliegen darüber hinaus den gleichen Hygienevorschriften, wie jene konventioneller Schwimmbäder. Naturbad beutet nicht, dass die Anlage sich selbst überlassen bleibt.

Die Konzeption eines solchen Bades reicht von einfachen Liegewiesen mit Zugang zu einem freien Gewässer, über Beckenanlagen mit Pumpwerken zum permanenten Wasseraustausch, bis hinzu Becken, die direkt in das Gewässer eingebaut sind, sodass man aus dem Becken heraus ins Freie schwimmen kann.

Liegewiesen und Publikumsverkehr sind an die Kapazitäten eines solchen Gewässers angepasst. Keim- und Stickstoffbelastung eines Sees etwa, werden so limitiert und genügen damit auch den Auflagen für Gewässer, die unter Naturschutz stehen, wie zum Beispiel an einigen der Eifelmaare in der Vulkaneifel. Das ermöglicht den direkten Kontakt mit einer naturbelassenen Umgebung.

Künstlich angelegtes Naturbad

Naturbad "Troase" in Trossingen.

Künstlich angelegt fügt sich ein Naturbad baulich und ästhetisch harmonisch in die umgebende Landschaft ein. Herkömmliche Rutschen und Sprungtürme werden z. B. durch besonders geformte Felsen ersetzt, auch Kletterstämme können den Erlebniswert einer solchen Badeanlage steigern.

Bei den Wasserflächen sind Badebereiche und Regenerationsbereiche zu unterscheiden. In letzteren findet die Wasserreinigung statt.

Wasseraufbereitung

Biologisch-mechanische Prozesse ersetzten chemische. Alle Wasserflächen sind in einem geschlossenen Kreislauf miteinander verbunden. Wasserpflanzen (Phyto- und Zooplankton), eine Umwälzung des Wassers über die Pflanzenfilterbecken und regelmäßige Pflegemaßnahmen sorgen für die Sicherstellung der Wasserqualität.

Ein kleiner Regenerationsbereich am Rande des Schwimmbeckens.

Ein Hygienerisiko für Besucher von Schwimmbadanlagen ist dadurch gegeben, dass die Anlage von Besuchern benutzt werden kann, die Ausscheider von Krankheitserregern sind und die dadurch neben diesen Besuchern sich befindenden Benutzer im Wasser gefährdet sind. Deshalb verlangt das Infektionsschutzgesetz öffentliche Bäder so zu betreiben, dass für die Benutzer keine Gesundheitsgefährdung entsteht, insbesondere durch die Übertragung infektiöser Krankheiten.

Dieser Forderung des Infektionsschutzgesetzes kommen die Betreiber von Schwimm- und Badebecken dadurch nach, dass dem Wasser ein Desinfektionsmittel in Form von Chlor zugesetzt wird. Hierbei weist Deutschland mit einer Chlorkonzentration von 0,3–0,6 mg/l die niedrigsten Werte aus. Belgien lässt Konzentrationen zu bis 4,0 mg/l, Dänemark bis 3,0 mg/l, Frankreich bis 1,4 mg/l, England bis 3,0 zu.

Da bei Schwimm- und Badeteichen die Wasseraufbereitung auf biologischer Basis geschieht, verbietet sich der Einsatz eines Desinfektionsmittels. Dadurch würde die Biologie zerstört und damit unwirksam. Um trotzdem das gesundheitliche Risiko nicht zu hoch werden zu lassen, wird bei Schwimm- und Badeteichen versucht, eine Minderung der Konzentration an schädlichen Krankheitserregern durch Verdünnung zu erreichen. Deshalb fordert das zutreffende Regelwerk (FLL-Regelwerk) in Übereinstimmung mit der Vorgabe der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes, dass pro Besucher 10 m³ aufbereitetes Wasser vorgehalten werden müssen. Aus dieser Vorgabe ergibt sich die Berechnung der Nennbesucherzahl wie folgt:

