- Obdachlosenheim
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Notunterkünfte sind behelfsmäßige Unterkünfte. Der Begriff wird sowohl für Obdachlosenheime, als auch für Unterkünfte im Katastrophenfall verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Obdachlosenheim
Notunterkünfte sind Übergangswohnplätze, die von Kommunen und/oder von Hilfsorganisationen unterstützt und betrieben werden. Der Anspruch auf Unterkunft bestimmt sich nach dem Landesrecht. Wohnungslose können ihren Anspruch bei der zuständigen Ordnungsbehörde geltend machen. Die Ordnungsbehörde weist eine Unterkunft zu und die ARGE genehmigt die Kostenübernahme. Die notwendigen Verträge werden zwischen Sozialamt und Unterkunft geschlossen. Mietverträge und damit verbundene Rechte gibt es nicht. So ist eine unangemeldete Kontrolle der überlassenen Räume und die Unterbringung von mehreren Personen in einem Raum üblich. Die Unterschiede zwischen den Notunterkünften sind allerdings groß, es werden auch Unterkünfte mit Einzel- und Paarzimmern, sowie Betreuungs- und Beratungsangeboten aus Sozialarbeit, Psychotherapie und Medizin angeboten. Für warme Speisen wird meistens einmal pro Tag gesorgt, genauso wie für einen 24-Stunden verfügbaren medizinischen Dienst.
Notunterkünfte können rund um die Uhr benutzt werden und unterscheiden sich so von Notschlafstellen, die nur nachts geöffnet haben.
Notunterkünfte im Katastrophenfall
Notunterkünfte werden vom Betreuungsdienst für die durch Schadensereignis obdachlos gewordene Bevölkerung eingerichtet und betrieben. Man unterscheidet die Unterkünfte anhand der Einsatzphase:
Soforthilfe: Auffanglager
Ein Auffanglager wird so nahe wie möglich am Schadensgebiet, aber an einem sicheren Ort, eingerichtet. Es ermöglicht eine behelfsmäßige Unterbringung für eine möglichst große Zahl von Betroffenen. Dort wird nur eine einfachste Versorgung unter spartanischen Verhältnissen gewährleistet. Daher werden die Betroffenen innerhalb von 24 Stunden weiter transportiert. Ein Auffanglager kann auch bei kurzer Verweildauer des einzelnen Betroffenen über einen längeren Zeitraum betrieben werden.
Übergangshilfe: Durchgangslager
Ein Durchgangslager ist eine erste Annäherung an normale Verhältnisse. Es ist mehr Wohnraum pro Betroffenem vorhanden und es wird auf Familienunterbringung geachtet. Eine regelmäßige Versorgung mit Essen und Gegenständen des täglichen Bedarfs findet statt. Die Bewohner verbleiben oft länger in einem Durchgangslager, weshalb es sich in ungefährdeter Lage befinden muss.
Wiederaufbauhilfe: Normalverhältnissen angepasste Unterkünfte
Unterkünfte der Wiederaufbauphase entsprechen normalen Lebensbedingungen. Die Bewohner versorgen sich wieder selbst. Diese Unterkünfte werden nicht mehr vom Katastrophenschutz, sondern von den Kommunen betrieben.
Siehe auch
Literatur
- Bayrisches Rotes Kreuz (Hrsg.): Lehrbuch für den Betreuungsdienst. Hofmann-Verlag GmbH, Hildburghausen 1991, ISBN 3-92-286534-8
- Hanno Peter (Hrsg.): Der Betreuungseinsatz - Grundlagen und Praxis. 2. Auflage. Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-93-275036-5
- Hutter, Georg: Die Unterbringung Obdachloser Boorberg, Stuttgart 1990, ISBN 3-41-501508-4
Weblinks
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