Parlamentarisches Kontrollgremium

Parlamentarisches Kontrollgremium

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG oder PKGr) ist ein Organ des Deutschen Bundestags, mit dem die Legislative die Arbeit der Exekutive überwachen soll.

Inhaltsverzeichnis

Funktion und Aufgaben

Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Bundestags zusammen. Die Anzahl der Mitglieder wird dabei vor der Wahl des Gremiums durch den Bundestag festgesetzt. Mitglieder des Gremiums sind berechtigt, jede Dienststelle der deutschen Nachrichtendienste Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz sowie des Militärischen Abschirmdienstes zu betreten und Akteneinsicht zu fordern. Ferner sind sie dazu berechtigt, Nachrichtendienstmitarbeiter zu bestimmten Themen einer Befragung zu unterziehen. Die Mitglieder erhalten regelmäßig – durch die Bundesregierung – Einblick in die Arbeit der deutschen Geheimdienste. Da die Arbeit der Geheimdienste naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des Gremiums zur Verschwiegenheit auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags verpflichtet. Da sich das parlamentarische Fragerecht allerdings auch auf den Bereich der Geheimdienste erstreckt, sind die Bundesregierung sowie das PKGr dazu verpflichtet, zu dringenden Angelegenheiten Auskunft zu erstatten. Die Begründung der Regierung, geheimdienstliche Themen seien ausschließlich im PKGr zu erörtern und nicht zu veröffentlichen, ist laut einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2009 nicht zulässig.[1] Das Gremium ist dazu befähigt, Untersuchungsausschüsse im Bereich der deutschen Nachrichtendienste anzusetzen. Der Bereich der Nachrichtendienste wird von Seiten der Legislative jedoch nicht nur vom PKGr verwaltet, vielmehr können auch der Innen- bzw. der Verteidigungsausschuss auf diesem Gebiet tätig sein. Besondere Diskussionen löst das Gremium aus, wenn Parteien, die von anderen Parteien für extremistisch gehalten werden, einen Platz darin beanspruchen. Dies war in den 1980er und 1990er Jahren bei den Grünen der Fall, seit 1990 auch bei der PDS.

Im Jahre 1978 wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert worden war, durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Organs ist seitdem das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“, das am 29. Juli 2009 neugefasst wurde. 1999 wurde es – unter anderem wegen der missverständlichen Abkürzung PKK (teils auch PKM) – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt. Seit 2009 ist das PKGr auch verfassungsrechtlich in Art. 45d GG verankert, dem einzigen Artikel des Grundgesetzes mit amtlicher Überschrift.

In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, beispielsweise in Bayern das Parlamentarische Kontrollgremium zur Überwachung der Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (7 Mitglieder).[2]

Mitglieder

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode im Jahr 2009 wurden zu Mitgliedern des Gremiums gewählt:

Der parteilose, seit 2005 für die Partei Die Linke dem Gremium angehörige Wolfgang Nešković wurde im Dezember 2009 zunächst nicht vom Bundestag bestätigt, was einen bisher einmaligen Vorgang darstellte. In einer zweiten Abstimmung am 20. Januar 2010 wurde Nešković in namentlicher Abstimmung mit 320 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen wieder in das Kontrollgremium gewählt.[5]

Kritik

In letzter Zeit wurde häufiger aus geheimen Sitzungen des PKGr in den Massenmedien berichtet, unter anderem aus dem Bericht zur BND-Journalisten-Affäre. Das PKG bat den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert inzwischen um die Einleitung rechtlicher Schritte wegen der vermuteten Verletzung von Dienstgeheimnissen durch die illegale Weitergabe von Informationen.

Literatur

  • Hansalek, Erik: Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Nachrichtendienste (Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 27), Frankfurt am Main 2006. ISBN 3-631-54454-5
  • Hirsch, Alexander: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 711), Berlin 1996. ISBN 3-428-08823-9
  • Hörauf, Dominic: Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes - Ein Rechtsvergleich vor und nach 9/11 (Verfassungsrecht in Forschung in Praxis Band 88), Hamburg 2011. ISBN 978-3-8300-5729-1
  • Neumann, Volker: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, in: Nikolas Dörr und Till Zimmermann: Die Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2007, S. 13 – 34. ISBN 978-3865733078

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/gremien/pkgr/einfuehrung.html
  2. Bayerischer Landtag
  3. Müller: Kontinuität bleibt gewahrt, presseportal.de
  4. Bundestag wählt Uhl ins Parlamentarische Kontrollgremium, t-online.de/dapd-bay
  5. Tagesschau.de: "Geheimdienstkontrolle wieder mit der Linkspartei (nicht mehr online verfügbar)

Weblinks


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