- Nothaltebucht
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Eine Nothalte- und Pannenbucht ist ein sehr kurzer Fahrstreifen auf der rechten Fahrbahnseite. Diese bietet meist Platz für einen Personenkraftwagen. In einer Nothaltebucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden. Oft zu finden sind diese in Tunneln, auf stark befahrenen Straßen ohne Seitenstreifen im Bereich von Autobahnbaustellen oder an Bergpässen.
Die Buchten werden in Deutschland mit Verkehrszeichen 328 vorangekündigt:
1 I. Das Zeichen steht am Beginn einer Nothalte- und Pannenbucht.
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- Bei besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann
- Zeichen 328 auch als Vorankündigung in ausreichendem Abstand
- (z. B. in Tunnel ca. 300 m) vor einer Nothalte- und Pannenbucht
- aufgestellt werden; dann ist zum Zeichen 328 das Zusatzzeichen
- 1004 (in ... m) anzubringen.
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2 II. Hinsichtlich der Anordnung des Zeichens Notrufsäule
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- (Zeichen 365-51) wird auf die Richtlinien für die Ausstattung
- und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) verwiesen.
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Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht[1]
Einzelnachweise
Kategorien:- Straßenverkehr (Deutschland)
- Straßenverkehrsordnungsrecht
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