Ordentliche Gerichtsbarkeit

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die Ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die in Straf- und Zivilsachen zuständige Gerichte, siehe:

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  • ordentliche Gerichtsbarkeit — ordentliche Gerichtsbarkeit,   eine der im GG (Art. 95) vorgesehenen Gerichtsbarkeiten. Sie umfasst als Unterzweige die streitige Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit und wird ausgeübt durch Amts ,… …   Universal-Lexikon

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland) — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG zugewiesen sind. Grundsätzlich besteht die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit in Litauen — Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Litauen stützt sich auf verfassungs und völkerrechtlichen Regelungen. Artikel 12 des Gerichtsgesetzes der Republik Litauen legt folgendes Gerichtssystem fest: Das Gerichtssystem der Republik Litauen besteht aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Litauen) — Oberstes Gericht Litauens …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (Luxemburg) — Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Luxemburg sind mit der Ausübung der richterlichen Gewalt beauftragt.[1] Inhaltsverzeichnis 1 Der Oberste Gerichtshof 2 Bezirksgerichte 3 Friedensgerichte …   Deutsch Wikipedia

  • ordentliche Gerichtsbarkeit — herkömmliche Bezeichnung für die in allgemeinen Zivil und Strafsachen zuständigen ⇡ Gerichte (⇡ Amtsgericht, ⇡ Landgericht und ⇡ Oberlandesgericht (OLG) sowie ⇡ Bundesgerichtshof (BGH)) im Gegensatz zu den „besonderen“ Gerichtsbarkeiten ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Ordentliche Gerichte — Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte, denen Strafsachen oder bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor allem Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Gerichtsbarkeit bezeichnet einerseits (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsbarkeit der Türkei — Die Gerichtsbarkeit der Türkei (Türk Yargı Sistemi) ist entsprechend Artikel 138 der Verfassung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisung. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der Hohe Richter… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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