Nonaffektation

Nonaffektation

Unter Nonaffektationsprinzip (gemäß § 8 Bundeshaushaltsordnung) versteht man das Zweckbindungsverbot von Steuern. Dies bedeutet, dass öffentliche Mittel, also auch erhobene Steuern, keiner dedizierten Zweckbindung unterliegen dürfen, sondern generell der Deckung von Staatsausgaben zu Verfügung stehen.

Somit sind beispielsweise Einnahmen, welche aus der Ökosteuer erzielt werden, nicht auf die Verwendung zu Gunsten ökologischer Maßnahmen beschränkt, sondern können in allen Bereichen der Haushaltsausgaben Verwendung finden.


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  • Nonaffektation — Non|affektation   [lateinisch], Non|affektationsprinzip, ein Haushaltsgrundsatz, demzufolge alle öffentlicher Einnahmen unterschiedslos als Deckungsmittel für alle öffentlichen Ausgaben zur Verfügung stehen müssen (Verbot der Zweckbindung… …   Universal-Lexikon

  • Nonaffektation — Non|af|fek|ta|ti|on die; <zu lat. non »nicht« u. ↑Affektation> Haushaltsgrundsatz, dass alle öffentlichen Einnahmen unterschiedslos als Deckungsmittel für alle öffentlichen Ausgaben zur Verfügung stehen müssen (Verbot der Zweckbindung;… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Haushaltsplan — Budget; Etat; Haushalt; Finanzplan; Topf (umgangssprachlich) * * * Haus|halts|plan 〈m. 1u〉 Gegenüberstellung der Einnahmen u. Ausgaben für ein Haushaltsjahr bei öffentl. Körperschaften (Staat, Gemeinde), Budget …   Universal-Lexikon

  • Steuern — Abgaben; Gebühren * * * steu|ern [ ʃtɔy̮ɐn] <tr.; hat: (bei einem Fahrzeug) das Steuer, die Lenkung bedienen: das Schiff, Auto steuern. Syn.: ↑ fahren, ↑ führen, ↑ lenken, ↑ manö …   Universal-Lexikon

  • steuern — kontrollieren; regieren; lenken; dirigieren; manövrieren; führen; reglementieren; regeln; regulieren; schalten (technisch); verdrehen …   Universal-Lexikon

  • Fonds — Reserve; Sondervermögen; Aktienfonds * * * Fonds 〈[ fɔ̃:] m.; , [ fɔ̃:s]〉 Geldmittel, Geldvorrat (für einen bestimmten Zweck) [<frz., „Grundstück, Lager, Vorrat, Bestand, Kapital“] * * * Fonds [fõ: ], der; [fõ:(s)], [fõ:s] [frz. fonds,… …   Universal-Lexikon

  • Zweckbindung — Zwẹck|bin|dung 〈f. 20〉 1. 〈i. w. S.〉 Verknüpfung mit einem bestimmten Zweck 2. 〈i. e. S.〉 Verbindung bestimmter öffentlicher Einnahmen mit bestimmten öffentlichen Ausgaben * * * Zwẹck|bin|dung, die (Finanzw.): Bindung bestimmter öffentlicher… …   Universal-Lexikon

  • Haushaltsgrundsätze — Budgetprinzipien. 1. Begriff: Von ⇡ Finanzwissenschaft und Praxis entwickelte Regeln für die öffentliche Haushaltswirtschaft, deren Befolgung v.a. der Kontrollierbarkeit der öffentlichen Haushaltswirtschaft dienen soll. Die Benutzung der… …   Lexikon der Economics

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