Ordnungspolizei (Hessen)

Ordnungspolizei (Hessen)
Hoheitsabzeichen der Ordnungspolizei Eppstein, Hessen
Hoheitsabzeichen der Ordnungspolizei Langenselbold, Hessen

Eine Ordnungspolizei gibt es in Hessen seit dem 15. Dezember 2004, nachdem das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) dahingehend geändert wurde, dass kommunale Hilfspolizeibeamte des Ordnungsamtes die Bezeichnung „Ordnungspolizeibeamter“ führen und ihre Behörden somit den Namen „Ordnungspolizei“ tragen dürfen. Hintergrund dieser Regelung sind Veränderungen im Aufgabengebiet vieler hessischer Ordnungsämter oder Kommunalverwaltungen, die mehr und mehr auch klassische vollzugspolizeiliche Aufgaben übernehmen. Auch sah man die Bezeichnung „Hilfspolizeibeamter“ als unzureichend an, da sie die Beamten in ein wenig professionelles Licht rückt.

In Hessen können zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben Hilfspolizeibeamte bestellt werden. Diese haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten der Hessischen Polizei. Sie dürfen sich „Ordnungspolizeibeamter“ anstelle von „Hilfspolizeibeamter“ nennen.[1].

Aktuelle Entwicklung

Allerdings wurde die Umbenennung bisweilen als unpassend empfunden, weil die Bezeichnung „Ordnungspolizei“ historisch durch ihre Verwendung in der NS-Zeit belastet ist (siehe Ordnungspolizei (Nationalsozialismus)). Nach entsprechenden Beschwerden wurden am 2. November 2005 in einigen Städten und Gemeinden (insbesondere in Frankfurt am Main und Darmstadt) die Aufschriften von den bereits mit „Ordnungspolizei“ beschrifteten Fahrzeugen wieder entfernt. Andere Gemeinden wollen indes noch die eventuelle gesetzliche Änderung abwarten.

SPD und GRÜNE haben am 23. November 2005 einen Antrag zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingebracht. Einziger Punkt ist die Abschaffung des Namens „Ordnungspolizei“. In einer zwischenzeitlich erfolgten Umfrage bei den Städten und Gemeinden in Hessen schienen sich als aussichtsreichste Alternativkandidaten die Namensvorschläge „Stadtpolizei“ oder „Kommunalpolizei“ herauszukristallisieren. Auch „Ordnungsbeamte“ oder „Ordnungsbehörde“ waren im Gespräch.

Obwohl fast alle Politiker des Landtags für die Abschaffung waren, blieb der Begriff „Ordnungspolizei“ im Gesetz stehen, weil man sich nicht auf einen anderen Namen einigen konnte.

Die Städte Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden verwenden weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „Allgemeine Ordnungsbehörde“. Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main bezeichnet seinen Vollzugsdienst als „Stadtpolizei Frankfurt“ und „Stadtpolizei - Verkehrsüberwachung“. Das Ordnungsamt Darmstadt wurde in „Kommunalpolizei Darmstadt“ umbenannt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)

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