- Offener Grundriss
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Der Offene Grundriss ist in der Architektur ein Prinzip der funktionalen Raumgliederung, die das gesamte umbaute Volumen als ein zusammenhängendes Kontinuum und nicht als eine Kombination von in sich abgeschlossenen Teilräumen oder Nutzungen behandelt.
Der Begriff steht in Zusammenhang mit einer räumlichen Betrachtungsweise. Im Gegensatz dazu steht die konstruktive Betrachtungsweise des freien Grundrisses.
Merkmale
Die Räume sind nicht wie in typischen Einfamilienhäusern oder Wohnungen als allseitig mit Wänden umschlossene, separate Raumeinheiten ausgeführt, sondern gehen teilweise ineinander oder in den Aussenraum über. Trennungen können durch Licht, Beleuchtung, Bodenbeläge, Materialwechsel, Farbwechsel, Möblierungen oder Proportionsänderungen akzentuiert oder erzeugt werden. Moderne, hochdämmende Spezialverglasungen eröffnen neue Möglichkeiten sowohl bei der Öffnung von Grundrissen im Innen- als auch zum Außenbereich. Typische Elemente in offenen Grundrissen sind leichte, nichttragende, verschiebbare, transparente Trennwände oder Raumteiler (z.B. Regalsysteme, Stellwände, Paravents, Vorhänge), sowie in den Raum eingestellte Theken und Boards als Mobiliar (Pantryküche).
Verwendung
Traditionelle Wohn- und Nutzungsvorstellungen führen im allgemeinen Wohnungsbau zu einem Beharren auf in sich abgeschlossene Räume. Die aus der Gewohnheit hervorgehenden Vorurteile gegenüber dem offenen Grundriss lassen deren Potenzial (Sichtbezüge, Kommunikation, Synergieeffekte, großzügige Raumvolumen) oft nicht zur Entfaltung kommen. Schwierig ist im Wohnungsbau jedoch die akustische und geruchliche Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsbereiche (z.B. Schlaf- u. Kochbereich). So werden offene Grundrisse in erster Linie bei repräsentativen öffentlichen, Verwaltungs-, Büro- oder gehobenen Wohnbauten realisiert. Darüber hinaus nutzen vor allem Museen und Ausstellungsbauten/ Messen die Vorteile einer offenen und flexiblen Grundrisseinteilung.
Siehe auch
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