- Notarzt
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Ein Notarzt ist ein Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, der in Akutsituationen mit Transportmitteln des Rettungsdienstes (Notarzteinsatzfahrzeug, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) in kürzestmöglicher Zeit zum Patienten gelangt und diesen präklinisch (vor einem Krankenhausaufenthalt) behandelt. Ihm stehen eine Reihe von Medikamenten und Gerätschaften zur Verfügung, um vor Ort tätig werden zu können.
Eine häufige Verwechslung betrifft den (Kassen-)Ärztlichen Notdienst (Ärztefunkdienst in Österreich), der nicht Teil des Rettungsdienstes ist, sondern die allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb üblicher Ordinationszeiten sicherstellt. Ärzte des Notdienstes haben möglicherweise nur geringe oder keine notfallmedizinische Erfahrung.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Aufgaben des Notarztes - in Zusammenarbeit mit weiterem Rettungsfachpersonal - sind:
- die Durchführung akut lebensrettender medizinischer Maßnahmen
- die Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten
- die Linderung von Schmerzen
- die Begleitung und Überwachung des Patienten beim Transport in ein geeignetes Krankenhaus
- gegebenenfalls der Abbruch der Hilfsmaßnahmen und/oder die Feststellung des Todes
- Ausstellen einer Todesbescheinigung (vorläufige oder gegebenenfalls auch endgültige, je nach landesgesetzlicher Regelung)
Der Notarzt wird von speziell ausgebildetem Rettungsdienstpersonal (Rettungsassistenten in Deutschland, Notfallsanitäter in Österreich) begleitet und ist diesem Personal gegenüber in medizinischer Hinsicht weisungsbefugt.
Einsatzindikationen
Bei Vorliegen bestimmter Meldebilder entsendet die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt. Diese so genannten Indikationskataloge unterscheiden sich örtlich im Detail, umfassen aber in der Regel (Beispiel: Notarzt-Indikationskatalog Bayern – Stand März 2002):
- Störungen des Bewusstseins
- Störungen der Atmung
- Störungen des Kreislaufs
- Starke Schmerzen
- Akute Lähmung (nicht in allen Bundesländern)
- Vermutlich Schwerverletzte oder mehrere Verletzte (anhand des Unfallmechanismus)
- Sturz aus großer Höhe (mehr als 3 Meter)
- Wasser-, Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfälle
- eingeklemmte oder verschüttete Personen
- Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen größeren Ausmaßes
- Suizid, suizidale Handlung
- Schuss-, Stich-, Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- unmittelbar bevorstehende oder stattgefundene Geburt
Grundsätzlich kann jederzeit ein Notarzt nachgefordert werden, wenn die anwesende Rettungsmannschaft dies für gerechtfertigt ansieht. Dies kann beispielsweise bei einer Zustandsverschlechterung des Patienten oder einer kritischeren Sachlage als zunächst angenommen der Fall sein.
Entwicklung
Anfang der 1970er Jahre wuchs in der Notfallmedizin die Erkenntnis, dass bereits vor Ort wichtige medizinische Maßnahmen geleistet werden müssen, um den Patienten für den Transport ins Krankenhaus zu stabilisieren und eine optimale nachfolgende Behandlung zu ermöglichen. Bis dahin war es üblich, den Patienten einfach aufzunehmen und so schnell wie möglich, aber weitgehend unversorgt, in ein Krankenhaus zu transportieren.
In vielen Ländern wurden dafür nicht-ärztliche Helfer mit einer erweiterten Ausbildung qualifiziert, zum Beispiel im Paramedic-System der USA oder Großbritanniens. In Deutschland, Österreich und einigen anderen europäischen Staaten (u.a. Frankreich) wurde dagegen der Ansatz gewählt, Ärzte direkt vor Ort einzusetzen. Diese Entwicklung war zum Teil von heute abenteuerlich anmutenden Experimenten begleitet, beispielsweise der Einsatz eines kompletten Operations-Teams (mit Bus und Anhänger für Notstromaggregat) in Heidelberg.
