- Polizei Hessen
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Hessische Polizei Staatliche Ebene Land Stellung der Behörde Polizei Aufsichtsbehörde(n) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Gegründet Hauptsitz in Wiesbaden Behördenleitung Landespolizeipräsident Norbert Nedela Website http://www.polizei.hessen.de Die Hessische Polizei ist die Landespolizei des deutschen Landes Hessen. Sie besteht aus knapp 18.000 Bediensteten. Die Bedienstetenzahl unterteilt sich für das Jahr 2007 in etwa 15.500 Beamte und 2500 Bedienstete.[1]
Die hessische Polizei war bundesweit die erste Polizei, die die ausschließlich zweigeteilte Laufbahn eingeführt hat. Es gibt lediglich den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst. Die hessische Polizei wirbt damit, die am besten ausgestattete und bestbezahlte Polizei in Deutschland zu sein.
Inhaltsverzeichnis
Auftrag
Aufgaben
Die Hessische Polizei hat als Exekutivorgan des Landes Hessen im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen
Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Hessen, dem Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Organisation
Das Landespolizeipräsidium, als eine Abteilung des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, ist die oberste Behörde der hessischen Polizei. Dieser sind sowohl die sieben bereichszuständigen Polizeipräsidien (Nordhessen, Osthessen, Frankfurt, Südhessen, Mittelhessen, Westhessen und Südosthessen), die drei zentral zuständigen Präsidien (Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung und das Hessische Landeskriminalamt sowie die Hessische Polizeischule direkt unterstellt.[2]
Organisationsreform
Im Jahr 2001 wurde die Organisation der hessischen Polizei grundlegend reformiert. Vor der Organisationsreform bestand ein dreistufiger Aufbau aus
- oberster Polizeibehörde: die Abteilung III des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
- mittleren Polizeibehörden: den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel
- unteren Polizeibehörden: 14 Polizeidirektionen und 6 Polizeipräsidien.
Durch die Umorganisation wurden die Zuständigkeiten aus den Regierungspräsidien ausgegliedert und entsprechend der Zuständigkeitsbereiche auf die sieben neuen Flächenpräsidien aufgeteilt. Seit dem sind alle Polizeipräsidien in Hessen direkt dem Landespolizeipräsidium (ehemalige Abteilung III) des Innenministeriums unterstellt.[3]
Durch die Straffung von ehemals 27 und nunmehr 11 Behörden wurde in vielerlei Hinsicht eine Optimierung erreicht. Unnötige Doppelarbeit konnte so verringert, Entscheidungswege verkürzt und Polizisten gerechter, entsprechend dem Arbeitsaufkommen, verteilt werden. Ein weiterer Effekt war, dass viele Polizeibeamte durch das geringere Verwaltungsaufkommen nun wieder originärer Polizeiarbeit nachgehen konnten.
Wachpolizei
Die Hessische Wachpolizei wurde im Oktober 2000 eingeführt. Nach einer Pilotphase in den Polizeipräsidien Frankfurt, Mittelhessen und Nordhessen mit 110 Angestellten, erfolgte 2002 eine Aufstockung um 250 Wachpolizisten. Derzeit befinden sich ca. 380 Wachpolizisten im Dienst des Landes Hessen.
Freiwilliger Polizeidienst
Hessen hat einen seit dem Jahr 2000 Freiwilligen Polizeidienst. Dieser, auch in einigen anderen Bundesländern eingerichtete Dienst, wird durch ehrenamtlich arbeitende Bürgerinnen und Bürger verrichtet. Die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes in Hessen bestehen hauptsächlich in der Hilfeleistung und Unterstützung. So übernehmen die Mitglieder Tätigkeiten wie die Überwachung des Verkehrs, sind bei Volksfesten und Umzügen präsent und dienen sonst der Prävention vor der Verübung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.[4]
Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote betrug für das Jahr 2007 55,9% und stellt damit einen neuen Rekordwert für Hessen dar.[5]
Aufklärungsquote und Fallzahlen aus Hessen seit dem Jahr 1997:
Jahr Fallzahlen Änderung zum Vorjahr in Prozent aufgeklärt AQ in Prozent 1997 457.408 -3.971 -0,9 203.053 44,4 1998 446.877 -10.531 -2,3 211.794 47,4 1999 427.805 -19.072 -4,3 203.089 47,5 2000 419.766 -8.039 -1,9 204.101 48,6 2001 409.326 -10.440 -2,5 198.983 48,6 2002 431.460 22.134 5,4 207.996 48,2 2003 454.550 23.090 5,4 224.576 49,4 2004 462.208 7.658 1,7 242.765 52,5 2005 441.830 -20.378 -4,4 240.892 54,5 2006 427.238 -14.592 -3,3 235.371 55,1 2007 420.725 -6.513 -1,5 235.374 55,9 Ausbildung
Auf Grund der zweigeteilten Laufbahn innerhalb der hessischen Polizei kann man sich ausschließlich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben.
