- Oberster Rechnungshof
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Bei einem Rechnungshof handelt es sich um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d.h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (Rechnungsprüfung).
Inhaltsverzeichnis
Europäische Union
Die Finanzkontrolle bei der Europäischen Union (EU) erfolgt durch den seit 1975 bestehenden EuRH (Europäischer Rechnungshof).
Deutschland
Allgemeines
Die Rechnungshöfe nehmen im Staatsgefüge eine Sonderstellung ein. Ob sie der Legislative, der Exekutive oder der Judikative zuzuordnen sind oder außerhalb der drei in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) ausdrücklich genannten Gewalten (Gewaltenteilung) stehen und eine Institution sui generis darstellen, ist nicht geklärt.
Bei den Prüfungsanordnungen, Auskunftsverlangen und Prüfungsmitteilungen der Rechnungshöfe handelt es sich zwar um hoheitliche Maßnahmen, jedoch grundsätzlich nicht um Verwaltungsakte. Ein solcher liegt nur vor, wenn sich die Prüfungsmaßnahme gegen eine Stelle außerhalb der Verwaltung richtet, was in den Fällen der §§ 91, 92 und 104 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) möglich ist.
Bundesrechnungshof
siehe Hauptartikel: Bundesrechnungshof
Für den Bereich des Bundes wurde hierfür der Bundesrechnungshof (BRH) errichtet, der seinen Sitz in Bonn (früher Frankfurt am Main) hat. Der BRH ist soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt eine oberste Bundesbehörde (§ 1 BRHG), seine Mitglieder (§ 3 Abs. 1 BRHG) besitzen richterliche Unabhängigkeit (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 3 Abs. 4 BRHG).
Landesrechnungshöfe
In den Ländern gibt es jeweils eigene Landesrechnungshöfe (LRH) als oberste Landesbehörden:
- Rechnungshof Baden-Württemberg in Karlsruhe,
- Hessischer Rechnungshof in Darmstadt,
- Bayerischer Oberster Rechnungshof in München,
- Rechnungshof von Berlin,
- Landesrechnungshof Brandenburg in Potsdam,
- Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen in Bremen,
- Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg,
- Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin und Neubrandenburg,
- Niedersächsischer Landesrechnungshof in Hildesheim,
- Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf,
- Rechnungshof Rheinland-Pfalz in Speyer,
- Rechnungshof des Saarlandes in Saarbrücken,
- Sächsischer Rechnungshof in Leipzig,
- Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt in Dessau,
- Landesrechnungshof Schleswig-Holstein in Kiel,
- Thüringer Rechnungshof in Rudolstadt.
Kommunale Rechnungsprüfungsämter
Behörden mit vergleichbaren Aufgaben auf kommunaler Ebene heißen Rechnungsprüfungsämter.
Historisch
Rechnungshof des Deutschen Reiches
Österreich
Hauptartikel: Rechnungshof (Österreich)
Der Rechnungshof ist in Österreich ein unabhängiges Organ des Nationalrates und der Landtage. Ihm obliegt die Überprüfung der Gebarung, also der finanziell wirksamen Tätigkeit, des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden über 20.000 Einwohner. Auch Unternehmungen, Stiftungen, Fonds und Körperschaften, an denen der Bund mindestens zu 50 % beteiligt ist, hat er zu überprüfen.
Weblinks
Weblinks international
Weblinks national
Weblinks regional
- Website des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein
- Website des Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
- Website des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern
- Website des Niedersächsischen Landesrechnungshofes
- Website des Rechnungshofes Bremen
- Website des Landesrechnungshofes Brandenburg
- Website des Rechnungshofes von Berlin
- Website des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt
- Website des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen
- Website des Thüringer Rechnungshofes
- Website des Sächsischen Rechnungshofes
- Website des Hessischen Rechnungshofs
- Website des Rechnungshofs in Rheinland-Pfalz
- Website des Rechnungshofes des Saarlandes
- Website des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
- Website des Rechnungshofs Baden-Württemberg
Ausgewählte Rechtsgrundlagen
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