Heute hat man in Deutschland ein abgestuftes Rettungsdienst-Konzept, das mit qualifizierten nicht-ärztlichen Einsatzkräften (Rettungsassistenten, Rettungssanitäter) und Notärzten je nach Art des Notfalls auf die Erfordernisse reagieren kann. In der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) sind mittlerweile ca. 8.000 Notärzte organisiert.[1] Der Rettungsdienst in Österreich funktioniert ähnlich dem deutschen System.
In der DDR wurde der Notarztdienst auch als Schnelle Medizinische Hilfe (SMH), abgeleitet vom russischen skoraja medizinskaja pomoschtsch, bezeichnet.
Ausbildung
Wer als Notarzt tätig ist, muss zusätzlich zu seiner ärztlichen Ausbildung über eine besondere Qualifikation verfügen. In Deutschland handelt es sich dabei je nach Bundesland um den Fachkundenachweis Rettungsdienst oder die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin.
Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin setzt in Deutschland nach der zuletzt im Januar 2006 aktualisierten Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eine 2-jährige Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten voraus, davon sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, zusätzlich die Teilnahme an 80 Stunden Kurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung sowie unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber. Die Inhalte dieser Musterweiterbildungsordnung sind allerdings in den Ausschlag gebenden Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern unterschiedlich umgesetzt.
In Österreich muss der Turnus bzw. die Facharztausbildung beendet sein (also das jus practicandi und damit die Erlaubnis zur selbstständigen Berufsausübung erreicht sein) und eine spezielle Notarztausbildung absolviert werden.
Nicht verwechselt werden darf die Ausbildung zum Notarzt mit dem unter anderem von der DGINA geforderten Facharzt für Notfallmedizin. Diese Facharztausbildung, für die es inzwischen auch ein europäisches Curriculum gibt, soll zur Arbeit in einer interdisziplinären Notaufnahme befähigen. Ob, und wenn ja wann, ein solcher Facharzt in Deutschland eingeführt wird ist derzeit noch nicht absehbar.
Sonderformen
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist medizinisch-organisatorisch für die Belange des Rettungsdienstes in seinem Bereich zuständig, z. B. für die Festlegung der medizinischen Ausrüstung (Medikamente usw.), für die Aus-/Fortbildung des Personals und für die Überwachung der einzuhaltenden Standards. Der ÄLRD ist meist selbst aktiv als Notarzt tätig.
Der Leitende Notarzt (LNA) wird als medizinischer Einsatzleiter/Fachberater nach Gesetzeslage (je nach Bundesland) bei Großeinsätzen und Katastrophen eingesetzt. Er ist dann den medizinisch tätigen Kräften und anderen Ärzten weisungsbefugt und muss den Einsatz vor Ort aus medizinischer Sicht organisieren. In Ausnahmefällen kann der leitende Notarzt auch in prekären medizinischen Situationen alarmiert werden, ohne dass eine Großschadenslage vorliegt. In der Regel beteiligt sich der Leitende Notarzt jedoch nicht an der unmittelbaren Patientenversorgung. In vielen Bundesländern wird er gemeinsam mit dem organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) eingesetzt, der den Einsatz aus taktischer Sicht organisiert.
Als Zusatzqualifikation kann die nicht offizielle Bezeichnung „Neugeborenen-Notarzt“ erworben werden.[2]
Kindernotarzt
In einigen Großstädten gibt es speziell ausgebildete Notfallteams für Kinderrettungseinsätze. Die Entscheidung über den Einsatz des passenden Rettungsmittels liegt -- wie in allen anderen Fällen auch -- bei der Rettungsleitstelle und nicht etwa beim Anrufer. [3]
Einzelnachweise
- ↑ Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e.V.
- ↑ Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin
- ↑ Kindernotarzt auf www.klinikum.uni-muenchen.de
Weblinks
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