- Online-Scheidung
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Online-Scheidung oder Internet-Scheidung ist eine eher umgangssprachliche Bezeichnung für eine Scheidung, bei der die Korrespondenz zwischen Antragsteller (Mandant) und seinem Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwalt) online erledigt wird. Das heißt per Online-Formular oder E-Mail. Persönliche Anwaltsbesuche werden dadurch weitgehend überflüssig. Am grundlegenden Rechtsverfahren und Endergebnis (Auflösung der Ehe) ändert sich jedoch nichts.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Online-Scheidungen gibt es in Deutschland seit Anfang der 1990er Jahre. Diese neue Variante der Scheidungsabwicklung entstand im Zuge der vermehrten Nutzung des Internets als Informationsquelle und interaktives Medium.
Ablauf
Eine Online-Scheidung beginnt mit dem Ausfüllen eines Formulars auf der Homepage eines Rechtsanwalts, der diese Möglichkeit anbietet. Alle notwendigen Unterlagen, Unterschriften, Urkunden (Heiratsurkunde) etc. werden im Folgenden per E-Mail, Post oder Fax ausgetauscht. Eventuell auftretende Fragen werden per E-Mail oder telefonisch mit dem Anwalt geklärt. Scheidungswillige sparen sich dadurch oft Zeit und Geld. Am Ende des Scheidungsverfahrens steht – wie beim herkömmlichen Weg auch – der Scheidungstermin beim Familiengericht. Hier wird die Scheidung schlussendlich und in Anwesenheit beider Ehegatten offiziell vollzogen und beurkundet.
Anwendbarkeit
- Eine Online-Scheidung ist dann sinnvoll, wenn sich die Noch-Ehepartner über die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich (Rentenansprüche / werden im Verbund automatisch geregelt) weitgehend einig sind. Die Abwicklung ist dann meist unkompliziert und zügig. Auch wichtigste Informationen lassen sich bereits im Vorfeld online übermitteln, wie z. B. die voraussichtlichen Scheidungskosten, die sich in der Regel am Einkommen der Beteiligten orientieren. Ein Rechtsanwalt (auf Seiten des Antragsstellers mindestens erforderlich) genügt nur, wenn der Antragsgegner Zustimmung oder Ablehnung zu Scheidung und/oder Versorgungsausgleich mitteilen will.
- Bei schwierigen, streitigen Scheidungen ist man mit persönlichen Beratungsgesprächen bei einem örtlichen Anwalt oft besser beraten, insbesondere bei Unterhaltsfragen.
- Die versprochene Kostenersparnis bringen Internet-Scheidungen nicht, da sich das Anwaltshonorar nach dem Gegenstandswert und nicht nach der Art der Kommunikation bemisst.[1][2]
Einzelnachweis
- ↑ Stiftung Warentest zu den Scheidungskosten
- ↑ http://www.abc-recht.de/topthemen/expertentipps/pfaendung_sozialleistungen.php
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