- Artvollmacht
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Die Artvollmacht (auch Gattungsvollmacht) ist eine untergeordnete Art der Handlungsvollmacht. Die Artvollmacht berechtigt Angestellte, bestimmte wiederkehrende Rechtsgeschäfte dauernd zu erledigen. Eine Artvollmacht besitzen z. B. Verkäufer, Einkäufer, Kassierer. Sie wird häufig mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages erteilt.
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