- Navigations-Akte
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Die Navigationsakte (gebräuchliche Übersetzung von engl. Navigation Acts = Navigationsgesetz oder Schifffahrtsgesetz) war ein Gesetzesbeschluss des englischen Parlaments vom 9. Oktober 1651 zur Regulierung von Schifffahrt und Seehandel. Sie wurde unter Leitung von Oliver Cromwell verfasst und trat am 1. Dezember gleichen Jahres in Kraft.
Die Navigationsakte behielt die gesamte Einfuhr außereuropäischer Güter nach England sowie den gesamten Küstenhandel und die Fischerei in den englischen Gewässern der britischen Flagge vor und gestattete die Einfuhr europäischer Waren nur auf englischen Schiffen und solchen der Ursprungsländer. Diese Bestimmungen waren unmittelbar darauf gerichtet, den einträglichen Zwischenhandel der Niederlande mit England und den englischen Kolonien zu beseitigen und den aktiven Handel Englands an seine Stelle zu setzen.
Bewusst nahm Cromwell damit die militärische Auseinandersetzung mit Holland in Kauf. Die Bestimmungen waren ein schwerer Schlag gegen den holländischen Handel und führten direkt zum ersten niederländisch-englischen Seekrieg (1652-1654). Im Vertrag von Westminster 1654 musste Holland schließlich die Navigationsakte anerkennen. Damit war die Periode der niederländischen Vorherrschaft im Welthandel abgeschlossen, und England trat die Erbschaft an.
Zwei Jahrhunderte lang bestimmte die Navigationsakte, wenn auch oft ergänzt und zum Teil abgemildert, die britische Handelspolitik. Erst 1854 wurde sie endgültig aufgehoben. Sie war von erheblicher Bedeutung für Englands Aufstieg zur ersten See- und Handelsmacht. Der deutsche Historiker Leopold von Ranke schreibt in seiner „Englischen Geschichte“: „[...]daß sie von allen Parlamentsakten diejenige ist, welche die umfassendsten Folgen für England und die Welt herbeigeführt hat.“ Man nannte diese Akte auch die magna charta maritima Großbritanniens.
Auszug aus der Navigationsakte vom 9. Oktober 1651
„Um die Zunahme der Seemacht zu fördern und die Schifffahrt dieser Nation zu ermutigen, die unter der guten Fürsorge und im Schutze Gottes ein so großes Mittel der Wohlfahrt und Sicherheit dieses Gemeinwesens ist, wird durch dieses Parlament verfügt, dass vom 1. Dezember 1651 an Güter oder Waren welcher Art immer, die aus Asien, Afrika oder Amerika stammen, sowohl von den englischen als von anderen Kolonien in die englische Republik eingeführt werden sollen, auf keinem anderen Schiffe, als nur einem wirklich dem Volke dieser Republik zugehörigen und wovon Kapitän und Matrosen zum größten Teil Engländer sind, unter der Strafe des Verlustes aller Güter, die im Widerspruch zu diesem Gesetz eingeführt werden sollen, als auch des Schiffes [...]“
„Und es wird weiter verordnet, dass keine Waren, die aus Europa stammen, nach dem 1. Dezember 1651 nach England eingeführt werden auf irgendeinem Schiff, es sei denn wirklich englisch, ausgenommen solche fremden Schiffe, die dem Volke des Landes gehören, aus dem die Güter stammen und das unter der gleichen Strafe [...]“
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