Ordnungspolizei ab 2004 in Hessen

Ordnungspolizei ab 2004 in Hessen
Redundanz Die Artikel Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Kommunaler Ordnungsdienst, Sicherheitsbehörde (Bayern), Ordnungspolizei (Hessen) und Gemeindevollzugsdienst überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Zieshan Diskussion?! 17:15, 8. Feb. 2009 (CET)
Hoheitsabzeichen der Ordnungspolizei Eppstein, Hessen
Hoheitsabzeichen der Ordnungspolizei Langenselbold, Hessen

Eine Ordnungspolizei gibt es in Hessen seit dem 15. Dezember 2004, nachdem das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) dahingehend geändert wurde, dass kommunale Hilfspolizeibeamte des Ordnungsamtes die Bezeichnung „Ordnungspolizeibeamter“ führen und ihre Behörden somit den Namen „Ordnungspolizei“ tragen dürfen. Hintergrund dieser Regelung sind Veränderungen im Aufgabengebiet vieler hessischer Ordnungsämter oder Kommunalverwaltungen, die mehr und mehr auch klassische vollzugspolizeiliche Aufgaben übernehmen. Auch sah man die Bezeichnung „Hilfspolizeibeamter“ als unzureichend an, da sie die Beamten in ein wenig professionelles Licht rückt.

Aktuelle Entwicklung

Allerdings erwies sich die Umbenennung als wenig vorteilhaft, weil die Bezeichnung „Ordnungspolizei“ historisch durch ihre Verwendung in der NS-Zeit belastet ist (siehe Ordnungspolizei (Nationalsozialismus)). Nach entsprechenden Beschwerden wurden am 2. November 2005 in einigen Städten und Gemeinden (insbesondere in Frankfurt am Main und Darmstadt) die Aufschriften von den bereits mit „Ordnungspolizei“ beschrifteten Fahrzeugen wieder entfernt. Andere Gemeinden wollen indes noch die eventuelle gesetzliche Änderung abwarten.

SPD und GRÜNE haben am 23. November 2005 einen Antrag zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingebracht. Einziger Punkt ist die Abschaffung des Namens „Ordnungspolizei“.

In einer zwischenzeitlich erfolgten Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Hessen schienen sich als aussichtsreichste Alternativkandidaten die Namensvorschläge „Stadtpolizei“ oder „Kommunalpolizei“ herauszukristallisieren. Auch „Ordnungsbeamte“ oder „Ordnungsbehörde“ waren im Gespräch.

Obwohl fast alle Politiker des Landtags für die Abschaffung waren, bleibt der Begriff „Ordnungspolizei“ zunächst noch im Gesetz stehen, weil man sich auch nach einem Jahr nicht über das Procedere der Namensfindung einigen konnte. (Stand: 21. September 2006).

Stadtpolizei Frankfurt und Kommunalpolizei Darmstadt

Mittlerweile nennt sich das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main „Stadtpolizei“ und „Stadtpolizei - Verkehrsüberwachung“. Das Ordnungsamt Darmstadt wurde in „Kommunalpolizei Darmstadt“ umbenannt. Die Städte Offenbach am Main, Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden verwenden weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Die Bediensteten dieser sind nach (§ 99 HSOG, Hilfspolizeibeamter) und haben somit die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie die Hessische Polizei.

Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben können Hilfspolizeibeamte bestellt werden. Diese haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten.

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