Gehobener Dienst
Die Ausbildung zum Polizeikommissar in Hessen ist ein Studium und dauert 3 Jahre. Man studiert in dieser Zeit an der Verwaltungsfachhochschule Hessen. Abteilungen gibt es in Wiesbaden, Mühlheim, Gießen und Kassel. Nach Abschluss des Studiums erhält man den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH).[6]
Von Beginn bis zum Abschluss des Studiums, also dem Bestehen der Laufbahnprüfung sowie der damit verbundenen Diplomierung, besteht ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Man erhält für diesen Zeitraum den Dienstgrad einer Polizeikommissaranwärterin bzw. eines Polizeikommissaranwärters.
Das Gehalt während des ersten Studienjahres beträgt etwa 910 € (netto).[7] Dieses steigt kontinuierlich bis zum Bestehen der Laufbahnprüfung. Danach wird man zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar in die Besoldungsgruppe A9 befördert. Das Gehalt beträgt dann etwa 1.900€ (netto).[8]
Direkteinstieg in die Kriminalpolizei
Seit September 2006 gibt es bei der hessischen Polizei die Möglichkeit, direkt bei der Kriminalpolizei anzufangen. Die Einstellungsvoraussetzungen bleiben gleich. Bei den Testergebnissen aus dem Einstellungstest wird jedoch besonders auf die Erfordernisse der Kriminalpolizei Wert gelegt. Es gibt daher eine gesonderte Rangliste für die Kriminalpolizei. Das Studium selbst findet grundsätzlich gemeinsam mit der Schutzpolizei statt. Es werden jedoch die Fächer Kriminalistik und Kriminologie besonders und Verkehrsrecht bzw. -lehre weniger intensiv behandelt.[9]
Voraussetzungen
Um sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Hessen zu bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:[10]
- jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung
- gerichtlich nicht bestraft
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Abitur, Fachhochschulreife oder einen entsprechenden Bildungsabschluss, Meisterprüfung
- nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich
- Mindestgröße von 160 cm
- Höchstalter 34 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für SaZ12).
- deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich
- für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
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- gültigen Niederlassungserlaubnis
- 5 Jahre in Deutschland gelebt haben
- Heimatsprache sprechen können.
Einstellungstest
Der Einstellungstest besteht aus vier Teilen, die sich auf zwei Tage verteilen.[11]
Zuerst durchläuft man ein computergestütztes Testverfahren. In diesem ersten Abschnitt absolviert man einen Intelligenztest, einen Wahrnehmungs- und Konzentrationstest, einen Fragebogen, der auffällige Persönlichkeitsmerkmale herausfiltern soll sowie einen Rechtschreibtest.
Im Anschluss daran werden die sportlichen Fähigkeiten getestet. Zum Sporttest gehören in Hessen folgende Disziplinen: Achterlauf, Bankdrücken, 5er-Sprunglauf und der 500 Meter Wendelauf.
Den Abschluss des ersten Tages bilden das Gruppengespräch und das Einzelinterview. Im Gruppengespräch wird der Gruppe eine Aufgabe erteilt, die gemeinsam besprochen und gelöst werden muss. Im Einzelinterview werden unter anderem Fragen zur Persönlichkeit des Bewerbers sowie zum Beruf des Polizeibeamten gestellt.
Am zweiten Tag wird durch den Polizeiarzt festgestellt, ob man polizeidiensttauglich ist. Dazu gehören u.a. Seh- und Hörtests sowie ein Kreislaufbelastungstest.
