Omnimodo facturus

Omnimodo facturus

Der omnimodo facturus (auch alias facturus) ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Es handelt sich um einen Täter, der fest und unter allen Umständen (omnimodo) entschlossen ist, die Tat zu begehen (facturus).

Die rechtliche Streitfrage ergibt sich dann, wenn ein Anstifter den omnimodo facturus zu einer Straftat anstiften möchte, dies aber nicht vermag, weil der vermeintlich Anzustiftende zur Begehung der Tat selbst bereits entschlossen ist. Da der Tatentschluss nicht mehr hervorgerufen wird, fehlt es an der für die Anstiftung notwendige Kausalität des Anstifterhandelns. Allerdings geht der Anstifter in diesem Falle nicht straffrei aus: Er wird nach herrschender Meinung wegen psychischer Beihilfe als Gehilfe verurteilt bzw. gegebenenfalls wegen versuchter Anstiftung.

Problematisch sind Konstellationen, in denen der Anstifter erreicht, dass die Tat auf andere Weise als vorgesehen begangen wird:

  • Abstiftung (vom schwereren Delikt auf das schwächere Delikt): Der Abgestiftete ist Omnimodo facturus des schwächeren Delikts als vom ursprünglichen Tatplan eingeschlossenen unrechtlichen Weniger. Bei der Abstiftung bleibt daher der Abstifter in der Regel straflos (möglicherweise aber psychische Beihilfe, jedoch ist der tatbestandliche Erfolg dem Anstifter nach dem Prinzip der Risikoverringerung meist nicht zuzurechnen).
  • Umstiftung (von einem Delikt zu einem anderen Delikt): Da der Umgestiftete nur Omnimodo facturus hinsichtlich des ursprünglichen Delikts war, besteht hier beim Umstifter eine Strafbarkeit wegen Anstiftung nach § 26 StGB.
  • Aufstiftung (vom schwächeren zum schwereren Delikt): Der Aufgestiftete ist schon Omnimodo facturus des Grunddelikts. Dennoch geht die herrschende Meinung davon aus, dass nunmehr eine Anstiftung zur Qualifikation vorliegt, da der Aufstiftende die Rechtsverletzung durch sein Bestimmen noch intensiviert.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Alias facturus — Der omni modo facturus (auch alias facturus) ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Es handelt sich um einen Täter, der fest und unter allen Umständen (omni modo) entschlossen ist, die Tat zu begehen (facturus). Die rechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Omni modo facturus — Der omni modo facturus (auch alias facturus) ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Es handelt sich um einen Täter, der fest und unter allen Umständen (omni modo) entschlossen ist, die Tat zu begehen (facturus). Die rechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Anstiftung — und Anstifter sind Begriffe des Strafrechtes und der Strafrechtswissenschaft. Verschiedene Rechtssysteme haben dazu unterschiedliche Regelungen entwickelt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Anforderungen an die Haupttat 1.2 Anst …   Deutsch Wikipedia

  • Abstiftung — Als Abstiftung wird im Gegensatz zur Anstiftung der strafrechtlich relevante Vorgang bezeichnet, indem der Abstiftende den Täter davon überzeugt oder überredet, die Straftat nicht oder nur in abgeschwächter Form zu begehen. Strafbarkeit des… …   Deutsch Wikipedia

  • Tötung auf Verlangen — Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen Strafgesetzbuch (§ 216 StGB), wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”