Oder-Neiße-Linie

Oder-Neiße-Linie
Grenzverlauf zwischen Deutschland und Polen
Deutsches Neiße-Ufer bei Bahren
Blick über die Neiße von Zgorzelec auf die deutsche Altstadt in Görlitz

Die Oder-Neiße-Grenze ist die überwiegend entlang der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße verlaufende Grenze zwischen Deutschland und Polen.

Der Grenzverlauf zwischen Deutschland und Polen wurde im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 von den Alliierten vorbehaltlich des Abschlusses einer endgültigen Friedensregelung festgelegt. Hierdurch wurde etwa ein Viertel des deutschen Staatsgebietes in den Grenzen von 1937 de facto abgetrennt und unter vorläufige polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt.

Bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 erkannte die DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 die Oder-Neiße-Grenze an, ohne jedoch Stettin und Swinemünde, die westlich der Oder liegen, zu erwähnen, da das Gebiet westlich der Oder ursprünglich von der DDR komplett beansprucht wurde. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR wurde die Grenze als „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ bezeichnet. Die ebenfalls 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland erkannte erst am 7. Dezember 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie unter dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung als faktische unverletzliche Westgrenze Polens an.

Als im Zuge der sich anbahnenden Deutschen Wiedervereinigung 1990 insbesondere in Polen die Sorge wuchs, das vereinigte Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Diese Anerkennung wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankert und im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 in einem völkerrechtlichen Vertrag bekräftigt. Durch diesen am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen Vertrag gab die Bundesrepublik Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen und seitdem auch völkerrechtlich zu Polen gehören.[1][2][3]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorgeschichte

Bis 1945 waren die preußischen Provinzen Pommern, Schlesien, Ostpreußen sowie die östlich der Oder gelegenen Gebiete Brandenburgs (Neumark), aber auch die seit dem Versailler Vertrag selbständige Freie Stadt Danzig mehrheitlich deutsch besiedelt.[4][5][6] Schon nach Ende des Ersten Weltkrieges 1918 erhob Polen Anspruch auf Teile dieser Gebiete und begründete dies zum einen mit polnischen Bevölkerungsminderheiten, zum anderen damit, dass diese Gebiete in früheren Jahrhunderten zum Teil unter polnischer Herrschaft standen. Dies betraf in erster Linie Teile Oberschlesiens und Masurens, in denen nach dem Ersten Weltkrieg Volksabstimmungen durchgeführten wurden, welche jedoch eine mehrheitliche Orientierung zum Deutschen Reich ergaben, teilweise mit weit über 90 % prodeutschen Stimmen.

Grenzen vor und nach 1945, links die Oder-Neiße-Linie

Zur Vorgeschichte der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie gehören außerdem die wechselseitige Diskriminierung der jeweils nicht das Staatsvolk bildenden Bevölkerung seit dem Aufkommen des ideologischen Nationalismus im 19. Jahrhundert. Hierzu gehören Polen unter deutscher Herrschaft bis zum Ende des Ersten Weltkrieges als auch ab 1919 unter polnische Herrschaft geratene Deutsche im neu gebildeten polnischen Staat, von denen eine große Anzahl ihre Heimat in Richtung Deutsches Reich verließen.

Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges teilten die beiden Diktatoren Adolf Hitler und Josef Stalin in einem geheimen Zusatzprotokoll Polen zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion auf. In den an Deutschland fallenden Gebieten Polens sowie dem Generalgouvernement verfolgten die Nationalsozialisten gemäß ihrer Ideologie das Ziel einer vollständigen Germanisierung. Große Teile der polnischen Bevölkerung wurden aus diesen Gebieten vertrieben. Die polnische Elite wurde weitgehend ermordet und weite Teile der polnischen Bevölkerung wurden zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich verschleppt.

Auf der Jalta-Konferenz zwischen Winston Churchill, Franklin D. Roosevelt und Josef Stalin im Februar 1945 wurde eine Westverschiebung Polens grundsätzlich beschlossen. Genaue Angaben blieben offen, aber entsprachen dem Willen Stalins, die Teile östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrusslands und der Ukraine) für die Sowjetunion zurückzugewinnen, die nach dem Ersten Weltkrieg durch Polen erobert wurden. Der von Stalin zur Diskussion gestellte Grenzverlauf zwischen der Sowjetunion und Polen entsprach ziemlich genau dem, den er bereits im Pakt mit Hitler erreicht hatte. Doch US-Präsident Roosevelt wollte die Sowjetunion zum Eintritt in den Krieg gegen Japan bewegen.

