- Ostberlin
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Unter Ost-Berlin versteht man das Gebiet des sowjetischen Sektors in Berlin, von 1945 bis 1990, nachdem die Stadt durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs 1945 in vier Sektoren eingeteilt worden war. Der Begriff dient zur Abgrenzung dieses Stadtgebiets gegenüber dem amerikanischen, französischen und britischen Sektor, die gemeinsam als West-Berlin bezeichnet werden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). De jure war es stets ein Teil von ganz Berlin unter Hoheit der Vier Mächte Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich. Damit gehörte Ost-Berlin weder zur SBZ noch zur DDR. Allerdings war dieser Status zeitweilig umstritten (siehe Berlin-Frage) und Ost-Berlin wurde in einem langen Prozess immer tiefer in die DDR integriert. Spätestens seit den 1970er-Jahren war der besondere Status Ost-Berlins in der Praxis nur noch von geringer Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
→ Hauptartikel: Geschichte Berlins
Mit dem Londoner Protokoll vom November 1944 beschlossen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, Deutschland nach seiner bedingungslosen Kapitulation in drei Besatzungszonen aufzuteilen und in ein „besonderes Berliner Gebiet, das gemeinsam von den drei Mächten besetzt wird.“ Später kam als vierte Macht noch Frankreich hinzu (gemeinsam die Alliierten oder Vier Mächte). Für das gesamte Stadtgebiet Berlins wurde bereits im Mai durch die Sowjetunion eine Regierung mit der Bezeichnung Magistrat von Groß-Berlin eingesetzt (Magistrat Werner). Am 5. Juni 1945 stellten die Alliierten die gemeinsame Besetzung Berlins nochmals fest[1]. Die östlichen damaligen Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Pankow, Weißensee, Lichtenberg, Treptow und Köpenick bildeten fortan den Sowjetischen Sektor von Groß-Berlin. Im Oktober 1948 zerbrach durch interalliierte Spannungen die gemeinsame Verwaltung Berlins und die Sowjetunion verließ die Alliierte Kommandantur. Im sowjetischen Sektor wurde eine separate Stadtregierung eingesetzt, die sich jedoch weiterhin als Magistrat von Groß-Berlin bezeichnete, später auch mit dem Zusatz Demokratischer Sektor.
Am 23. Mai 1949 wurde mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach dessen Artikel 23 (alte Fassung) sollte es auch für ein Land Groß-Berlin gelten. Die Sowjetunion lehnte jedoch eine Anwendung des Grundgesetzes auf ihren Sektor Berlins ab, und in den anderen Sektoren konnte es durch den Vorbehalt der Westalliierten nur eine eingeschränkte Gültigkeit entfalten.
Der Sowjetischen Besatzungszone blieb nach der Konstituierung der Bundesrepublik nur noch eine Teilstaatsgründung. Die ursprünglich gesamtdeutsch konzipierte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wurde daher am 7. Oktober 1949 durch die provisorische Volkskammer für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg in Kraft gesetzt und somit die Deutsche Demokratische Republik gegründet. In Artikel 2 dieser Verfassung wurde bestimmt: „Die Hauptstadt der Republik ist Berlin,“ ein Hinweis auf die ursprünglich erhoffte gesamtdeutsche Staatsgründung.
Der sowjetische Sektor von Berlin gehörte aufgrund des Vier-Mächte-Status der Stadt nicht zur SBZ und wurde auch kein konstitutiver Bestandteil der DDR. Deren Verfassungsorgane hatten dort keine direkte Gewalt. Gesetze der DDR erlangten nur mittelbar nach Übernahme durch den Magistrat dort ihre Gültigkeit. Ost-Berlin konnte in die Gesetzgebungsorgane der DDR nur Abgeordnete mit beratender Stimme und ohne direkte Wahl entsenden[2][3].
