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Das deutsche Parlamentarische Kontrollgremium (PKG oder PKGr) ist ein Organ des Bundestags, mit dem die Legislative die Arbeit der Exekutive überwachen soll.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Bundestags zusammen. Die Anzahl der Mitglieder wird dabei vor der Wahl des Gremiums durch den Bundestag festgesetzt. Die Mitglieder erhalten Einblick in die Arbeit der deutschen Geheimdienste, die dem Bund unterstehen: Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst. Da die Arbeit der Geheimdienste naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des Gremiums zur Verschwiegenheit auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags verpflichtet. Besondere Diskussionen löst das Gremium aus, wenn Parteien, die von anderen Parteien für extremistisch gehalten werden, einen Platz darin beanspruchen. Dies war in den 1980er und 1990er Jahren bei den Grünen der Fall, seit 1990 auch bei der PDS.
Im Jahre 1978 wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert worden war, durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Organs ist seitdem das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ vom 11. April 1978.
1999 wurde es – unter anderem wegen der missverständlichen Abkürzung PKK (teils auch PKM) – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt.
In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz.
Mitglieder
Am 14. Dezember 2005 wurden zu Mitgliedern des Gremiums gewählt:
- Fritz-Rudolf Körper (SPD)
- Wolfgang Nešković (Die Linke)
- Thomas Oppermann (SPD) – Vorsitzender
- Norbert Röttgen (CDU)
- Bernd Schmidbauer (CDU)
- Max Stadler (FDP) – stellvertr. Vorsitzender
- Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Grüne)
- Joachim Stünker (SPD)
- Hans-Peter Uhl (CSU)
Bei Sitzungen zur Journalisten-Bespitzelungsaffäre ruhte die Mitarbeit von Bernd Schmidbauer auf eigenen Wunsch, da er während der Affäre Geheimdienstkoordinator war.
Kritik
In letzter Zeit wurde häufiger aus geheimen Sitzungen des PKGr in den Massenmedien berichtet, unter anderem aus dem Bericht zur BND-Journalisten-Affäre. Das PKG bat den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert inzwischen um die Einleitung rechtlicher Schritte wegen der vermuteten Verletzung eines Dienstgeheimnisses durch die illegale Weitergabe von Informationen.
Literatur
- Volker Neumann: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, in: Nikolas Dörr / Till Zimmermann: Die Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2007, S. 13–34.
Siehe auch
Weblinks
- Parlamentarisches Kontrollgremium der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
- Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes vom 11. April 1978 (BGBl. I S. 453), grundlegend novelliert durch Gesetz vom 17. Juni 1999 (BGBl. I S. 1334), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254)
- Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 6 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum: Oktober 2005 bis Dezember 2007) (pdf)
- Lehrforschungsprojekt zum BND und seiner Kontrolle (pdf)
- Seminararbeit zur parlamentarischen Kontrolle der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland (pdf)
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