- Offizierskasino
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Als Offiziers- oder (im militärischen Kontext) Offizierkasino wird beim Militär eine Kantine bezeichnet, zu denen außer dem Personal nur Offiziere und vergleichbare zivile Beamte und Angestellte des Bundes und der Länder (z. B. Polizei) Zutritt haben. Ähnliche Einrichtungen sind auch für die Laufbahngruppen der Unteroffiziere (Unteroffizierheim) und der Mannschaften (Mannschaftsheim/Heimbetriebsgesellschaft [HBG], hier häufig durch einen Pächter betrieben) vorhanden.
Die Preise für Essen und Getränke sind sehr günstig, da die Offiziere eines Standortes sich zum Zwecke der Bewirtschaftung zu einem zivilrechtlichen Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht zusammenschließen und kaum ziviles Personal angestellt wird.
Die Ordonnanzen (Bedienung) werden gewöhnlich durch Soldaten gestellt, die Reinigung der Küche wird gelegentlich auch zivilen Angestellten übertragen. Je nach Größe des Offizierkorps werden auch hauptamtliche (zivile) Geschäftsführer und/oder Köche angestellt.
Bundeswehr
Bei der Bundeswehr wird diese Einrichtung häufig auch (unkorrekt, aber im militärischen Sprachgebrauch) nach dem jeweiligen Trägerverein OHG (Offizierheimgesellschaft) genannt.
Obwohl der Zutritt grundsätzlich auf den "berechtigten Personenkreis" der Offiziere und Offizieranwärter beschränkt ist, werden häufig auch für zivile Veranstaltungen oder Vorträge Ausnahmen gestattet. Ebenso sind zivil-/militärische Feierlichkeiten, Hochzeiten, Verabschiedungen oder Bälle häufige Veranstaltungen.
Aus Kostengründen werden in den letzten Jahren häufig auch Offizierkasinos mit den örtlichen Unteroffizierheimen zusammengelegt oder zumindest mit einer gemeinsamen Küche ausgestattet.
Bei der Deutschen Marine werden Einrichtungen mit der gleichen Funktion Offiziermesse genannt.
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