- Bauplanung
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Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Dabei muss der örtliche Baugrund in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden. Die Umsetzbarkeit der Planung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Bauplanungsarten
Es werden grob vier Arten von Bauplanungen unterschieden:[1]
- Hochbauplanung
- Ingenieurbauplanung
- Tief-, Straßen-, und Landschaftsbauplanung
- Fachplanung
Alle diese Bereiche stehen in enger Verbindung zueinander und werden von Architekten, Bauingenieuren, Landschaftsarchitekten und Fachplanern bearbeitet.
Vorschriften der Bauplanung
Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten.
Planungsphasen
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)
- Objektbetreuung und Dokumentation
Die Bauplanung wird gemäß der HOAI in Phasen gegliedert: (je nach Komplexität des Bauvorhabens können Teilpunkte entfallen)
Grundlagenermittlung
- Klärung der Aufgabenstellung und technischer und wirtschaftlicher Grundsatzfragen
- Ortsbesichtigung des Baugrundes und der näheren Umgebung (Bauherr und Planer)
- Ergebnisdarstellung
Vorplanung
- Analyse der Grundlagen
- Erkundigungen über Art des Baugrundes einholen
- überschlägige Systemauslegung
- Erstellung Planungskonzept
- eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Ergebnisdarstellung
Entwurfsplanung
- Berechnung und Auslegung der Anlage
- Entwurfszeichnungen Maßstab 1:100
- Projektbeschreibung
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Ergebnisdarstellung
Genehmigungsplanung
- Erarbeitung der Vorlagen für Zustimmungen und Genehmigungen
- Verhandlungen mit Behörden
- Zusammenstellung der Unterlagen
- Einreichplan und seine
- Bewilligung durch die Baubehörde
Ausführungsplanung
- Erstellung der Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50, Detailzeichnungen 1:1 bis 1:20
- Projektbeschreibung zur Ausführung
Vorbereiten der Vergabe
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Einholung von vergleichbaren Angeboten für die Ausführung
Mitwirkung bei der Vergabe
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Aufstellung eines Preisspiegels
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Bauüberwachung
- Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Planung, den Leistungsverzeichnissen sowie den anerkannten Regeln der Technik
- Mitwirkung bei der Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel
- Überwachung der Mängelbeseitigung
Siehe auch
- Baukostenplanung
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
- Bauzeichnung, Bauvermessung, Absteckung
Quellen
- ↑ Frey, August, Günter: Bautechnik Fachkunde Bau. 10. Auflage Europa Lehrmittelverlag, 2003, ISBN 3-8085-4460-0
Kategorien:- Bauplanung
- Bauvertragsrecht (Deutschland)
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