Potsdamer Konferenz und Nachkriegszeit

Polnische Soldaten setzen Grenzpfosten am Oderufer

Schon Monate vor Ende des Zweiten Weltkrieges hatte die Sowjetunion die Kontrolle über den bisherigen östlichen Teil Deutschlands und setzte kommunistische polnische und sowjetische Verwalter ein, die nun die deutsche Bevölkerung zunächst unkontrolliert, später planmäßig vertrieben, oder zur Zwangsarbeit nach Sibirien verschleppten und eigene Landsleute auch auf bisher deutschem Staatsgebiet ansiedelten, die zum Teil aus den von der Sowjetunion annektierten Ostgebieten Polens stammten. Im Juli 1945 wurde das westlich der Oder gelegene Stettin mit Umland, welches bis dahin noch unter deutscher Verwaltung stand, mit Einverständnis der Alliierten von der Roten Armee unter polnische Verwaltung gestellt. Mit der Aussiedlung beziehungsweise Vertreibung der deutschen Bevölkerung, der Ansiedlung polnischer Einwohner sowie der Polonisierung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie durch administrative Eingliederung in den polnischen Staatsverband und Umbenennung fast sämtlicher Ortschaften werden ab Sommer 1945 von der polnischen Regierung vollendete Tatsachen geschaffen.

Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden westlichen alliierten Siegermächte im August auf der Potsdamer Konferenz die sowjetische und polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer friedensvertraglichen Regelung. Für das nördliche Ostpreußen mit Königsberg sagten die Westalliierten in Potsdam der Sowjetunion bereits die Unterstützung ihres Annexionswunsches zu. Für Polen fehlt eine solche Zusage hinsichtlich der übrigen Oder-Neiße-Gebiete.

Strittig war zunächst auch noch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer oder Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Von diesen wurde kurzzeitig statt der Oder-Neiße-Linie noch die 50 Kilometer weiter östliche Oder-Bober-Linie (besser: Oder-Bober-Queis-Linie) als deutsche Ostgrenze ins Spiel gebracht, die Sowjetunion verweigerte aber die Zustimmung dazu. Eine solche Regelung hätte immerhin die östliche Lausitz komplett bei Deutschland belassen und die Teilung von Städten wie Görlitz und Guben vermieden. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße.

Es wurde auch beschlossen, den „Transfer“ der in der Tschechoslowakei und Polen lebenden Deutschen „in geordneter und humaner Weise“ durchzuführen. Die Potsdamer Konferenz mahnte, die sog. „wilden“ Vertreibungen der Deutschen einzustellen. Dennoch erfolgten in den folgenden Jahren weitere Vertreibungsaktionen durch kommunistische und nationalistische Gruppen, Militär und Paramilitär aus allen ehemaligen Teilen des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie und aus dem Sudetenland (Tschechoslowakei).

Die Grenzlinie wird zunächst auch von der 1946 gegründeten SED abgelehnt, später wird diese Haltung unter sowjetischem Druck revidiert. Im März/April 1947 erfolgt die offizielle Bezeichnung der Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ durch die Moskauer Außenministerkonferenz. Am 11. Januar 1949 werden die neuen Gebiete formal in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert. Im offiziellen polnischen Sprachgebrauch heißen sie wiedergewonnene West- und Nordgebiete oder auch kurz neue Westgebiete zur Unterscheidung von den bereits 1919 gewonnenen alten Westgebieten.

Görlitzer Abkommen (DDR-Briefmarke 1951)
Veranstaltung zum Görlitzer Abkommen im Januar 1951

1949 nehmen Polen und die DDR diplomatischer Beziehungen auf und unterzeichnen am 6. Juli 1950 in Warschau das Görlitzer Abkommen durch DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl und Polens Ministerpräsident Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze. Sie sei „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze, die die beiden Völker nicht trennt, sondern einigt“. Sie verläuft „von der Ostsee entlang der Linie […] Świnoujście (Swinemünde), […] Oder bis zur […] Lausitzer Neiße […] entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze“, womit sie „die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet.“ Das Stettiner Gebiet wurde nicht erwähnt, ebenso wenig die in Potsdam getroffene Feststellung, die Grenzbeschreibung gelte nur bis zur „endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens“ in einer kommenden Friedensregelung. Dieser Vertrag wird von den USA und Großbritannien abgelehnt, die Bundesregierung erklärt ihn für „null und nichtig“. Sie beruft sich auf die im Görlitzer Vertrag fehlende Bedingung, dass die Entscheidung über die gegenwärtig polnisch und sowjetisch verwalteten deutschen Ostgebiete erst in einem späteren Friedensvertrag gefällt werde.

