Rechnungshof

Rechnungshof

Ein Rechnungshof ist ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d. h. Einhaltung der formellen und materiellen Rechtsvorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (Rechnungsprüfung). Rechnungshöfe existieren in den meisten demokratischen Staaten in meist ähnlicher Form.

Inhaltsverzeichnis

Europäische Union

Hauptartikel: Europäischer Rechnungshof

Die Finanzkontrolle bei der Europäischen Union (EU) erfolgt durch den seit 1975 bestehenden Europäischen Rechnungshof (EuRH). Seine Aufgabe ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäßen Mittelverwendung der EU-Institutionen. Sitz des Rechnungshofes ist Luxemburg.

Deutschland

Allgemeines

Die Rechnungshöfe nehmen im Staatsgefüge eine Sonderstellung ein. Ob sie der Legislative, der Exekutive oder der Judikative zuzuordnen sind oder außerhalb der drei in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) ausdrücklich genannten Gewalten (Gewaltenteilung) stehen und eine Institution sui generis darstellen, ist nicht geklärt.

Bei den Prüfungsanordnungen, Auskunftsverlangen und Prüfungsmitteilungen der Rechnungshöfe handelt es sich zwar um hoheitliche Maßnahmen, jedoch grundsätzlich nicht um Verwaltungsakte. Ein solcher liegt nur vor, wenn sich die Prüfungsmaßnahme gegen eine Stelle außerhalb der Verwaltung richtet, was in den Fällen der §§ 91, 92 und 104 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) möglich ist.

Bundesrechnungshof

Hauptartikel: Bundesrechnungshof

Für den Bereich des Bundes wurde hierfür der Bundesrechnungshof (BRH) errichtet, der seinen Sitz in Bonn (früher Frankfurt am Main) hat. Der BRH ist soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt eine oberste Bundesbehörde (§ 1 BRHG), seine Mitglieder (§ 3 Abs. 1 BRHG) besitzen richterliche Unabhängigkeit (Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 3 Abs. 4 BRHG). Historischer Vorläufer des BRH ist der Rechnungshof des Deutschen Reiches.

Landesrechnungshöfe

In den Ländern gibt es jeweils eigene Landesrechnungshöfe (LRH) als oberste Landesbehörden:

Kommunale Rechnungsprüfungsämter

Behörden mit vergleichbaren Aufgaben auf kommunaler Ebene heißen Rechnungsprüfungsämter.

Österreich

Hauptartikel: Rechnungshof (Österreich)

Der Rechnungshof ist in Österreich ein unabhängiges Organ des Nationalrates und der Landtage. Ihm obliegt die Überprüfung der Gebarung, also der finanziell wirksamen Tätigkeit, des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden über 10.000 Einwohner. Auch Unternehmungen, Stiftungen, Fonds und Körperschaften, an denen die öffentliche Hand mindestens zu 50 % beteiligt ist, hat er zu überprüfen.

Schweiz

Bund

Auf Bundesebene gibt es in der Schweiz die Eidgenössische Finanzkontrolle, kurz EFK. Sie ist administrativ dem Eidgenössischen Finanzdepartement beigeordnet und damit, anders als in Deutschland oder Frankreich, keine der obersten, neben der Exekutive, der Legislative und der Judikative stehenden Staatseinrichtungen.

Sie wurde 1877 als Kontrollbureau gegründet, wobei schon seit 1852 der Posten eines ständigen Revisors existierte. Als sie 1882 mit dem Gesetz zur Reorganisation des Finanzdepartementes auf eine explizite gesetzliche Grundlage gestellt wurde, erhielt sie den heutigen Namen. Seit Inkrafttreten am 1. Januar 1968 gibt es mit dem Finanzkontrollgesetz ein eigenes Gesetz für die EFK, welches deren Kompetenzen erweitert hat. Auslöser hierfür war der Mirage-Affäre. Heute beschäftigt sie knapp hundert Angestellte.

Kantone

Eigene, verwaltungsunabhängige und damit dem außerschweizerischen (deutschen und französischen) System näherstehende Rechnungshöfe, Cours des comptes genannt, kennen die Kantone Genf und Waadt.

Der waadtländische Rechnungshof wurde 2003 im Rahmen der neuen Kantonsverfassung von 2002 (Art. 166) eingeführt, worauf die Genfer 2005 ihre Verfassung (Art. 141, in Kraft seit 2006) ebenfalls dahingehend abänderten. In der Waadt werden die fünf Mitglieder des Rechnungshofs durch den Großen Rat, also das Kantonsparlament, gewählt; in Genf hingegen bestimmt das Volk die sechs Mitglieder in direkter Wahl.

Frankreich

Hauptartikel: Cour des comptes

Der Cour des comptes ist der französische Rechnungshof und mit seiner bis auf 1318 zurückgehenden Geschichte einer der ältesten Rechnungshöfe der Welt und eine der ältesten bis heute existierenden Institutionen des französischen Zentralstaaates.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich wird die Funktion des Rechnungshofes wahrgenommen vom National Audit Office (NAO) mit Sitz in London.

Griechenland

Der griechische Rechnungshof wurde 1833 nach französischem Vorbild geschaffen. Sein Mandat leitet sich aus der Verfassung ab. Er ist Teil der Judikative und hat als Oberstes Finanzgericht das Recht auf Verhängung von Sanktionen. Seine Aufgaben sind: Rechnungsprüfung und Berichterstattung, Beratung, Rechtsprechung. Zusätzlich zur traditionellen Überprüfung der öffentlichen Haushalte kontrolliert er auch die Verwendung von 'Gemeinschaftsmitteln' (Mitteln der EU) im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strukturfonds (siehe auch InVeKoS).[1]

Vereinigte Staaten

Die Aufgabe eines Rechnungshofes übernimmt in den Vereinigten Staaten das Government Accountability Office (GAO). Es stellt ein überparteiliches Untersuchungsorgan des Kongresses der Vereinigten Staaten dar und übernimmt zusätzlich zur Funktion eines Rechnungshofes auch Aufgaben, die in Deutschland bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt angesiedelt sind. Dem GAO steht der Comptroller General of the United States vor.

Belege

  1. www.europarl.europa.eu, abgerufen am 3. Juli 2011
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