- Palästinensische Nationalcharta
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Die Palästinensische Nationalcharta wurde auf der ersten Sitzung des Palästinensischen Nationalrats, die vom 28. Mai bis zum 1. Juni 1964 in Ostjerusalem zur Gründung einer Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) stattfand, verabschiedet und auf der vierten Sitzung des Nationalrats im Juli 1968 in Kairo sowie auf der 21. Sitzung des Nationalrats im April 1996 in Gaza modifiziert. Das Ziel war die Gründung eines Nationalstaates Palästinas, die Gründung des Staates Israel auf diesem Gebiet wurde als illegal betrachtet.
Inhalt
Die Nationalcharta besteht aus 33 Artikeln. Sie stellt fest, Palästina sei das Heimatland des arabischen, palästinensischen Volkes. Es sei ein untrennbarer Teil des arabischen Mutterlandes und das palästinensische Volk ein integraler Teil der arabischen Nation. Palästinenser seien solche arabischen Staatsangehörigen, die bis zum Jahre 1947 in Palästina ansässig waren. Juden, die in Palästina vor dem Beginn der „zionistischen Invasion“ ansässig waren, sollen als Palästinenser angesehen werden.
Das arabisch palästinensische Volk habe ein legales Anrecht auf sein Heimatland sowie das Recht nach der Befreiung seines Landes sein Schicksal nach seinen Wünschen und ausschließlich nach seinem eigenen Beschluss und Willen zu bestimmen. Der bewaffnete Kampf sei der einzige Weg zur Befreiung Palästinas. Die Befreiung Palästinas sei vom arabischen Gesichtspunkt aus nationale Pflicht.
Die Teilung Palästinas im Jahre 1947 und die Schaffung des Staates Israel seien illegal gewesen.
Weblinks
Die Nationalcharta vom 17. Juli 1968 (PDF, 51 kB; Generaldelegation Palästinas in der Bundesrepublik Deutschland)
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