- Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
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Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) der gleichnamigen Bundeslandes und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das OVG Bremen hat seinen Sitz in Bremen. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Landes Bremen. In dem somit 404 km² großen Gerichtsbezirk leben mehr als 663.000 Menschen.
Die Anschrift des OVG Bremen lautet: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Fachgerichtszentrum Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen. Das Fachgerichtszentrum ist im ehemaligem Polizeihaus untergebracht.
Organisation und Geschäftsverteilung
Zur Zeit (15. Juni 2006) bestehen am OVG Bremen zwei Senate mit je drei Berufsrichtern. Daneben bestehen Fachsenate für Disziplinar- sowie Personalvertretungssachen. Für Verfahren in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sind besondere Senate für Sozialgerichtssachen eingerichtet (vgl. Gesetz über die Einrichtung besonderer Spruchkörper beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht zur Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit vom 30. November 2004[1]). Präsidentin des OVG Bremen ist Ilsemarie Meyer, Vizepräsident ist Michael Göbel.
Instanzenzug
Das OVG Bremen ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Nachgeordnet ist das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen.
Geschichte
In Bremen wurden Verwaltungsgerichte erst spät errichtet. Bremen war in der Weimarer Republik das letzte Land, welches überhaupt ein Verwaltungsgericht einführte. Zunächst war dieses erst- und letztinstanzlich zuständig. Erst mit Gesetz vom 14. September 1933[2] wurde ein Oberverwaltungsgericht errichtet.
Da der Nationalsozialismus die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit generell erheblich einschränkte, erhielt das OVG zunächst keine größere Bedeutung. Nach dem Zusammenbruch des NS-Staates wurde die Tätigkeit des OVG -wie jedes anderen Gerichtes vorerst beendet. Mit Gesetz vom über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 1. Februar 1946 [3], das aufgrund einer Verordnung des Senats vom 11. Juli 1946[4] am 16. Juli 1946 in Kraft trat wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit das OVG neu gegründet. Bremen war somit das erste Land im Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland, welches wieder über eine Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit ein OVG verfügte. Die heutige bundeseinheitliche Rechtslage wurde mit der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von 1960 erreicht.
Entscheidungen des OVG Bremen
Entscheidungen des OVG können auf der Website des Gerichts online eingesehen werden. Im übrigen werden sie in der Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland (NordÖR) oder anderen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Siehe auch
Weblinks
Fußnoten
- ↑ (BremGBl. S.583)
- ↑ BremGBl. S. 315.
- ↑ BremGBl. I S. 17.
- ↑ BremGBl. I S. 76
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