Es wird davon ausgegangen, dass im Nutzungsbereich einer Schwimm- und Badeteichanlage ebenfalls ein Abbau von Schmutzstoffen und somit von Krankheitserregern stattfindet, so dass das Volumen des Nutzungsbereiches in die Berechnung der Nennbesucherzahl eingeht mit der Annahme, dass ein Abbau innerhalb von 24 Stunden stattfindet. Wird also das Volumen des Nutzungsbereiches durch 10 geteilt, dann ergibt sich daraus der Anteil der Nennbesucherzahl aus der Aufbereitungswirkung der Teichanlage selbst. Wird ein Wasservolumen des Nutzungsbereiches von 6.000 m³ ermittelt, ergibt sich daraus die zugeordnete Nennbesucherzahl von 600 Besuchern pro Tag.

Um die Nennbesucherzahl einer Schwimm- und Badeteichanlage zu erhöhen, kann das Wasser zusätzlich in einem biologisch wirksamen Aufbereitungsbereich behandelt werden. Für die Wirksamkeit einer solchen biologischen Aufbereitungsanlage ist die sogenannte hydraulische Beschickung q in m³ pro m² Aufbereitungsfläche und Tag entscheidend. In dem FLL-Regelwerk aufgeführten Verfahren weisen als höchsten durchschnittlichen Beschickungswert den Betrag von 1 m³/m² x d aus. Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, kann zur Berechnung der Anlage ein etwas höherer Wert angesetzt werden, und zwar 2 m³/m² x d. (In dem Regelwerk ist auch eine Maximalbeschickung angegeben mit bis zu 5 m³/m² x d. Für diesen Wert muss die Hydraulik ausgelegt werden, um den Aufbereitungsbereich zum Funktionserhalt mit einer größeren Wassermenge beschicken zu können. Diese erhöhte Beschickung steigert aber nicht die Reinigungsleistung). Wird die beschriebene Vorgabe des Regelwerkes auf eine angegebenen Fläche des Aufbereitungsbereiches von 2.000 m² angewendet, nimmt die anteilige Nennbesucherzahl zu (2.000 x 2) : 10 = 400.

Erfolgt eine Zugabe in die Schwimm- und Badeteichanlage von hygienisch unbedenklichem Füllwasser (Trinkwasser oder hygienisch unbedenkliches Wasser aus geländeeigenem Brunnen), dann kann diese Wassermenge pro Tag : 10 ebenfalls der Nennbesucherzahl hinzuaddiert werden.

Als Ergebnis der vorherigen Erläuterungen ergibt sich somit im Rechenbeispiel eine regelwerkskonforme Nennbesucherzahl von rd. 1000 Besuchern pro Tag, wobei eine Füllwassernachspeisung nicht berücksichtigt wurde. Um auf 3.000 Besucher pro Tag zu kommen, müsste dann 20.000 m³ pro Tag an Füllwasser nachgespeist werden. Für die Berechnung der Nennbesucherzahl ist also nicht die angegebene Pumpenleistung entscheidend, sondern das Wasservolumen des Nutzungsbereiches und die Fläche des Aufbereitungsbereiches.

Im genannten FLL-Regelwerk wird empfohlen den Kleinkinderbereich (Planschbecken) wegen des erhöhten Infektionsrisikos mit einer klassischen Badewasseraufbereitungsanlage auszustatten.

Hinweis: Ein öffentliches Bad sollte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben werden, da sonst im Falle eines Gesundheitsschadens eines Besuchers unkalkulierbare Haftungsrisiken auf den Betreiber zukommen. Man sollte sich bei der Planung eines solchen Bades nicht auf die subjektiven Angaben Einzelner verlassen, sondern bei der Bewertung die zutreffenden Regelwerke zu Rate ziehen. Für Schwimm- und Badeteiche ist dies das FLL-Regelwerk wie folgt:

Gesetze und Empfehlungen

  • Empfehlungen für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Schwimm- und Badeteichanlagen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
  • Für Schwimm- und Badebecken ist das zutreffende Regelwerk:
  • DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser), Beuth Verlag GmbH, Berlin.

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