Assecuranz-Bureau

Assecuranz-Bureau

Als Versicherungsaufsicht bezeichnet man die staatliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen. Sie ist Teil der Finanzmarktaufsicht.

In einigen Staaten gibt es für diese Aufgabe spezielle Behörden, denen oft auch die Aufsicht über die Pensionsfonds obliegt. In anderen Staaten gibt es eine Allfinanzaufsicht, die für alle Bereiche des Finanzmarktes zuständig ist, zu dem auch Versicherungen und Rückversicherungen gezählt werden.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland ist die Versicherungsaufsicht der Allfinanzaufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) anvertraut. Früher war die Spezialbehörde Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) zuständig.

Die Bafin überwacht die Versicherungsunternehmen auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).[1]

Versicherungsunternehmen bedürfen zur Aufnahme und Aufrechterhaltung ihrer Geschaftstätigkeit ebenfalls der Zustimmung der BaFin. Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen (einschließlich Pensions- und Sterbekassen), Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften, sowie Sicherungs- und Pensionsfonds. Davon ausgenommen sind Versicherer, die nur in einem einzigen Bundesland tätig sind. Diese unterliegen der Aufsicht der zuständigen Landesaufsichtsbehörde. Die Aufsicht umfasst insbesondere die Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögens und der Solvabilität, um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Verträge zu gewährleisten. Darüber hinaus überwacht die BaFin ganz allgemein die Einhaltung aller Gesetze, die für den Betrieb von Versicherungsgeschäften gelten.

Liechtenstein

In Liechtenstein ist die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein die zuständige Behörde für die Versicherungsaufsicht.

Österreich

In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auch für die Versicherungsaufsicht zuständig.

Die erste österreichische Versicherungsaufsichtsbehörde wurde 1880 gegründet. Damals wurde unter Kaiser Franz Joseph im Innenministerium das „Assecuranz-Bureau“ auf Grund von stetig steigendem Misstrauen gegenüber der boomenden Versicherungswirtschaft der Bevölkerung und auch der Politiker eingerichtet

Die Aufgaben wurden in den Gründungsakten wie folgt festgelegt:

„„Die Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen hat sich im Allgemeinen auf die genaue Beobachtung der gesetzlichen und statutorischen Vorschriften, sowie auf jene Umstände zu erstrecken, von welchen die jederzeitige Erfüllbarkeit der künftigen Verpflichtungen der Anstalt bedingt wird. Die Staatsaufsicht hat daher insbesondere die richtige Berechnung der Prämienreserve, die vorschriftsmäßige Anlage der Kapitalien, sowie die richtige, vollständige und möglichst klare Darstellung aller Gebahrungs- und Vermögensverhältnisse im Rechnungsabschlüsse und Rechenschafts-Berichte … zu überwachen.““

Als Beispiel für die Gefahren einer mangelhaften Versicherungsaufsicht gilt der Phönix-Skandal von 1936, der Zusammenbruch der Phönix-Versicherung, dessen Schaden etwa 5 Prozent des damaligen Nationaleinkommens betrug.

Schweiz

In der Schweiz übernimmt das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) die Rolle der Versicherungsaufsicht.

Europäische Union

In der EU ist das Committee of European Insurance and Pensions Supervisors (CEIOPS) zuständig. Vorangegangen war der Versicherungsausschuss (Insurance Committee [2])

Das europäische Versicherungsaufsichtsrecht wird im sog. Solvency II-Projekt zurzeit reformiert.

Einzelnachweis

  1. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  2. [1]

Siehe auch

Weblinks


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