- Nothilfe
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Als Nothilfe bezeichnet man:
- die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr
- die Katastrophenhilfe
- in der Schweiz die finanzielle und materielle Hilfe für abgelehnte Asylbewerber, welche keine Sozialhilfe erlangen können, siehe Asylrecht (Schweiz)
Siehe auch: Selbstverteidigung
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