- Online Scheidung
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Online-Scheidung oder Internet-Scheidung ist eine eher umgangssprachliche Bezeichnung für eine Scheidung, bei der die Korrespondenz zwischen Antragsteller, Anwalt, Familiengericht und Versorgungsträger online erledigt wird. Das heißt per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Postweg. Persönliche Anwaltsbesuche werden dadurch weitgehend überflüssig. Am grundlegenden Rechtsverfahren und Endergebnis (Auflösung der Ehe) ändert sich jedoch nichts.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Online-Scheidungen gibt es in Deutschland seit Anfang der 90er Jahre. Diese neue Variante der Scheidungsabwicklung entstand im Zuge der vermehrten Nutzung des Internet als Informationsquelle und interaktives Medium.
Ablauf
Eine Online-Scheidung beginnt mit dem Ausfüllen eines Formulars auf der Homepage eines Scheidungsanwalts, der diese Möglichkeit anbietet. Alle notwendigen Unterlagen, Unterschriften etc. werden im Folgenden per E-Mail, Post oder Fax ausgetauscht. Eventuell auftretende Fragen werden per E-Mail oder telefonisch mit dem Anwalt geklärt. Scheidungswillige sparen sich dadurch oft Zeit und Geld. Am Ende des Scheidungsverfahrens steht – wie beim herkömmlichen Weg auch – der Scheidungstermin beim Familiengericht. Hier wird die Scheidung schlussendlich und in Anwesenheit beider Ehegatten offiziell vollzogen und beurkundet.
Anwendbarkeit
- Eine Online-Scheidung ist dann sinnvoll, wenn sich die Noch-Ehepartner weitgehend einig sind. Die Abwicklung ist dann meist unkompliziert und zügig. Die wichtigsten Informationen lassen sich bereits im Vorfeld online abrufen, wie z. B. die voraussichtlichen Scheidungskosten.
- Bei schwierigen, streitigen Scheidungen ist man mit persönlichen Beratungsgesprächen bei einem örtlichen Anwalt oft besser beraten.
Weblinks
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