- Organschaftserklärung
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Der Begriff Organschaftserklärung ist ein Oberbegriff für Unternehmensverträge.
Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedenen Arten von Organschaftserklärungen unterschieden:
- der Beherrschungsvertrag, hierbei wird die Leitung eines Unternehmens einem anderen unterstellt
- der Gewinnabführungsvertrag, hierbei verpflichtet sich ein Unternehmen Teile oder den gesamten Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen.
Wird eine Organschaftserklärung beendet, so muss die Obergesellschaft den Gläubigern der Untergesellschaft Sicherheiten leisten (§ 232 BGB). Der Anspruch auf Sicherheitsleistung der Gläubiger der Untergesellschaft erlischt nach 6 Monaten nach Bekanntmachung der Beendigung der Organschaftserklärung im Handelsregister.
Literatur
- Veil, R.: Unternehmensverträge, Mohr Siebeck, 2003, ISBN 3161481070
- Grüner, M.: Die Beendigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen, Lang, Peter Frankfurt, 2003, ISBN 3631509057
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