Studienablauf
Das Studium unterteilt sich in theoretische und praktische Studienabschnitte. Nach dem ersten theoretischen Semester, dem Grundstudium I, folgt das Praktikum I in der Bereitschaftspolizei. Dort werden grundlegende Arbeitsabläufe, Techniken und Methoden vermittelt, die im späteren Dienst eine wichtige Grundlage darstellen.
Darauf folgt dann das Grundstudium II, an dessen Ende man die Zwischenprüfung ablegen muss. Dazu muss man in den Fächern Einsatzlehre, Verwaltungsrecht, Kriminalistik, Verkehrsrecht und Strafrecht/Strafprozessrecht jeweils eine dreistündige Klausur bewältigen. Bei Bestehen dieser Prüfung folgt das Praktikum II. In diesem Praktikum versieht man seinen Dienst auf einem Polizeirevier bzw. einer Polizeistation sowie einem Kriminalkommissariat.
Die letzten beiden großen Abschnitte bilden das Hauptstudium I und II. Zwischen diesen beiden Semestern versieht man das Praktikum III, auf einer Polizeidienststelle. Am Ende des Hauptstudiums II folgt die Laufbahnprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wurden auch diese Prüfungen bestanden, erhält man sein Diplom und wird zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar bzw. zur Kriminalkommissarin/zum Kriminalkommissar ernannt.
Höherer Dienst
Ausrüstung
Uniform
Ende 2007/Anfang 2008 wurde in Hessen die neue blaue Polizeiuniform eingeführt. Bis Ende 2008 sollen alle Beamtinnen und Beamte mit der neuen Uniform eingekleidet sein.
Die Polizeien der Länder Rheinland Pfalz und Thüringen übernehmen die neue blaue Uniform der Hessischen Polizei.
Des Weiteren übernehmen auch die Stadtpolizei Frankfurt und die Kommunalpolizei Darmstadt die neue blaue Polizeiuniform der hessischen Polizei. Siehe dazu auch Ordnungspolizei (Hessen).
Fahrzeuge
Die Hessische Polizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke BMW, Mercedes-Benz und Opel. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Ford zum Einsatz.
Aktuelle Streifenwagen sind BMW 5er, Mercedes-Benz Vito, Opel Vectra und Opel Zafira.
Aktuelle Streifenmotorräder sind Yamaha FJR 1300 A.
Farbgebung
Im Zuge der Farbumstellung änderte sich die Farbe der Fahrzeuge von grün-silber zu blau-silber bzw. blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2005 beschafft.
Kennzeichen
Neue Fahrzeuge werden mit dem Kennzeichen WI - HP XXXX zugelassen, wobei HP für Hessische Polizei steht. Der Hintergrund für diese Änderung war die Abschaffung der Behördenkennzeichen zum 1. März 2007.
Besonderheiten
- Das Ärmelabzeichen der Wasserschutzpolizei unterscheidet sich leicht vom Abzeichen der sonstigen Polizei.
- In einigen Städten wie Frankfurt am Main und Darmstadt gibt es einen kommunalen Ordnungsdienst, der die Polizei unterstützt. Siehe dazu auch: Ordnungspolizei (Hessen).
- Wie viele Polizeien in Deutschland unterhält die hessische Polizei im Internet eine Onlinewache.
Siehe auch
- Kommunalpolizei Darmstadt
- Polizeiuniform
- Streifenwagen
- Stadtpolizei Frankfurt
- Ordnungspolizei
- Wachpolizei
- Freiwilliger Polizeidienst
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 81 (PDF)
- ↑ www.polizei.hessen.de - Organisation der hessischen Polizei
- ↑ www.polizei.hessen.de - Geschichte der hessischen Polizei
- ↑ www.polizei.hessen.de - Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes
- ↑ www.polizei.hessen.de - Jahrbuch der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Hessen 2007 (PDF)
- ↑ www.polizei.hessen.de - Das Polizeistudium in Hessen
- ↑ Hessische Bezügestelle - Besoldungstabelle Anwärter (PDF)
- ↑ Hessische Bezügestelle - Besoldungstabelle A (PDF)
- ↑ www.polizei.hessen.de - Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei
- ↑ www.polizei.hessen.de - Voraussetzungen für den Polizeiberuf
- ↑ www.polizei.hessen.de - Eigungsauswahlverfahren
Polizeidienststellen in HessenPolizeibehörden
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(keine Polizeidienststelle, aber für das Studium verantwortlich!)Polizeien des Bundes
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