- Notarverweser
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Der Begriff Verweser kommt von althochdeutsch fuerwesan und bedeutet jemandes Stelle vertreten.
Verweser wurden in der Geschichte als Regenten, die das Amt eines monarchischen Staatsoberhauptes provisorisch ausfüllten, eingesetzt. Diese Position wird häufig mit dem Begriff „Reichsverweser“ umschrieben, zum Beispiel in Ungarn.
Die Gemeindeordnungen verschiedener Bundesländer sehen einen Amtsverweser für das Amt des Bürgermeisters einer Stadt oder Gemeinde vor, wenn keine regulär gewählte Person dieses Amt ausüben kann. Dieser Fall kann eintreten, wenn das Amt beispielsweise aufgrund plötzlicher Krankheit oder Tod der gewählten Person unbesetzt ist. Hier muss der Amtsverweser dann schnellstmöglich Neuwahlen ansetzen. Auch wenn gegen eine Wahl fristgerecht Beschwerde eingelegt wurde, kann ein Amtsverweser eingesetzt werden, bis die Rechtmäßigkeit der Wahl eingesetzt wurde. Sollte die Wahl annulliert werden, müssen ebenfalls Neuwahlen angesetzt werden. Der Amtsverweser übt die Amtsgeschäfte in jedem Falle nur so lange aus, bis ein rechtmäßiger gewählter Kandidat das Amt übernehmen kann.
Im kirchlichen Bereich werden für nicht mehr genutzte Klöster oder andere Einrichtungen Verweser bestellt, die sich um die weitere Entwicklung (Abwicklung) des jeweiligen Objektes zu kümmern zu haben. Siehe hierzu Pfarrverweser und Bistumsverweser.
Auch für aus dem Amt ausgeschiedene Notare wird ein offizieller Notariatsverwalter bestellt. Früher wurde dieser Notariatsverwalter als Notariatsverweser bezeichnet.
Im Schweizerischen steht ein Verweser auch für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist.
Auch werden Nachlassverwalter als Verweser bezeichnet.
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