Gewählte Vertreter der Vertriebenen verzichten am 5. August 1950 bei der Proklamation der Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart feierlich auf jegliche Gewaltanwendung und Vergeltung, nicht aber auf das Recht auf die Heimat. Da Vertriebenenverbände staats- und völkerrechtlich nicht befugt sind, über Gewaltanwendungen zu entscheiden, ist diese Verzichtserklärung als eine vorbeugende, deutliche Distanzierung gegenüber jedwedem organisierten Terrorismus zu interpretieren.

Annäherung unter Willy Brandt und Warschauer Vertrag

1965 wird in einer Ostdenkschrift der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) erstmals von einer bedeutenden Organisation vorsichtig die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie befürwortet. Diese – innerkirchlich höchst umstrittene – Stellungnahme hat erhebliches Gewicht, weil fast 90 Prozent der aus den Oder-Neiße-Gebieten vertriebenen Deutschen evangelisch waren.

1968 votiert Willy Brandt, Außenminister der Großen Koalition, als erster deutscher Politiker für eine „Anerkennung beziehungsweise Respektierung der Oder-Neiße-Grenze bis zur friedensvertraglichen Regelung“. Im Jahr darauf erklärt er in seiner Regierungserklärung als Bundeskanzler der ersten sozialliberalen Koalition ziemlich eindeutig, dass er die Oder-Neiße-Linie als Grenze anzuerkennen beabsichtigt. Von polnischen Gegenleistungen – etwa der Gewährung von Minderheitenrechten für die damals noch rund 1,2 Millionen Deutschen im polnischen Bereich – ist nicht die Rede.

Am 7. Dezember 1970 schließen Polen und die Bundesrepublik Deutschland den Warschauer Vertrag. Beide Seiten bekunden, dass die aus den Potsdamer Beschlüssen herrührende bestehende Grenzlinie die „westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet“. Man habe „gegeneinander keine Gebietsansprüche“ und werde solche „auch in Zukunft nicht erheben“. Ein Rückkehrrecht für die Vertriebenen oder Minderheitenrechte für die in der Heimat verbliebenen Deutschen werden nicht vereinbart und wurden von deutscher Seite auch nicht gefordert. Die Ostverträge gehen Ende 1971 unter Enthaltung der Union durch den Bundestag. In einer Entschließung vom 17. Mai 1972 erklärt der Deutsche Bundestag einstimmig bei fünf Enthaltungen, die Bundesrepublik habe die Verpflichtungen im Moskauer Vertrag und im Warschauer Vertrag „im eigenen Namen auf sich genommen“. Die Verträge gingen „von den heute tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie ausschließen“. Sie nehmen eine „friedensvertragliche Regelung nicht vorweg“ und schaffen „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen“. Hintergrund ist der Vorbehalt der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes. Demzufolge ist die nicht voll souveräne Bundesrepublik nicht berechtigt, völkerrechtswirksame Änderungen der Grenzen von 1937 vorzunehmen.[7] Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Bonn und Warschau erfolgt im September 1972.

1985 führt die Ausdehnung der DDR-Hoheitsgewässer in der Stettiner Bucht zu Zwistigkeiten mit Polen. Daraufhin wurde am 22. Mai 1989 ein Vertrag zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Stettiner Bucht abgeschlossen.

Deutsche Wiedervereinigung

1990 wird im Zwei-plus-Vier-Vertrag die bestehende Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und Polen bestätigt. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages zwischen der DDR und der alten Bundesrepublik treten auch die darin vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, neben anderem die Aufhebung des bisherigen Artikels 23, in Kraft. In Warschau unterzeichnen Außenminister Krzysztof Skubiszewski für die Republik Polen und Außenminister Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik Deutschland den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag zur Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: „Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem Görlitzer Abkommen (…) sowie dem Warschauer Vertrag“.

