- Nihil obstat
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Nihil obstat (lat. es steht nichts entgegen) steht, heute vor allem innerhalb der römisch-katholischen Kirche, für eine Unbedenklichkeitserklärung:
- im Rahmen der römisch-katholischen Eheschließung ohne vorherige zivile Eheschließung
- im Rahmen der Erteilung einer Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
- im Rahmen der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica
- innerhalb des Heiligsprechungsprozesses
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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