- Ortschaften
-
Eine Ortschaft (umgangssprachlich meist einfach Ort) ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:
Inhaltsverzeichnis
Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne
Dabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet. In der Schweiz ist bei ländlichen Gemeinden immer von Ortschaften die Rede, nie von Ortsteilen.
Zu kleinen Städten mit eingeschränktem bzw. historischen Stadtrechten siehe auch Minderstadt.
Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als aufgelassen bezeichnet.
Begriff im deutschen Recht
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.
In Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet.
Straßenverkehrsrecht
- In Deutschland gibt es für geschlossene Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Ortschaft beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
Österreich
Der Begriff der Ortschaft ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Die jeweilige Landesregierung erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden. Sie beziehen sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet, nie aber für Fluren oder Wälder im Gegensatz zu einer Gemeinde, da in Österreich jedes Gebiet zu einer Gemeinde gehört und es keine Gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten gibt..
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen Konskriptionsnummernsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert. Sie können durch räumliche Trennung oder aus ehemaligen Gemeinden entstehen.
Per 1. Jänner 2008 bestanden in 2.357 Gemeinden 17.368 Ortschaften.
Kataster
Nicht zu verwechseln sind Ortschaften mit den in den Grundstückskatastern bestehenden Katastralgemeinden. In diesem Fall ist es ähnlich der Gemeinde, dass in Österreich keine Flächen existieren, die nicht einer Katastralgemeinde angehören.
Straßenverkehr
Nach der StVO besteht der Begriff des Ortsgebietes, dass ich meist mit der Ortschaft im großen und ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung de Ortsgebietes kommt. Während es gesetzlich keine Regelung über die Kennzeichnung von Ortschaften gibt, besteht diese sehr wohl für das Ortsgebiet. das führt dazu, dass oft auch Häuser außerhalb des Ortgebietes, also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören.
Siehe auch
- Gnotschaft, Weiler, Rotte
- Liste geteilter Orte (Landgrenzen)
Weblinks
Wikimedia Foundation.