Der Deutsch-Polnische Grenzvertrag sei nach Meinung von Prof. Dr. Christoph Koch, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft, lediglich ein Gewaltverzichtsvertrag, kein Grenzanerkennungsvertrag. Im Artikel 2 des Vertrages wird die Grenze als „unverletzlich“, nicht als „unantastbar“ beschrieben. [8]

1991 unterzeichnen Bundeskanzler Kohl, Außenminister Genscher, Ministerpräsident Bielecki und Außenminister Skubiszewski in Bonn den Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag, mit dem auch vertraglich vereinbart wird, dass die jeweiligen Minderheiten das Recht haben „ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität, frei zum Ausdruck zu bringen“ – was die staatliche Anerkennung der Deutschen Minderheit in Polen bedeutet. Des Weiteren wird die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerks vereinbart. Beide Verträge werden am 16. Dezember 1991 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und treten am 16. Januar 1992 in Kraft.

Politik um die Grenze

Die Verträge von 1970 und 1990/91 betreffen nur die Grenzziehung, äußern sich aber nicht zur Vertreibung und Enteignung der rund 14 Millionen Ost- und Sudetendeutschen, denen später weitere vier Millionen deutsche Aussiedler folgten. Insbesondere die Vertriebenenverbände tun sich auch daher mit einer Akzeptanz des Verlusts der Heimat ihrer Mitglieder oder deren Vorfahren schwer. Die zögerliche und ambivalente Politik der meisten deutschen Parteien schürte lange Zeit revisionistische Hoffnungen auf Restitution in den Grenzverlauf von 1937, das heißt in die Staatsgrenzen vor dem Münchner Abkommen. Außerdem sei an die Stelle einer völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze mit dem deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag ein bloßer Gewaltverzichtsvertrag getreten, wie er mit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 ohnehin schon existiert habe.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Friedrich-Karl Schramm, Wolfram-Georg Riggert, Alois Friedel, Sicherheitskonferenz in Europa; Dokumentation 1954–1972. Die Bemühungen um Entspannung und Annäherung im politischen, militärischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technologischen und kulturellen Bereich. A. Metzner, 1972 (Original von University of Michigan), ISBN 3-787-55235-9, ISBN 978-3-78755-235-1, S. 343 f.
  2. Boris Meissner, Gottfried Zieger, Staatliche Kontinuität unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage Deutschlands, Verlag Wissenschaft und Politik, 1983, S. 137 f.
  3. Siegrid Krülle, Die völkerrechtlichen Aspekte des Oder-Neiße-Problems, Duncker & Humblot, 1970, S. 86
  4. H. Schlenger (Hrsg.), Die deutschen Ostgebiete – Ein Handbuch, Band 2: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen des Zweiten Weltkriegs. Auf Grund der bisher zugänglichen Quellen dargestellt von Wolfgang Wagner, Stuttgart 1953.
  5. Alfred Maurice de Zayas: Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen, Ullstein, Berlin 1996, ISBN 3-548-33206-4, 3. Kapitel: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie: Die Konferenzen von Teheran und Jalta, S. 74–93.
  6. Karl Pagel, Die Hanse, Oldenburg 1943.
  7. Ingo von Münch, Hans-Jürgen Schlochauer, Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht …, Walter de Gruyter, 1981, ISBN 3-110-08118-0, 1981, ISBN 978-3-11008-118-3.
  8. Uni Kassel, AG Friedensforschung: Über den deutsch-polnischen Grenzvertrag, 22.05.2005

Literatur

  • Hanns Jürgen Küsters, Daniel Hofmann: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1998, ISBN 3-486-56360-2, ISBN 978-3-48656-360-3.
  • Klaus Rehbein: Die westdeutsche Oder/Neiße-Debatte, Hintergründe, Prozeß und das Ende des Bonner Tabus, Lit Verlag, 2006, ISBN 3-8258-9340-5.
  • Jörg-Detlef Kühne: Zu Veränderungsmöglichkeiten der Oder-Neiße-Linie nach 1945, Nomos, 2007, 2., aktualisierte Auflage, ISBN 3-8329-3124-4.
  • Dieter Blumenwitz: Oder-Neiße-Linie. In: Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999; hrsg. v. Werner Weidenfeld / Karl-Rudolf Korte; Schriftenreihe der bpb, Band 363.

Weblinks


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