Die Bindung an die DDR war jedoch von Beginn an sehr eng, allein schon durch die Tatsache, dass sie ihren Regierungssitz in Ost-Berlin nahm und ganz Berlin als ihre Hauptstadt proklamiert hatte. Dennoch achteten sowohl die Regierung der DDR als auch die sowjetische Militäradministration auf die formale Aufrechterhaltung des Sonderstatus Berlins, um einen Anspruch auf die Regierungsgewalt über ganz Berlin erheben zu können. Denn schon seit 1948 vertrat die Sowjetunion entgegen dem Londoner Protokoll die Auffassung, dass ganz Berlin Teil der SBZ wäre, allerdings unter gemeinsamer Verwaltung der Vier Mächte. Dazu kam die Erkenntnis, dass die Berlin-Frage einen wichtigen Punkt für eine angestrebte Wiedervereinigung bilden könnte. Die DDR ergriff daher aus Rücksicht auf die schwierige völkerrechtliche Lage nur vorsichtige Maßnahmen, um Ost-Berlin enger an sich zu binden. Seit Oktober 1953 wurden zum Beispiel auch in Ost-Berlin Personalausweise der DDR ausgegeben[4].
Im Januar 1957 kam es zu einem wichtigen Schritt bei der Integration Ost-Berlins in die DDR. Die Volksvertretung und der Magistrat übernahmen die DDR-Gesetze über die örtlichen Organe der Staatsmacht und über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen. Dadurch wurde der Magistrat dem Ministerrat der DDR unterstellt und die Volkskammer erhielt die Aufsicht über die Ost-Berliner Volksvertretung, die in Stadtverordnetenversammlung umbenannt wurde. Zugleich spitzte sich der Streit um den Status Berlins zu. Die Sowjetunion bestritt die weitere Gültigkeit des Londoner Protokolls und forderte im Herbst des folgenden Jahres mit dem Chruschtschow-Ultimatum (→ Berlin-Krise) die Umwandlung West-Berlins in eine freie Stadt als sogenannte „besondere politische Einheit“[5]. Die Westalliierten lehnten jedoch das Ansinnen der Sowjetunion ab.
Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde die Spaltung Berlins drastisch verschärft und weitere Maßnahmen zur Integration Ost-Berlins in die DDR folgten bald. Der Staatsrat der DDR stellte Ost-Berlin im September desselben Jahres mit den Bezirken in der DDR gleich.[6] Die im Januar 1962 neu eingeführte Wehrpflicht in der DDR erstreckte sich auch auf die Einwohner Ost-Berlins. Im August 1962 wurde die sowjetische Stadtkommandantur in Ost-Berlin aufgelöst und durch einen Stadtkommandanten der Nationalen Volksarmee (NVA) ersetzt. Die Wahlberechtigten in Ost-Berlin nahmen 1968 auch an der Volksabstimmung über die neue Verfassung der DDR teil, die dadurch auch im Ostsektor direkte Geltungskraft entfaltete.
Nach längeren Verhandlungen wurde im September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet, das unter anderem die Art der Verbindungen West-Berlins zur Bundesrepublik regelt. Durch das Abkommen entspannte sich der Konflikt um Berlin in der Folgezeit zusehends. Der allgemeine Teil dieses Vertrages war bewusst sehr offen gefasst und konnte verschieden interpretiert werden. Nach Meinung der Westalliierten schrieb er weiterhin den besonderen Status ganz Berlins fest. In der Auslegung durch die DDR und die Sowjetunion bezogen sich die Bestimmungen jedoch nur auf West-Berlin. Sie vertraten nun nicht weiter den Anspruch auf Berlin als ganzes und fassten Ost-Berlin als eigenständige Stadt auf.
Nach der Volkskammerwahl von 1976 erhielten die aus Ost-Berlin entsandten Abgeordneten keine gesonderten Ausweise mehr. Der Magistrat von Ost-Berlin stellte im Herbst 1976 die Herausgabe des „Verordnungsblattes für Groß-Berlin“ ein. Somit erlangten Gesetze der DDR nun direkt und ohne Übernahme ihre Gültigkeit in der Stadt. Anfang 1977 legte die Ost-Berliner Verwaltung den Namen Magistrat von Groß-Berlin ab und nannte sich fortan Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR. Zugleich wurde die Visapflicht für Ausländer bei Tagesfahrten nach Ost-Berlin eingeführt und die Kontrollposten an den Ausfallstraßen zum Gebiet der DDR abgeschafft. Bei den Volkskammerwahlen von 1981 wurden die Ost-Berliner Abgeordneten erstmals direkt gewählt. Der Ostteil Berlins war nun de facto vollständig in die DDR integriert, abgesehen von einigen alliierten Sonderrechten. Gelegentlich kam es noch zu diplomatischen Protestnoten der Westalliierten, wenn etwa durch Militärparaden der NVA der entmilitarisierte Status Berlins verletzt wurde oder die Wahlen zur Volkskammer auch in Ost-Berlin abgehalten wurden.
Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands trat Ost-Berlin am 3. Oktober 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei und wurde Teil des Landes Berlin. Durch eine Erklärung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag suspendierten die Alliierten zum selben Tag ihre Vorrechte bezüglich Berlins[7]. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 bestimmte:
„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“
– Art. 1 Abs. 1 S. 1 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Berlin war nun ein verfassungsmäßiger Bestandteil des wiedervereinigten Deutschlands geworden.
Oberbürgermeister
Oberbürgermeister Partei Zeitraum Bemerkungen Friedrich Ebert junior SED 30. November 1948 − 5. Juli 1967 Herbert Fechner SED 5. Juli 1967 − 11. Februar 1974 Erhard Krack SED 11. Februar 1974 − 15. Februar 1990 Ingrid Pankraz SED 15. Februar 1990 − 23. Februar 1990 kommissarisch Christian Hartenhauer SED 23. Februar 1990 − 30. Mai 1990 Tino Schwierzina SPD 30. Mai 1990 − 11. Januar 1991 Thomas Krüger SPD 11. Januar 1991 − 24. Januar 1991 kommissarisch Stadtkommandanten
Stadtkommandant Armee Zeitraum Nikolai Bersarin GSSD 2. Mai 1945 − 16. Juni 1945 Alexander Gorbatow GSSD 17. Juni 1945 − 19. November 1945 Dmitri Smirnow GSSD 19. November 1945 − 1. April 1946 Alexander Kotikow GSSD 1. April 1946 − 7. Juni 1950 Sergei A. Dengin GSSD 7. Juni 1950 − April 1953 Pjotr Dibrowa GSSD April 1953 − 23. Juni 1956 Andrei S. Tschamow GSSD 28. Juni 1956 − 26. Februar 1958 Nikolai F. Sacharow GSSD 26. Februar 1958 − 9. Mai 1961 Andrei Solowjow GSSD 9. Mai 1961 − 22. August 1962 Helmut Poppe NVA 22. August 1962 − 31. Mai 1971 Artur Kunath NVA 1. Juni 1971 − 31. August 1978 Karl-Heinz Drews NVA 1. September 1978 − 31. Dezember 1988 Wolfgang Dombrowski NVA 1. Januar 1989 − 30. September 1990 Detlef Wendorf NVA 1. Oktober 1990 − 2. Oktober 1990 Begriffsproblematik
Die beiden Teile Berlins wurden während des Kalten Krieges zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich bezeichnet. Diese Thematik war ideologisch aufgeladen und von wechselnden außen- und innenpolitischen Zielsetzungen bestimmt. Als geographische Ortsbezeichnung bezog man sich jedoch immer auf die Stadt als Ganzes und in allen amtlichen Dokumenten wird und wurde in diesem Zusammenhang nur „Berlin“ verwendet (zum Beispiel in Urkunden oder als Geburtsort).
Wollte man sich im sonstigen Sprachgebrauch explizit auf Ost-Berlin beziehen, so ergab sich dies entweder aus dem Kontext oder durch besondere Zusätze. In West-Berlin und der Bundesrepublik lautete die offizielle Bezeichnung „Berlin (Ost)“. 1960 empfahl eine Kommission des Senats von Berlin die Bezeichnung „Ost-Berlin“ für den nichtamtlichen Gebrauch, die auch später vom westdeutschen Duden übernommen wurde. Diese Bezeichnung hat sich heute in wissenschaftlichen Veröffentlichungen durchgesetzt. In Literaturlisten ist als Verlagsort auch „Berlin (DDR)“ gebräuchlich. Umgangssprachlich wurde auch „Sowjetsektor“, „Ostsektor“ und „Ostberlin“ genutzt.
Bei amtlichen Veröffentlichungen der DDR wechselte die Sprachregelung häufiger. Das Statistische Jahrbuch der DDR bezeichnete Ost-Berlin bis 1955 als „Groß-Berlin, Demokratischer Sektor“, bis 1957 als „Berlin, demokratischer Sektor“, bis 1961 als „Demokratisches Berlin“ und anschließend als „Hauptstadt Berlin“. Im Alltag und im Kartenmaterial der DDR war häufig nur von „Berlin“ die Rede, während man die Westsektoren als „Westberlin“ (ohne Bindestrich) bezeichnete.
