- Oberverwaltungsgericht Weimar
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Das Thüringer Oberverwaltungsgericht ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Bundeslandes Thüringen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Thüringer OVG hat seinen Sitz in Weimar. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Instanzenzug
Das OVG ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Verwaltungsgerichte Gera, Meiningen und Weimar.
Geschichte
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts hatten Fürstentümer auf dem Gebiet des heutigen Thüringens als Verwaltungsgericht bezeichnete Institutionen errichtet. So wurde in Sachsen-Meiningen 1897, Sachsen-Coburg-Gotha 1899, Schwarzburg-Sondershausen 1899 und Schwarzburg-Rudolstadt ebenfalls 1899 eine solche Stelle eingerichtet. Aufgrund eines Staatsvertrages von 1910 wurde dann 1912 in Weimar ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht für Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg und für Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen sowie Schwarzburg-Rudolstadt die eingerichtet. Nachdem 1920 das Land Thüringen begründet wurde wurden ab 1923 Kreisverwaltungsgerichte in Gotha, Gera und Meiningen eingerichtet, die dem Oberverwaltungsgericht Jena untergeordnet waren. 1930 wurde ein einheitliches Landesverwaltungsgericht als erstinstanzliches Verwaltungsgericht eingerichtet. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Landesverwaltungsgericht 1938 geschlossen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 1946 wieder aufgebaut. Bereits 1948 wurde die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in Thüringen durch ein Landesgesetz aufgehoben und im Rahmen der Verwaltungsreform von 1952 die Verwaltungsgerichtsbarkeit vollkommen abgeschafft.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung oblag zunächst den Kreisgerichten die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verwaltungshandlungen, die jeweils über eigene Kammern für Verwaltungssachen verfügten. Mit dem Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1992[1] wurde in Thüringen wieder eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit errichtet.
Siehe auch
Weblinks
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Einzelnachweise
- ↑ GVBl. S. 576, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2002, GVBl. S. 149.
50.9798511.32951Koordinaten: 50° 58′ 47,5″ N, 11° 19′ 46,2″ O
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