Nominal (Numismatik)

Nominal (Numismatik)
Der „Brüningtaler“ 4 Reichspfennig 1932 – Kursmünze mit kuriosem Nennwert

Der Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Institution, meistens die Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise ist er auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt bzw. aufgeprägt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Münzen, auf denen kein Nominalwert aufgeprägt war, z. B. antike Münzen oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber gewohnheitsgemäß trotzdem einen Nennwert hatten.

Sammlermünzen (besonders Gedenkmünzen sowie alte und seltene Münzen) können einen Sammlerwert haben, der oft weit über dem Nennwert liegt. Bei Münzen aus Edelmetallen übersteigt zudem heutzutage meistens der innere Wert (Metallwert) den Nennwert, siehe Bullion-Münzen.

Falls die herausgebende Stelle ein Zahlungsmittel nur eingeschränkt einlöst, die allgemeine Umlauffähigkeit nicht garantiert oder es gar für ungültig erklärt, kann der tatsächliche Wert aber auch unter dem Nennwert liegen. Der Wert, zu dem ein Zahlungsmittel in einer Transaktion tatsächlich akzeptiert wird, heißt Kurswert. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch; dieses ist in den meisten Industrienationen der Fall.

Den Nennwert gibt es auch bei Wertpapieren.

Der Nennwert/Nennbetrag von Aktien

N: Nennwert einer Aktie

G: Grundkapital der Aktiengesellschaft

A: Aktienanzahl


N = \frac{G}{A}

Früher hatten alle Aktien einen festen Nennwert, der Kurs wurde relativ zu diesem angegeben (so wie heute noch bei Anleihen, sog. Prozentnotierung). Eine 50-DM-Aktie zu einem Kurs von 1000 % kostete also 500 DM. Bis vor wenigen Jahren fanden sich an der Börse München noch einige prozentnotierte Kleinstgesellschaften. Schon seit Jahrzehnten hat sich jedoch die Kursangabe der Aktie an sich durchgesetzt, seit Ende der 1990er-Jahre auch die nennwertlose Aktie (Stückaktie), die nur noch einem der aktuellen Gesamtaktienzahl entsprechenden Anteil am Grundkapital entspricht.

Der Nennwert darf bei Aktien nicht mit dem Emissionskurs verwechselt werden, dieser wird auf dem Kapitalmarkt durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Siehe auch


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