Struktur Ost-Berlins
Ost-Berlin umfasste eine Fläche von 403 km². Das Zentrum bildete das bauliche Ensemble um den Alexanderplatz im Bezirk Mitte. Eines der wichtigsten Wahrzeichen war der dort gelegene, 365 m hohe Berliner Fernsehturm. Auf dem Platz selbst lag mit der Urania-Weltzeituhr ein wichtiger Treffpunkt. Als Verwaltungszentrum der DDR befanden sich in Berlin der Sitz des Präsidenten der Republik (Schloss Schönhausen) und später des Staatsrates (Staatsratsgebäude). Der Ministerrat der DDR und alle Ministerien mit Ausnahme des Ministeriums für nationale Verteidigung bezogen in Ost-Berlin ihre Dienstsitze. Auf dem heutigen Schlossplatz wurde 1976 der Palast der Republik errichtet: ein repräsentatives Kulturhaus, das auch den Sitzungssaal der Volkskammer beherbergte. Von 1945 bis 1949 befand sich in Ost-Berlin der Sitz der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland, bis 1953 gefolgt von der Sowjetischen Kontrollkommission. Das zwischen 1961 und 1989 nicht mehr passierbare Brandenburger Tor an der Grenze zum britischen Sektor war ein weiteres Wahrzeichen und Symbol für die Teilung Deutschlands und den Eisernen Vorhang zwischen den beiden Blöcken Warschauer Pakt und NATO. Der spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker bemerkte hierzu: „Solange das Brandenburger Tor geschlossen ist, ist die Deutsche Frage offen.“
Bevölkerung
Die höchste Einwohnerzahl erreichte Ost-Berlin im Jahr 1988 mit 1,28 Millionen. Die niedrigste wurde 1961, im Jahr des Baus der Berliner Mauer, mit 1,06 Millionen registriert. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle sind Volkszählungsergebnisse oder amtliche Fortschreibungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der DDR[8].
Datum Einwohner 29. Oktober 1946 ¹ 1.174.582 31. August 1950 ¹ 1.189.074 31. Dezember 1955 1.139.864 31. Dezember 1960 1.071.775 31. Dezember 1961 1.055.283 31. Dezember 1964 ¹ 1.070.731 Datum Einwohner 1. Januar 1971 ¹ 1.086.374 31. Dezember 1975 1.098.174 31. Dezember 1981 ¹ 1.162.305 31. Dezember 1985 1.215.586 31. Dezember 1988 1.284.535 31. Dezember 1989 1.279.212 ¹ Volkszählungsergebnis
Stadtbezirke
Ost-Berlin gliederte sich anfangs in acht Stadtbezirke. Insofern wurde von der traditionellen Bezeichnung, die nur Bezirk lautete, abgewichen. Dies geschah, um den Unterschied zu den Bezirken der DDR deutlich zu machen. Die Stadtbezirke waren verwaltungsmäßig mit den Stadtkreisen in der DDR gleichgestellt. Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er- und 1980er-Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf und Mahlsdorf), Hohenschönhausen (1985 aus Teilen Weißensees) und Hellersdorf (1986 aus Teilen Marzahns). So umfasste Ost-Berlin im Jahr 1990 (vor der Vereinigung mit West-Berlin) elf Stadtbezirke. Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden bei der Abtrennung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow Weißensee angliedert.
Stadtbezirk Bemerkungen Mitte Prenzlauer Berg Friedrichshain Pankow Weißensee 1985 um Teile Pankows erweitert Hohenschönhausen 1985 aus Teilen Weißensees neu gebildet Lichtenberg Marzahn 1979 aus Teilen Lichtenbergs neu gebildet Hellersdorf 1986 aus Teilen Marzahns neu gebildet Treptow Köpenick Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland (05. Juni 1945) – in: documentArchiv.de
- ↑ Gesetz über die Bildung einer Provisorischen Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik (07.10.1949), Artikel 4
- ↑ Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Oktober 1954 (04.08.1954), § 2 Abs. 2
- ↑ Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik in Groß-Berlin (30.10.1953)
- ↑ Berlin-Note der sowjetischen Regierung vom 27. November 1958 (Chruschtschow-Ultimatum)
- ↑ Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin und ihrer Organe, Erlass des Staatsrates der DDR vom 7. September 1961 (GBl. SDr. 341, S. 3).
- ↑ Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (02.10.1990)
- ↑ Statistisches Jahrbuch der DDR
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