- Finanzmarktaufsichtsbehörde
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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nahm am 1. April 2002 als unabhängige Behörde den operativen Betrieb im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die Aufgaben der FMA gliedern sich in vier Hauptbereiche:
- Bankenaufsicht (in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank)
- Versicherungsaufsicht
- Pensionskassenaufsicht
- Wertpapieraufsicht
Organisation
Die FMA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FMA ist eine weisungsfreie Behörde, das heißt sie ist in der Ausübung ihres Amtes an keine politischen Weisungen gebunden. Allerdings steht dem Bundesministerium für Finanzen das Recht zu der FMA bestimmte Prüfhandlungen vorzuschreiben sowie das Recht auf Zustimmung bei einzelnen Durchführungsverordnungen der FMA.
Die FMA besteht aus einem zweiköpfigen Vorstand, einem Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern sowie dem Finanzmarktkomitee, wobei letztgenanntes kein Organ der FMA darstellt.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat werden vom Bundesminister für Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) nominiert. Zusätzlich zu den sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Wirtschaftskammer Österreich zwei weitere Mitglieder als kooptierte Mitglieder ohne Stimmrecht vorgeschlagen.
Rechtliche Grundlagen
Als rechtliche Grundlage dienen eine Vielzahl von österreichischen Gesetzen, darunter u. a.
- das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG)
- das Bankwesengesetz (BWG)
- das Börsegesetz (BörseG)
- das Kapitalmarktgesetz (KMG)
- das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
- das Investmentfondsgesetz (InvFG)
- das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Internationale Zusammenarbeit
Die FMA ist Mitglied in verschiedenen internationale Gremien, wie zum Beispiel der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS), der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) und dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR).
Geschichte
Der Ursprung der FMA geht auf das Jahr 1880 zurück. Damals wurde unter Kaiser Franz Joseph im Innenministerium das „Assecuranz-Bureau“ als Versicherungsaufsicht auf Grund von stetig steigendem Misstrauen gegenüber der boomenden Versicherungswirtschaft der Bevölkerung und auch der Politiker eingerichtet
Die Aufgaben wurden in den Gründungsakten wie folgt festgelegt:
„„Die Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen hat sich im Allgemeinen auf die genaue Beobachtung der gesetzlichen und statutorischen Vorschriften, sowie auf jene Umstände zu erstrecken, von welchen die jederzeitige Erfüllbarkeit der künftigen Verpflichtungen der Anstalt bedingt wird. Die Staatsaufsicht hat daher insbesondere die richtige Berechnung der Prämienreserve, die vorschriftsmäßige Anlage der Kapitalien, sowie die richtige, vollständige und möglichst klare Darstellung aller Gebahrungs- und Vermögensverhältnisse im Rechnungsabschlusse und Rechenschafts-Berichte … zu überwachen.““
Die Versicherungsvorschriften wurden zwar im Laufe der Jahre strenger. Die Aufsicht wurde aber erst 1978 mit dem Bundesgesetz über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung neu geregelt, wie sie heute noch prinzipiell gilt.
Durch den Beitritt zuerst zum EWR und später zur EU wurde die gesamte Versicherungswirtschaft liberalisiert. Dementsprechend wurde auch die Aufsicht angepasst und fand sich in der Regelung der heutigen unabhängigen Finanzmarktausichtsbehörde wieder.
Kuriosa
Am 31. Mai 2006 erstattete Jörg Haider Anzeige gegen den FMA-Vorstand bei der Staatsanwaltschaft. Konkret beklagt er Amtsmissbrauch und Nötigung im Zuge der laufenden Prüfung der Hypo Alpe-Adria-Bank durch die FMA-Vorstände: ... Die FMA-Vorstände agierten wie mittelalterliche Henker ... Die FMA ist im Grunde genommen ein Klüngel von Sekretären, die mit der ihnen anvertrauten Macht nicht fertig werden ...". (Quelle: [1]).
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Österreichisches Bankwesen
- Versicherungswesen
- Behörde (Österreich)
- Finanzbehörde
- Organisation (Finanzmarkt)
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