Nonaffektationsprinzip — 1. Begriff: Finanzwirtschaftlicher Grundsatz der Unzulässigkeit einer Zweckbindung öffentlicher Einnahmen; sämtliche Einnahmen sind als Deckungsmittel für den gesamten Ausgabenbedarf bereitzuhalten bzw. keine Ausgabenleistung darf von dem… … Lexikon der Economics
Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die … Deutsch Wikipedia
Steuerart — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die … Deutsch Wikipedia
Steuerarten — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die … Deutsch Wikipedia
Steuerpolitik — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die … Deutsch Wikipedia
Steuerstruktur — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die … Deutsch Wikipedia
Non-Affektation — Unter Nonaffektationsprinzip (gemäß § 8 Bundeshaushaltsordnung) versteht man das Zweckbindungsverbot von Steuern. Dies bedeutet, dass öffentliche Mittel, also auch erhobene Steuern, keiner dedizierten Zweckbindung unterliegen dürfen, sondern… … Deutsch Wikipedia
Non-Affektations-Prinzip — Unter Nonaffektationsprinzip (gemäß § 8 Bundeshaushaltsordnung) versteht man das Zweckbindungsverbot von Steuern. Dies bedeutet, dass öffentliche Mittel, also auch erhobene Steuern, keiner dedizierten Zweckbindung unterliegen dürfen, sondern… … Deutsch Wikipedia
Non-Affektationsprinzip — Unter Nonaffektationsprinzip (gemäß § 8 Bundeshaushaltsordnung) versteht man das Zweckbindungsverbot von Steuern. Dies bedeutet, dass öffentliche Mittel, also auch erhobene Steuern, keiner dedizierten Zweckbindung unterliegen dürfen, sondern… … Deutsch Wikipedia
Nonaffektation — Unter Nonaffektationsprinzip (gemäß § 8 Bundeshaushaltsordnung) versteht man das Zweckbindungsverbot von Steuern. Dies bedeutet, dass öffentliche Mittel, also auch erhobene Steuern, keiner dedizierten Zweckbindung unterliegen dürfen, sondern… … Deutsch Wikipedia