- Offizieranwärter
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Als Offizieranwärter (OA) bezeichnet man in Deutschland Soldaten in der Laufbahn der Offiziere vor Erreichen des ersten Offizierdienstgrades Leutnant. Der Status als Offizieranwärter wird mit allen zu durchlaufenden Dienstgraden bei Heer und Luftwaffe durch eine silberfarbene Kordel an der Schulterklappe/Schulterschlaufe, bei der Marine mit einem goldfarbenen Stern auf der Schulterklappe/Schulterschlaufe oder am Ärmel kenntlich gemacht.
In Deutschland wird im Schriftverkehr der Status als Offizieranwärter in Form des Zusatzes „(OA)“ zum Dienstgrad hinzugefügt; bei der Anrede der Zusatz weggelassen.
Durch eigene Dienstgradbezeichungen ersetzt werden der
- Unteroffizier(OA)/Maat(OA) mit Fahnenjunker/Seekadett
- Feldwebel(OA)/Bootsmann(OA) mit Fähnrich/Fähnrich zur See
- Hauptfeldwebel(OA)/Hauptbootsmann(OA) mit Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See,
Die Beförderung zum Fahnenjunker setzt beim Heer den bestandenen sechsmonatigen Offizieranwärterlehrgang und eine Dienstzeit von mindestens 12 Monaten voraus. Nach bestandenem „Offizierlehrgang 1“ an der Offizierschule des Heeres erfolgt die Beförderung zum Fähnrich während des Studiums nach einer Dienstzeit von mindestens 21 Monaten. Die Beförderung zum Oberfähnrich erfolgt nach einer Mindestdienstzeit von 30 Monaten, die zum Leutnant nach mindestens 36 Monaten.
Nach dem erfolgreichen Studium an den Universitäten der Bundeswehr setzen die Offiziere ihre militärische Ausbildung fort. Es folgen der „Offizierlehrgang 2“ an der Offizierschule des Heeres, der „Offizierlehrgang 3“ an den Truppenschulen und erforderliche Führerscheinlehrgänge und Einzelkämpferlehrgänge oder der Lehrgang „Überleben im Einsatz“.
Bei Marine und Luftwaffe erfolgt die Beförderung der Truppendienstoffizieranwärter zum Seekadetten (Marine) und Fahnenjunker (Luftwaffe) mit erfolgreichem Abschluss des Offizierlehrgangs Teil I/II und Aushändigung des Offizierspatents nach 12 Monaten. Während des Studiums an einer der Universitäten der Bundeswehr wird nach Regeldienstzeit befördert. Auch bei Luftwaffe und Marine wird die vollständige Ausbildung zum Offizier erst durch eine an das Studium anschließende Offizierweiterbildung (Führungstraining/Offizierlehrgang Teil III) abgeschlossen.
Ein kleiner Teil der Offizieranwärter (etwa 1 bis 2 % je Jahrgang) wird direkt als Berufsoffizieranwärter (BOA) eingestellt. Die Auswahl erfolgt nach den Ergebnissen an der Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ).
Literatur
- Wolfgang Sender: Die Berufsbiografie von Marineoffizieren. Die Offizierausbildung an der Marineschule Mürwik - Bericht zur Befragung von Offizieranwärterinnen und Offizieranwärtern der Crew VII/2005 und Crew VII/2006. Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr, Strausberg, August 2008. ISSN 0342-2569
Siehe auch
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